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Personal & Mitarbeiter

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitgeber 2026

Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Erfahren Sie, welche Pflichten Sie haben und wie die bAV in Ihrem Unternehmen funktioniert.

Was ist betriebliche Altersvorsorge und welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber aufgebaut wird. Nach § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung: Er kann Teile seines Bruttogehalts steuerfrei und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen (2026: bis zu 302 Euro/Monat = 4 % der BBG RV West). Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 2019 muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % des Umwandlungsbetrages leisten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung (am häufigsten bei KMU), Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage). Für Kleinunternehmen ist die Direktversicherung der einfachste und häufigste Weg.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Mitarbeiterbindung: bAV ist ein attraktiver Benefit
  • SV-Ersparnis: AG spart SV-Beiträge auf umgewandeltes Entgelt
  • Steuervorteil: Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar
  • 15 %-Zuschuss wird oft durch SV-Ersparnis gedeckt
  • Einfache Umsetzung bei Direktversicherung (Versicherungsvertrag)
  • Freibeträge bei Auszahlung: 176,75 Euro/Monat KV-Freibetrag (2026)

Nachteile

  • Verwaltungsaufwand: Versorgungszusage, Versicherungsverträge, Meldungen
  • Haftungsrisiko: Arbeitgeber haftet für Zusage (Subsidiärhaftung)
  • Portabilität: Bei Arbeitgeberwechsel kann Mitnahme schwierig sein
  • Pflicht-Zuschuss auch bei schwierigen Unternehmenslagen
  • Informationspflichten gegenüber Arbeitnehmern (§ 4a BetrAVG)
  • Bei Direktzusage: Rückstellungspflicht in der Bilanz

Kosten

PostenBetragHinweis
Arbeitgeber-Pflichtzuschuss15 % des UmwandlungsbetragsMindestens, wenn SV-Ersparnis vorliegt
Max. Umwandlungsbetrag (steuer-/SV-frei)302 Euro/Monat (2026)4 % der BBG RV West
Zusätzlich steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG)Weitere 302 Euro/MonatInsgesamt 604 Euro steuerfrei, aber SV-pflichtig
AG-Zuschuss bei 200 Euro Umwandlung30 Euro/Monat15 % von 200 Euro
Verwaltungskosten Direktversicherung0-100 Euro/JahrJe nach Versicherer

Tipps

Praktische Tipps

  • Direktversicherung als einfachsten Durchführungsweg wählen – geringer Verwaltungsaufwand
  • 15 %-Zuschuss korrekt berechnen: Nur auf den Entgeltumwandlungsbetrag, nicht auf den Gesamtbeitrag
  • Versorgungsordnung erstellen: Regelt Durchführungsweg, Zuschuss und Wahlrecht
  • Mitarbeiter aktiv über bAV-Anspruch informieren – Informationspflicht nach § 4a BetrAVG
  • SV-Ersparnis des AG berechnen: Bei 200 Euro Umwandlung spart der AG ca. 40 Euro SV-Beiträge
  • Unverfallbarkeitsfristen beachten: Arbeitgeberfinanzierte Zusagen ab 3 Jahren / 21. Lebensjahr

Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Nicht aktiv anbieten, aber wenn ein Arbeitnehmer Entgeltumwandlung verlangt, müssen Sie diese ermöglichen (§ 1a BetrAVG). Sie wählen den Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung) und müssen seit 2019 einen Zuschuss von mindestens 15 % leisten, soweit Sie SV-Beiträge sparen. Eine komplett arbeitgeberfinanzierte bAV ist freiwillig.
Wie hoch ist der Pflicht-Zuschuss zur bAV?
Mindestens 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Beispiel: Bei 200 Euro Entgeltumwandlung mindestens 30 Euro AG-Zuschuss. Der Zuschuss ist nur fällig, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung SV-Beiträge spart. Bei Verdienst über der BBG (wo keine SV-Ersparnis mehr vorliegt) kann der Zuschuss entfallen.
Welcher Durchführungsweg ist für Kleinunternehmen am besten?
Die Direktversicherung ist für Kleinunternehmen ideal: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Vorteile: Geringer Verwaltungsaufwand, Beiträge sind klar kalkulierbar, Insolvenzschutz durch Versicherer, keine Bilanzrückstellungen nötig. Viele Versicherer bieten Gruppen-Rahmenverträge mit günstigen Konditionen.
Wie viel kann ein Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln?
Steuer- und sozialabgabenfrei sind 2026 bis zu 302 Euro monatlich (4 % der BBG RV West = 7.248 Euro/Jahr). Zusätzlich können weitere 302 Euro monatlich steuerfrei (aber sozialabgabenpflichtig) umgewandelt werden. Insgesamt also bis zu 604 Euro/Monat steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG.
Was passiert mit der bAV bei Kündigung?
Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge (Entgeltumwandlung) sind sofort unverfallbar – der Mitarbeiter behält den Anspruch immer. Arbeitgeberfinanzierte Zusagen werden unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Jahre bestanden hat und der Mitarbeiter mindestens 21 Jahre alt ist. Bei einer Direktversicherung kann der Vertrag oft beitragsfrei gestellt oder zum neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Ist die bAV für Minijobber und Werkstudenten auch Pflicht?
Ja, auch Minijobber und Werkstudenten haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltumwandlung. In der Praxis ist dies bei Minijobs selten, da die Umwandlung den Verdienst reduziert. Bei Werkstudenten kann es sinnvoll sein, wenn sie länger im Unternehmen bleiben. Der AG-Zuschuss von 15 % gilt auch hier.

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