Lohnabrechnung erstellen – Pflichtangaben & Aufbau 2026
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine schriftliche Lohnabrechnung auszustellen. Erfahren Sie, welche Angaben Pflicht sind, wie die Berechnung funktioniert und welche Tools helfen.
Was gehört in eine Lohnabrechnung? 2026
Die Lohnabrechnung (Entgeltabrechnung) ist nach § 108 Gewerbeordnung (GewO) für jeden Arbeitgeber Pflicht. Sie muss in Textform erstellt werden und den Abrechnungszeitraum, die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Art und Höhe der Abzüge sowie den Auszahlungsbetrag enthalten. Die Abrechnung umfasst den Bruttolohn, Lohnsteuer (Steuerklasse I-VI), Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). 2026 gelten aktualisierte Beitragssätze: KV ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,5 %), RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,4 % (kinderlos: 4,0 %). Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) liegen 2026 bei 5.175 Euro/Monat (KV/PV) und 7.550 Euro/Monat West (RV/AV).
Anwendung:
Die Lohnabrechnung muss monatlich erstellt und dem Arbeitnehmer vor oder bei Zahlung ausgehändigt werden. Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Lohnsteuer wird bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt. Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung ist bis zum 15. Februar des Folgejahres zu übermitteln.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Rechtssicherheit: Erfüllung der Pflicht nach § 108 GewO
- ✓Transparenz für Mitarbeiter über alle Abzüge
- ✓Grundlage für korrekte Sozialversicherungsmeldungen
- ✓Nachweis für Arbeitnehmer bei Kreditanträgen und Behörden
- ✓Digitale Archivierung spart Platz und ist GoBD-konform
- ✓Fehlerhafte Abrechnungen werden durch Software vermieden
Nachteile
- ✗Komplexe Berechnung mit vielen variablen Faktoren
- ✗Regelmäßige Gesetzesänderungen erfordern Aktualisierungen
- ✗Bei Fehlern drohen Nachzahlungen und Bußgelder
- ✗Kosten für Lohnsoftware oder Steuerberater
- ✗Strenge Fristen für Meldungen und Beitragszahlungen
Kosten
| Posten | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Lohnsoftware (Cloud) | 5-15 Euro/MA/Monat | z. B. DATEV Lohn und Gehalt, Lexware |
| Steuerberater (Lohnbuchhaltung) | 15-30 Euro/MA/Monat | Komplett-Service inkl. Meldungen |
| Minijob-Zentrale Meldungen | Kostenlos | Über sv.net oder Lohnsoftware |
| ELStAM-Abruf | Kostenlos | Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale |
| DEÜV-Meldungen | Kostenlos | In Lohnsoftware integriert |
Tipps
Praktische Tipps
- →Lohnsoftware mit ELSTER- und DEÜV-Schnittstelle verwenden – manuelle Meldungen sind fehleranfällig
- →ELStAM-Daten (elektronische Lohnsteuerkarte) rechtzeitig beim Finanzamt abrufen
- →Beitragssätze zu Jahresbeginn aktualisieren – Krankenkassen-Zusatzbeitrag variiert
- →Lohnabrechnungen 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO) – digital und revisionssicher
- →Bei Unsicherheit: Steuerberater mit Lohnbuchhaltung beauftragen – günstiger als Fehler
- →Jahresmeldungen, DEÜV-Meldungen und UV-Jahresmeldung nicht vergessen
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine Lohnabrechnung enthalten?
Wie berechne ich die Lohnsteuer?
Wann muss die Lohnabrechnung dem Mitarbeiter vorliegen?
Kann ich die Lohnabrechnung selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?
Welche Sozialversicherungsbeiträge muss ich 2026 abführen?
Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?
Das könnte Sie auch interessieren
Personalkosten im Blick behalten
Mit Clever Invoice erfassen Sie Personalkosten, erstellen Rechnungen und behalten alle Betriebsausgaben im Blick – perfekt für Kleinunternehmer.