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Personal & Mitarbeiter

Mitarbeiter kündigen – rechtssicher und korrekt 2026

Eine Kündigung ist oft unvermeidlich, aber voller rechtlicher Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie Mitarbeiter rechtssicher kündigen, welche Fristen gelten und wann der Kündigungsschutz greift.

Was muss man bei einer Kündigung beachten? 2026

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail, Fax oder mündliche Kündigung sind unwirksam. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente). Im Kleinbetrieb (bis 10 MA) besteht kein allgemeiner Kündigungsschutz, aber auch hier darf die Kündigung nicht willkürlich, sittenwidrig oder diskriminierend sein. Bei einer ordentlichen Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB: Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, verlängert nach Betriebszugehörigkeit bis 7 Monate bei 20+ Jahren. Besonderer Kündigungsschutz besteht für Schwangere (MuSchG), Schwerbehinderte (SGB IX), Betriebsratsmitglieder (BetrVG) und Elternzeitler (BEEG).

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Rechtssichere Kündigung schützt vor Klagen und Abfindungszahlungen
  • Ordentlicher Abschluss ermöglicht positives Arbeitszeugnis
  • Dokumentation schützt bei Kündigungsschutzprozess
  • Aufhebungsvertrag als Alternative vermeidet Rechtsstreit
  • Im Kleinbetrieb (bis 10 MA) keine Kündigungsgründe nach KSchG nötig
  • Abmahnung als milderes Mittel zeigt Fairness

Nachteile

  • Hohe formale Anforderungen – jeder Fehler kann zur Unwirksamkeit führen
  • Kündigungsschutzklagen können 3-6 Monate dauern
  • Abfindungen bei Vergleich oft 0,5-1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr
  • Besonderer Kündigungsschutz erfordert Behördenzustimmung
  • Emotional belastend für alle Beteiligten
  • Freistellung bei Weiterzahlung kann teuer werden

Kosten

PostenBetragHinweis
Kein besonderer Kündigungsschutz (Kleinbetrieb)0 EuroNur Lohn bis Fristende
Abfindung (Vergleich)0,5-1 Bruttogehalt/JahrOrientierungswert, nicht gesetzlich
Anwalt (Arbeitsrecht)500-3.000 EuroJe nach Streitwert und Aufwand
FreistellungVolles GehaltBis zum Ende der Kündigungsfrist
Abmahnung (Vorstufe)0 EuroIntern, ggf. anwaltlich formuliert

Tipps

Praktische Tipps

  • Kündigung immer schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift – nie per E-Mail oder WhatsApp
  • Zugang der Kündigung dokumentieren: persönliche Übergabe mit Zeugen oder Einschreiben/Rückschein
  • Im Kleinbetrieb (bis 10 MA): Kein allgemeiner Kündigungsschutz, aber Willkürverbot beachten
  • Vor verhaltensbedingter Kündigung: Mindestens eine einschlägige Abmahnung aussprechen
  • Aufhebungsvertrag prüfen: Oft einvernehmliche Lösung mit Abfindung günstiger als Rechtsstreit
  • 3-Wochen-Frist beachten: Kündigungsschutzklage muss innerhalb 3 Wochen beim Arbeitsgericht eingehen

Häufige Fragen

Gilt das Kündigungsschutzgesetz in meinem Kleinbetrieb?
Das KSchG gilt nur in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmern (ohne Auszubildende). Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt: bis 20 Stunden/Woche = 0,5, bis 30 Stunden = 0,75. Minijobber zählen mit. Im Kleinbetrieb benötigen Sie keinen Kündigungsgrund nach KSchG, müssen aber gesetzliche Fristen und den Sonderkündigungsschutz einhalten.
Welche Kündigungsfristen gelten nach § 622 BGB?
Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Nach Betriebszugehörigkeit: 2 Jahre → 1 Monat, 5 Jahre → 2 Monate, 8 Jahre → 3 Monate, 10 Jahre → 4 Monate, 12 Jahre → 5 Monate, 15 Jahre → 6 Monate, 20 Jahre → 7 Monate, jeweils zum Monatsende. In der Probezeit: 2 Wochen. Diese Fristen können durch Tarifvertrag abweichen, aber nicht im Arbeitsvertrag zum Nachteil des AN verkürzt werden.
Muss ich vor einer Kündigung abmahnen?
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich mindestens eine einschlägige Abmahnung erforderlich (gleicher Pflichtenverstoß). Bei besonders schweren Verstößen (Diebstahl, Betrug, tätlicher Angriff) kann auch ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Bei betriebsbedingter oder personenbedingter Kündigung ist keine Abmahnung nötig.
Was kostet eine Kündigung / Abfindung?
Eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber bei Kündigungsschutzklagen oft im Vergleich vereinbart. Faustregel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei einem Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto und 5 Jahren Betriebszugehörigkeit wären das 7.500 Euro. Im Kleinbetrieb ohne KSchG-Schutz sind Abfindungen seltener.
Kann ich einem kranken Mitarbeiter kündigen?
Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung auch während einer Krankheit möglich. Krankheit ist kein Kündigungsschutz. Allerdings kann die Krankheit selbst ein personenbedingter Kündigungsgrund sein, wenn häufige Kurzerkrankungen (mehr als 6 Wochen/Jahr über 3 Jahre) oder langandauernde Erkrankung vorliegen und eine negative Zukunftsprognose besteht.
Wer genießt besonderen Kündigungsschutz?
Besonderen Kündigungsschutz haben: Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach Entbindung (MuSchG – Zustimmung der Aufsichtsbehörde nötig), Elternzeitler (BEEG), Schwerbehinderte und Gleichgestellte (SGB IX – Zustimmung des Integrationsamtes nötig), Betriebsratsmitglieder (nur außerordentliche Kündigung mit BR-Zustimmung), Datenschutzbeauftragte, Auszubildende nach der Probezeit (nur fristlos).

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