Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber 2026
Als Arbeitgeber tragen Sie rund die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitarbeiter. Hier finden Sie alle aktuellen Sätze, Bemessungsgrenzen und Berechnungsbeispiele für 2026.
Wie setzen sich Sozialversicherungsbeiträge zusammen? 2026
Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland umfasst fünf Zweige: Krankenversicherung (SGB V), Rentenversicherung (SGB VI), Arbeitslosenversicherung (SGB III), Pflegeversicherung (SGB XI) und Unfallversicherung (SGB VII). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge grundsätzlich paritätisch (je zur Hälfte). Für 2026 liegt der Gesamtbeitragssatz bei ca. 41-42 % des Bruttolohns bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die BBG für Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 5.175 Euro/Monat (62.100 Euro/Jahr), für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 7.550 Euro/Monat West (90.600 Euro/Jahr) bzw. 7.450 Euro/Monat Ost (89.400 Euro/Jahr). Zusätzlich trägt der Arbeitgeber allein die Beiträge zur Unfallversicherung und die Umlagen U1, U2 sowie die Insolvenzgeldumlage.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Soziale Absicherung der Mitarbeiter stärkt Mitarbeiterbindung
- ✓Arbeitgeberanteile sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
- ✓Umlagen U1/U2 erstatten Lohnfortzahlungskosten bei Krankheit und Mutterschaft
- ✓Rechtssichere Abwicklung über zertifizierte Lohnsoftware
- ✓Beitragsnachweise werden elektronisch übermittelt
- ✓Bei Minijobbern vereinfachte Pauschalabgaben
Nachteile
- ✗Hohe Lohnnebenkosten: Ca. 20-21 % Arbeitgeberanteil auf den Bruttolohn
- ✗Regelmäßige Anpassungen der Beitragssätze und BBG erfordern Aktualisierung
- ✗Strenge Fristen: Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit
- ✗Betriebsprüfung der Rentenversicherung alle 4 Jahre
- ✗Hohe Bußgelder bei verspäteter oder falscher Meldung
Kosten
| Posten | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % AG + 7,3 % AN | + Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,5 %, hälftig) |
| Rentenversicherung | 9,3 % AG + 9,3 % AN | Gesamt 18,6 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % AG + 1,3 % AN | Gesamt 2,6 % |
| Pflegeversicherung | 1,7 % AG + 1,7 % AN | Kinderlose +0,6 % (nur AN) |
| Unfallversicherung (BG) | 1,0-3,0 % AG | Branchenabhängig, nur Arbeitgeber |
| Umlage U1 | 0,9-4,0 % | Nur Arbeitgeber, krankenkassenabhängig |
| Umlage U2 | 0,19-0,7 % | Nur Arbeitgeber, für Mutterschaft |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | Nur Arbeitgeber |
Tipps
Praktische Tipps
- →Beitragssätze und BBG zu Jahresbeginn prüfen und in Lohnsoftware aktualisieren
- →Beitragsnachweise müssen 2 Arbeitstage vor Fälligkeit elektronisch übermittelt werden
- →Fälligkeit: Drittletzter Bankarbeitstag des Monats – Kalendertool nutzen
- →Krankenkassen-Zusatzbeitrag je Mitarbeiter prüfen – variiert je Kasse
- →Unfallversicherungsbeitrag über die Berufsgenossenschaft – Lohnsumme jährlich melden
- →Betriebsprüfung der DRV vorbereiten: Alle Unterlagen 5 Jahre aufbewahren
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026 insgesamt?
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Wann sind Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Was zahlt der Arbeitgeber allein bei den Sozialversicherungen?
Muss ich als Kleinunternehmer mit einem Mitarbeiter die gleichen Beiträge zahlen?
Welche Sonderregelungen gibt es bei der Pflegeversicherung?
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