Urlaubsanspruch berechnen – Regeln & Sonderfälle 2026
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die korrekte Berechnung – besonders bei Teilzeit, Minijob und unterjährigem Ein-/Austritt – ist für Arbeitgeber oft eine Herausforderung.
Wie berechnet man den Urlaubsanspruch? 2026
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche (4 Wochen). Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit, § 4 BUrlG). Bei Teilzeitkräften wird der Urlaub proportional zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche umgerechnet – nicht nach Stunden. Formel: Urlaubstage = Mindesturlaub x Arbeitstage pro Woche / 6 (bei 6-Tage-Woche-Basis) oder / 5 (bei 5-Tage-Basis). Beispiel: 3-Tage-Woche → 20 x 3 / 5 = 12 Urlaubstage. Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, kann aber bis 31. März des Folgejahres übertragen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Klare gesetzliche Regelung durch BUrlG
- ✓Gleiche Behandlung von Voll- und Teilzeitkräften (pro rata)
- ✓Urlaubsgeld kann als Anreiz vereinbart werden
- ✓Resturlaub bei Kündigung wird finanziell abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
- ✓Betriebsurlaub ermöglicht koordinierte Planung
- ✓Urlaub fördert Gesundheit und Produktivität
Nachteile
- ✗Urlaubsplanung bei kleinem Team oft schwierig
- ✗Krankheit im Urlaub: Urlaubstage werden nicht angerechnet (ärztliches Attest)
- ✗Langzeitkranke sammeln Urlaubsansprüche an (BAG-Rechtsprechung)
- ✗Bei Kündigung: Urlaubsabgeltung kann teuer werden
- ✗Teilzeitberechnung führt oft zu Missverständnissen
Kosten
| Posten | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Mindesturlaub (20 Tage) | Ca. 8,7 % der Jahreslohnkosten | 20 Tage / 230 Arbeitstage |
| Üblicher Urlaub (25-30 Tage) | Ca. 10,9-13 % | Branchenüblich mehr als Minimum |
| Urlaubsgeld (freiwillig) | 0-100 % eines Monatsgehalts | Häufig 50 % oder ein volles Gehalt |
| Urlaubsabgeltung bei Kündigung | Anteiliger Tagesverdienst | Brutto/Arbeitstag x Resturlaubstage |
Tipps
Praktische Tipps
- →Urlaubsanspruch bei Teilzeit immer nach Arbeitstagen pro Woche berechnen – nie nach Stunden
- →Urlaubsanträge schriftlich genehmigen lassen und dokumentieren
- →Betriebsurlaub (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr) im Arbeitsvertrag regeln
- →Resturlaub proaktiv ansprechen – Arbeitgeber hat Hinweispflicht auf Verfall (BAG-Urteil)
- →Krankheitstage im Urlaub: Arbeitnehmer muss Attest vorlegen, Urlaubstage werden gutgeschrieben
- →Sonderurlaub (Hochzeit, Geburt, Todesfall) im Vertrag oder Betriebsvereinbarung regeln
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub steht einem Mitarbeiter gesetzlich zu?
Wie berechne ich den Urlaub bei Teilzeit?
Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung?
Verfällt Urlaub bei Krankheit?
Hat ein Minijobber Urlaubsanspruch?
Kann der Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen?
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