Krankmeldung & Entgeltfortzahlung 2026
Wenn Mitarbeiter krank werden, müssen Arbeitgeber bis zu 6 Wochen das Gehalt weiterzahlen. Seit 2023 läuft die Krankmeldung digital über die eAU. Erfahren Sie alles zu Ihren Pflichten und Erstattungsmöglichkeiten.
Wie funktioniert die Krankmeldung und was ist die Entgeltfortzahlung?
Arbeitnehmer müssen sich bei Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden (§ 5 EntgFG). Seit Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht: Der Arzt übermittelt die AU-Daten elektronisch an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab – der "gelbe Schein" entfällt. Der Arbeitgeber ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit das volle Gehalt für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) weiterzuzahlen – für jede neue Erkrankung. Bei derselben Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Frist nur neu, wenn der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate zwischen den Fehlzeiten gearbeitet hat oder seit der ersten Erkrankung 12 Monate vergangen sind (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Kleinunternehmer mit bis zu 30 Mitarbeitern können über die Umlage U1 bis zu 80 % der Entgeltfortzahlungskosten von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓eAU vereinfacht den Prozess: Kein Papier-AU-Schein mehr nötig
- ✓Umlage U1 erstattet 40-80 % der Entgeltfortzahlungskosten
- ✓Klare gesetzliche Regelung schafft Planungssicherheit
- ✓Arbeitgeber hat Fragerecht zur voraussichtlichen Dauer
- ✓BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) kann Fehlzeiten reduzieren
- ✓Krankenrückkehrgespräche sind erlaubt und oft hilfreich
Nachteile
- ✗Bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung bei voller Bezahlung
- ✗eAU-Abruf kann technische Hürden haben (Lohnsoftware nötig)
- ✗Häufige Kurzerkrankungen: Neue 6-Wochen-Frist bei jeder neuen Diagnose
- ✗Kein Recht, die Diagnose zu erfahren (nur Dauer der AU)
- ✗Vertretungsregelung bei kleinem Team schwierig
- ✗Bei Langzeiterkrankung: Nach 6 Wochen Krankengeld der Kasse
Kosten
| Posten | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Entgeltfortzahlung (6 Wochen) | 100 % des Bruttolohns | Wie bei regulärer Arbeit |
| Erstattung Umlage U1 | 40-80 % | Je nach gewähltem U1-Satz der Krankenkasse |
| Netto-Kosten AG (nach U1-Erstattung) | 20-60 % des Bruttolohns | Je nach U1-Satz |
| Ab Woche 7: Krankengeld | 0 Euro für AG | Krankenkasse zahlt 70 % brutto (max. 90 % netto) |
| U1-Umlagebeitrag | 0,9-4,0 % | Monatlich auf Bruttolohnsumme, kassenabhängig |
Tipps
Praktische Tipps
- →eAU-Abruf in Lohnsoftware einrichten: Automatischer Abruf bei der Krankenkasse des Mitarbeiters
- →U1-Erstattungssatz bewusst wählen: Höherer Satz = höherer Umlagebeitrag, aber mehr Erstattung bei Krankheit
- →Krankmeldung am 1. Tag verlangen: Per Arbeitsvertrag möglich (gesetzlich ab dem 4. Tag)
- →Zweifel an AU? Arbeitgeber kann über Krankenkasse den MDK (Medizinischen Dienst) einschalten
- →BEM-Gespräch anbieten: Bei mehr als 6 Wochen Krankheit in 12 Monaten ist BEM Pflicht (§ 167 SGB IX)
- →Vertretungsregelung im Team klären – besonders wichtig bei 1-3 Mitarbeitern
Häufige Fragen
Wie funktioniert die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?
Wie lange muss der Arbeitgeber bei Krankheit zahlen?
Was ist die Umlage U1 und wie bekomme ich Erstattung?
Kann ich die Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen?
Was ist, wenn der Mitarbeiter im Urlaub krank wird?
Muss ich ein BEM-Gespräch durchführen?
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