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Personal & Mitarbeiter

Minijob anmelden – Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Einen Minijob anzumelden ist für viele Kleinunternehmer der erste Schritt zum Arbeitgeber. Seit 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 556 Euro monatlich. Wir zeigen Ihnen alle Schritte, Kosten und Pflichten.

Was ist ein Minijob und wie meldet man ihn an? 2026

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt 556 Euro nicht übersteigt (Stand 2026). Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 556 Euro entsprechen 43 Stunden bei 12,82 Euro Mindestlohn (ab 01.01.2025). Als Arbeitgeber müssen Sie den Minijobber bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden. Wichtig: Auch bei nur einem Minijobber werden Sie zum Arbeitgeber mit allen zugehörigen Pflichten – Lohnabrechnung, Meldepflichten, Unfallversicherung und Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG).

Anwendung:

Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltscheck-Verfahren (Privathaushalt) oder die elektronische Meldung an die Minijob-Zentrale (gewerblich). Sie benötigen eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Die Erstanmeldung muss mit der ersten Lohnabrechnung erfolgen. Die Minijob-Zentrale ist zentraler Ansprechpartner und zieht alle Abgaben per Lastschrift ein.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Geringe Gesamtkosten: Pauschalabgaben rund 31 % für Arbeitgeber
  • Einfache Abwicklung über die Minijob-Zentrale
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung möglich
  • Minijobber ist für den Arbeitnehmer meist steuerfrei (2 % Pauschsteuer)
  • Kein Kündigungsschutzgesetz bei maximal 10 Mitarbeitern (Kleinbetrieb)
  • Ideal für saisonale oder stundenweise Unterstützung

Nachteile

  • Strenge Verdienstgrenze: Überschreitung führt zur Sozialversicherungspflicht
  • Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge auch bei kurzer Beschäftigung
  • Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten (MiLoG § 17)
  • Minijobber hat vollen Urlaubsanspruch anteilig (BUrlG)
  • Bei mehreren Minijobs des Arbeitnehmers werden Verdienste zusammengerechnet

Kosten

PostenBetragHinweis
Krankenversicherung (KV)13 %Pauschaler Arbeitgeberanteil
Rentenversicherung (RV)15 %Arbeitgeberanteil; AN zahlt 3,6 % (Opt-out möglich)
Pauschsteuer2 %Einheitliche Pauschalsteuer
Umlage U1 (Krankheit)1,1 %Erstattung bei Krankheit des Minijobbers
Umlage U2 (Schwangerschaft)0,22 %Mutterschaftsaufwendungen
Insolvenzgeldumlage0,06 %Schutz bei Arbeitgeberinsolvenz
Unfallversicherungca. 1,6 %Berufsgenossenschaft, branchenabhängig
Gesamt Arbeitgeberca. 31 %Bei 556 Euro = ca. 172 Euro Abgaben

Tipps

Praktische Tipps

  • Betriebsnummer frühzeitig bei der Agentur für Arbeit beantragen – dauert ca. 3 Werktage
  • Arbeitsvertrag schriftlich abschließen – auch beim Minijob Pflicht seit Nachweisgesetz 2022 (NachwG)
  • Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren – Aufbewahrungspflicht 2 Jahre (§ 17 MiLoG)
  • Verdienstgrenze monatlich im Blick behalten – Jahresverdienst max. 6.672 Euro (12 x 556 Euro)
  • Gelegentliches Überschreiten (max. 2 Monate/Jahr) ist unschädlich, wenn Jahresgrenze eingehalten wird
  • SEPA-Lastschriftmandat der Minijob-Zentrale erteilen, um Säumniszuschläge zu vermeiden

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 556 Euro pro Monat (6.672 Euro pro Jahr). Sie ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt, wenn der Mindestlohn steigt. Die Formel: Mindestlohn x 130 Stunden / 3 Monate. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro ergibt sich die aktuelle Grenze.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber zahlt pauschal ca. 31 % des Verdienstes: 13 % KV, 15 % RV, 2 % Pauschsteuer sowie Umlagen U1 (1,1 %), U2 (0,22 %), Insolvenzgeldumlage (0,06 %) und Unfallversicherung (ca. 1,6 %). Bei einem vollen Minijob (556 Euro) entstehen also rund 172 Euro Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Lohn.
Muss ich als Arbeitgeber die Arbeitszeit beim Minijob aufzeichnen?
Ja, seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG § 17) müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen – und zwar innerhalb von 7 Tagen nach der Arbeitsleistung. Diese Aufzeichnungen müssen 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
Was passiert, wenn die 556-Euro-Grenze überschritten wird?
Bei regelmäßiger Überschreitung wird der Minijob rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Es fallen dann volle Sozialversicherungsbeiträge (ca. 40 %) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Ausnahme: Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in maximal 2 Kalendermonaten pro Jahr erlaubt, wenn die Jahresverdienstgrenze (6.672 Euro) insgesamt eingehalten wird.
Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja, Minijobber haben die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Vollzeitbeschäftigte: Mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei 6-Tage-Woche nach BUrlG), anteilig bei weniger Arbeitstagen. Bei Krankheit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen (EntgFG). Die Kosten werden über die Umlage U1 großteils erstattet.
Wo melde ich einen Minijob an?
Gewerbliche Minijobs melden Sie bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen an. Sie benötigen dafür eine Betriebsnummer (bei der Agentur für Arbeit beantragen) und die Sozialversicherungsnummer des Minijobbers. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ein zugelassenes Lohnprogramm oder über das Online-Portal sv.net.

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