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Personal & Mitarbeiter

Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber 2026

Als Arbeitgeber tragen Sie rund die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitarbeiter. Hier finden Sie alle aktuellen Sätze, Bemessungsgrenzen und Berechnungsbeispiele für 2026.

Wie setzen sich Sozialversicherungsbeiträge zusammen? 2026

Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland umfasst fünf Zweige: Krankenversicherung (SGB V), Rentenversicherung (SGB VI), Arbeitslosenversicherung (SGB III), Pflegeversicherung (SGB XI) und Unfallversicherung (SGB VII). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge grundsätzlich paritätisch (je zur Hälfte). Für 2026 liegt der Gesamtbeitragssatz bei ca. 41-42 % des Bruttolohns bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die BBG für Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 5.175 Euro/Monat (62.100 Euro/Jahr), für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 7.550 Euro/Monat West (90.600 Euro/Jahr) bzw. 7.450 Euro/Monat Ost (89.400 Euro/Jahr). Zusätzlich trägt der Arbeitgeber allein die Beiträge zur Unfallversicherung und die Umlagen U1, U2 sowie die Insolvenzgeldumlage.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Soziale Absicherung der Mitarbeiter stärkt Mitarbeiterbindung
  • Arbeitgeberanteile sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
  • Umlagen U1/U2 erstatten Lohnfortzahlungskosten bei Krankheit und Mutterschaft
  • Rechtssichere Abwicklung über zertifizierte Lohnsoftware
  • Beitragsnachweise werden elektronisch übermittelt
  • Bei Minijobbern vereinfachte Pauschalabgaben

Nachteile

  • Hohe Lohnnebenkosten: Ca. 20-21 % Arbeitgeberanteil auf den Bruttolohn
  • Regelmäßige Anpassungen der Beitragssätze und BBG erfordern Aktualisierung
  • Strenge Fristen: Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit
  • Betriebsprüfung der Rentenversicherung alle 4 Jahre
  • Hohe Bußgelder bei verspäteter oder falscher Meldung

Kosten

PostenBetragHinweis
Krankenversicherung7,3 % AG + 7,3 % AN+ Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,5 %, hälftig)
Rentenversicherung9,3 % AG + 9,3 % ANGesamt 18,6 %
Arbeitslosenversicherung1,3 % AG + 1,3 % ANGesamt 2,6 %
Pflegeversicherung1,7 % AG + 1,7 % ANKinderlose +0,6 % (nur AN)
Unfallversicherung (BG)1,0-3,0 % AGBranchenabhängig, nur Arbeitgeber
Umlage U10,9-4,0 %Nur Arbeitgeber, krankenkassenabhängig
Umlage U20,19-0,7 %Nur Arbeitgeber, für Mutterschaft
Insolvenzgeldumlage0,06 %Nur Arbeitgeber

Tipps

Praktische Tipps

  • Beitragssätze und BBG zu Jahresbeginn prüfen und in Lohnsoftware aktualisieren
  • Beitragsnachweise müssen 2 Arbeitstage vor Fälligkeit elektronisch übermittelt werden
  • Fälligkeit: Drittletzter Bankarbeitstag des Monats – Kalendertool nutzen
  • Krankenkassen-Zusatzbeitrag je Mitarbeiter prüfen – variiert je Kasse
  • Unfallversicherungsbeitrag über die Berufsgenossenschaft – Lohnsumme jährlich melden
  • Betriebsprüfung der DRV vorbereiten: Alle Unterlagen 5 Jahre aufbewahren

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026 insgesamt?
Der Gesamtbeitragssatz 2026 beträgt ca. 41,5 % (ohne Zusatzbeitrag): KV 14,6 %, RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,4 %. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,5 %). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge hälftig. Der Arbeitgeberanteil beträgt also ca. 20-21 % des Bruttolohns (plus Unfallversicherung und Umlagen).
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die BBG ist die Obergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Verdienst oberhalb der BBG ist beitragsfrei. 2026: KV/PV: 5.175 Euro/Monat (62.100 Euro/Jahr), RV/AV: 7.550 Euro/Monat West (90.600 Euro/Jahr). Beispiel: Bei einem Bruttolohn von 8.000 Euro werden KV/PV-Beiträge nur auf 5.175 Euro berechnet.
Wann sind Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Die SV-Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig (voraussichtliche Beiträge). Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle 2 Arbeitstage vor Fälligkeit elektronisch vorliegen. Verspätete Zahlung führt zu Säumniszuschlägen von 1 % pro Monat. Die meisten Lohnprogramme berechnen Termine automatisch.
Was zahlt der Arbeitgeber allein bei den Sozialversicherungen?
Allein vom Arbeitgeber getragen werden: Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, 1-3 % je Branche), Umlage U1 (Erstattung bei Krankheit, 0,9-4 %), Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen, 0,19-0,7 %) und Insolvenzgeldumlage (0,06 %). Diese Arbeitgeber-Sololasten betragen zusammen ca. 2,5-5 % zusätzlich.
Muss ich als Kleinunternehmer mit einem Mitarbeiter die gleichen Beiträge zahlen?
Ja, die Beitragssätze sind unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch mit nur einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter gelten die vollen Sätze. Sonderregel für Minijobs: Hier zahlen Sie Pauschalbeiträge (ca. 31 %). Für Midijobber (556,01-2.000 Euro) gelten reduzierte AN-Beiträge, der AG zahlt volle Sätze.
Welche Sonderregelungen gibt es bei der Pflegeversicherung?
Seit Juli 2023 ist der PV-Beitrag nach Kinderzahl gestaffelt: Grundbeitrag 3,4 %, kinderlose Arbeitnehmer ab 23 zahlen +0,6 % (insgesamt 4,0 %). Ab dem 2. bis 5. Kind je -0,25 % Abschlag. Der Zuschlag für Kinderlose wird allein vom Arbeitnehmer getragen. Die Elterneigenschaft muss dem Arbeitgeber nachgewiesen werden.

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