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Personal & Mitarbeiter

Midijob Übergangsbereich – Regeln & Abgaben 2026

Der Midijob (Übergangsbereich) bietet für Arbeitnehmer zwischen 556,01 und 2.000 Euro monatlich reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Für Arbeitgeber gelten besondere Berechnungsregeln.

Was ist ein Midijob und wie funktioniert der Übergangsbereich?

Ein Midijob liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro liegt (Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV). Seit Oktober 2022 wurde die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro und dann auf 2.000 Euro angehoben. Im Übergangsbereich zahlt der Arbeitnehmer gleitend reduzierte Sozialversicherungsbeiträge – bei 556,01 Euro fast keine, bei 2.000 Euro die vollen Beiträge. Der Arbeitgeber zahlt hingegen von Anfang an den vollen Arbeitgeberanteil auf das tatsächliche Entgelt. Das Besondere: Die reduzierten AN-Beiträge führen trotzdem zu vollen Rentenansprüchen. Der Arbeitnehmer muss der Anwendung des Übergangsbereichs nicht zustimmen und kann ihn für die Rentenversicherung ablehnen (Opt-out zugunsten voller RV-Beiträge, um Rentenansprüche zu maximieren).

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Deutlich geringere Sozialabgaben für Arbeitnehmer
  • Volle Rentenansprüche trotz reduzierter Beiträge (seit 2019)
  • Übergangsbereich bis 2.000 Euro – große Spanne für Teilzeitjobs
  • Voller Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
  • Gleitender Übergang vermeidet "Fallbeil-Effekt" am Minijobrande
  • Arbeitgeber zahlt normale Sätze – kein Nachteil bei Einstellung

Nachteile

  • Komplexere Beitragsberechnung als bei Minijob oder Vollzeitbeschäftigung
  • Arbeitgeber zahlt vollen Beitragsanteil (kein Vorteil wie beim Minijob)
  • Lohnsoftware muss Übergangsbereich korrekt abbilden
  • Bei mehreren Jobs werden Entgelte zusammengerechnet
  • Kein steuerlicher Vorteil für den Arbeitgeber gegenüber regulärer Beschäftigung

Kosten

PostenBetragHinweis
AG-Anteil SV (voller Satz)Ca. 20-21 %Arbeitgeber zahlt immer vollen Anteil
AN-Anteil bei 600 EuroCa. 11 %Statt regulär ca. 20 %
AN-Anteil bei 1.000 EuroCa. 16 %Gleitend steigend
AN-Anteil bei 1.500 EuroCa. 18,5 %Fast voller Satz
AN-Anteil bei 2.000 EuroCa. 20 %Voller regulärer Satz

Tipps

Praktische Tipps

  • Midijob-Berechnung der Lohnsoftware überlassen – manuelle Berechnung ist komplex
  • Prüfen, ob ein Midijob gegenüber zwei Minijobs für den Arbeitnehmer günstiger ist
  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) können die 2.000-Euro-Grenze überschreiten – regelmäßig prüfen
  • Bei schwankenden Einkommen: Jahresdurchschnitt bilden für die Zuordnung
  • Arbeitnehmer auf Opt-out-Möglichkeit bei der Rentenversicherung hinweisen
  • Meldungen an Krankenkasse (nicht Minijob-Zentrale) – Midijob ist keine geringfügige Beschäftigung

Häufige Fragen

Wo liegt die Midijob-Grenze 2026?
Der Midijob-Übergangsbereich liegt 2026 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. Die Untergrenze ist an die Minijob-Grenze gekoppelt (dynamisch an den Mindestlohn), die Obergrenze wurde im Oktober 2022 auf 2.000 Euro festgesetzt. Entgelt unterhalb von 556,01 Euro ist ein Minijob, ab 2.000,01 Euro gelten reguläre Sozialversicherungsbeiträge.
Wie werden die Beiträge im Midijob berechnet?
Die Beiträge werden auf eine fiktive beitragspflichtige Einnahme berechnet, die mit einer gesetzlichen Formel (§ 163 Abs. 10 SGB VI) ermittelt wird. Am unteren Rand (556,01 Euro) zahlt der Arbeitnehmer fast nichts, am oberen Rand (2.000 Euro) den vollen Beitrag. Der Arbeitgeber zahlt immer seinen vollen Anteil auf das tatsächliche Entgelt. Die Berechnung übernimmt Ihre Lohnsoftware.
Bekommt man im Midijob volle Rentenansprüche?
Ja, seit 2019 werden im Übergangsbereich trotz reduzierter Arbeitnehmer-Beiträge volle Rentenansprüche erworben. Die Rentenberechnung basiert auf dem tatsächlichen Entgelt, nicht auf der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Das war eine wichtige Reform, um Teilzeitbeschäftigte und Geringverdiener bei der Rente nicht zu benachteiligen.
Was passiert, wenn das Entgelt über 2.000 Euro steigt?
Wenn das regelmäßige Entgelt dauerhaft über 2.000 Euro steigt, verlässt der Arbeitnehmer den Übergangsbereich. Ab dann gelten reguläre, volle Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (z. B. durch Mehrarbeit) ist unschädlich, wenn der Durchschnitt unter 2.000 Euro bleibt.
Ist ein Midijob für den Arbeitgeber teurer als ein Minijob?
Nicht unbedingt. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber ca. 31 % Pauschalabgaben. Beim Midijob zahlt er seinen regulären SV-Anteil von ca. 20-21 %. Der Gesamtaufwand hängt vom Verdienst ab: Ein Midijobber mit 800 Euro kostet den AG ca. 968 Euro (800 + 168 Euro AG-Anteil), ein Minijobber mit 556 Euro ca. 728 Euro (556 + 172 Euro Pauschalabgaben).
Muss der Midijob bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden?
Nein. Der Midijob wird bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet, nicht bei der Minijob-Zentrale. Er ist ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit allen zugehörigen Meldepflichten (DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweis an die Krankenkasse als Einzugsstelle).

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