Minijob anmelden – Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026
Einen Minijob anzumelden ist für viele Kleinunternehmer der erste Schritt zum Arbeitgeber. Seit 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 556 Euro monatlich. Wir zeigen Ihnen alle Schritte, Kosten und Pflichten.
Was ist ein Minijob und wie meldet man ihn an? 2026
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt 556 Euro nicht übersteigt (Stand 2026). Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 556 Euro entsprechen 43 Stunden bei 12,82 Euro Mindestlohn (ab 01.01.2025). Als Arbeitgeber müssen Sie den Minijobber bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden. Wichtig: Auch bei nur einem Minijobber werden Sie zum Arbeitgeber mit allen zugehörigen Pflichten – Lohnabrechnung, Meldepflichten, Unfallversicherung und Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG).
Anwendung:
Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltscheck-Verfahren (Privathaushalt) oder die elektronische Meldung an die Minijob-Zentrale (gewerblich). Sie benötigen eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Die Erstanmeldung muss mit der ersten Lohnabrechnung erfolgen. Die Minijob-Zentrale ist zentraler Ansprechpartner und zieht alle Abgaben per Lastschrift ein.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Geringe Gesamtkosten: Pauschalabgaben rund 31 % für Arbeitgeber
- ✓Einfache Abwicklung über die Minijob-Zentrale
- ✓Flexible Arbeitszeitgestaltung möglich
- ✓Minijobber ist für den Arbeitnehmer meist steuerfrei (2 % Pauschsteuer)
- ✓Kein Kündigungsschutzgesetz bei maximal 10 Mitarbeitern (Kleinbetrieb)
- ✓Ideal für saisonale oder stundenweise Unterstützung
Nachteile
- ✗Strenge Verdienstgrenze: Überschreitung führt zur Sozialversicherungspflicht
- ✗Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge auch bei kurzer Beschäftigung
- ✗Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten (MiLoG § 17)
- ✗Minijobber hat vollen Urlaubsanspruch anteilig (BUrlG)
- ✗Bei mehreren Minijobs des Arbeitnehmers werden Verdienste zusammengerechnet
Kosten
| Posten | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | 13 % | Pauschaler Arbeitgeberanteil |
| Rentenversicherung (RV) | 15 % | Arbeitgeberanteil; AN zahlt 3,6 % (Opt-out möglich) |
| Pauschsteuer | 2 % | Einheitliche Pauschalsteuer |
| Umlage U1 (Krankheit) | 1,1 % | Erstattung bei Krankheit des Minijobbers |
| Umlage U2 (Schwangerschaft) | 0,22 % | Mutterschaftsaufwendungen |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | Schutz bei Arbeitgeberinsolvenz |
| Unfallversicherung | ca. 1,6 % | Berufsgenossenschaft, branchenabhängig |
| Gesamt Arbeitgeber | ca. 31 % | Bei 556 Euro = ca. 172 Euro Abgaben |
Tipps
Praktische Tipps
- →Betriebsnummer frühzeitig bei der Agentur für Arbeit beantragen – dauert ca. 3 Werktage
- →Arbeitsvertrag schriftlich abschließen – auch beim Minijob Pflicht seit Nachweisgesetz 2022 (NachwG)
- →Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren – Aufbewahrungspflicht 2 Jahre (§ 17 MiLoG)
- →Verdienstgrenze monatlich im Blick behalten – Jahresverdienst max. 6.672 Euro (12 x 556 Euro)
- →Gelegentliches Überschreiten (max. 2 Monate/Jahr) ist unschädlich, wenn Jahresgrenze eingehalten wird
- →SEPA-Lastschriftmandat der Minijob-Zentrale erteilen, um Säumniszuschläge zu vermeiden
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Muss ich als Arbeitgeber die Arbeitszeit beim Minijob aufzeichnen?
Was passiert, wenn die 556-Euro-Grenze überschritten wird?
Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?
Wo melde ich einen Minijob an?
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