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Personal & Mitarbeiter

Urlaubsanspruch berechnen – Regeln & Sonderfälle 2026

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die korrekte Berechnung – besonders bei Teilzeit, Minijob und unterjährigem Ein-/Austritt – ist für Arbeitgeber oft eine Herausforderung.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch? 2026

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche (4 Wochen). Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit, § 4 BUrlG). Bei Teilzeitkräften wird der Urlaub proportional zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche umgerechnet – nicht nach Stunden. Formel: Urlaubstage = Mindesturlaub x Arbeitstage pro Woche / 6 (bei 6-Tage-Woche-Basis) oder / 5 (bei 5-Tage-Basis). Beispiel: 3-Tage-Woche → 20 x 3 / 5 = 12 Urlaubstage. Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, kann aber bis 31. März des Folgejahres übertragen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Klare gesetzliche Regelung durch BUrlG
  • Gleiche Behandlung von Voll- und Teilzeitkräften (pro rata)
  • Urlaubsgeld kann als Anreiz vereinbart werden
  • Resturlaub bei Kündigung wird finanziell abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
  • Betriebsurlaub ermöglicht koordinierte Planung
  • Urlaub fördert Gesundheit und Produktivität

Nachteile

  • Urlaubsplanung bei kleinem Team oft schwierig
  • Krankheit im Urlaub: Urlaubstage werden nicht angerechnet (ärztliches Attest)
  • Langzeitkranke sammeln Urlaubsansprüche an (BAG-Rechtsprechung)
  • Bei Kündigung: Urlaubsabgeltung kann teuer werden
  • Teilzeitberechnung führt oft zu Missverständnissen

Kosten

PostenBetragHinweis
Mindesturlaub (20 Tage)Ca. 8,7 % der Jahreslohnkosten20 Tage / 230 Arbeitstage
Üblicher Urlaub (25-30 Tage)Ca. 10,9-13 %Branchenüblich mehr als Minimum
Urlaubsgeld (freiwillig)0-100 % eines MonatsgehaltsHäufig 50 % oder ein volles Gehalt
Urlaubsabgeltung bei KündigungAnteiliger TagesverdienstBrutto/Arbeitstag x Resturlaubstage

Tipps

Praktische Tipps

  • Urlaubsanspruch bei Teilzeit immer nach Arbeitstagen pro Woche berechnen – nie nach Stunden
  • Urlaubsanträge schriftlich genehmigen lassen und dokumentieren
  • Betriebsurlaub (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr) im Arbeitsvertrag regeln
  • Resturlaub proaktiv ansprechen – Arbeitgeber hat Hinweispflicht auf Verfall (BAG-Urteil)
  • Krankheitstage im Urlaub: Arbeitnehmer muss Attest vorlegen, Urlaubstage werden gutgeschrieben
  • Sonderurlaub (Hochzeit, Geburt, Todesfall) im Vertrag oder Betriebsvereinbarung regeln

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht einem Mitarbeiter gesetzlich zu?
Das BUrlG garantiert 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche (= 4 Wochen Urlaub). Dies ist der Mindesturlaub – viele Arbeitgeber gewähren 25-30 Tage. Tarifverträge sehen häufig mehr vor. Der Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden.
Wie berechne ich den Urlaub bei Teilzeit?
Teilzeiturlaub wird nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet, nicht nach Stunden. Formel: 20 Tage x Arbeitstage/Woche / 5. Beispiele: 3 Tage/Woche = 12 Urlaubstage, 4 Tage/Woche = 16 Urlaubstage, 2 Tage/Woche = 8 Urlaubstage. Die Anzahl der Stunden pro Tag ist irrelevant.
Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung?
Bei Kündigung hat der Mitarbeiter Anspruch auf anteiligen Urlaub (1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat im Kalenderjahr). Kann der Resturlaub nicht mehr genommen werden, muss er finanziell abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Abgeltungsanspruch berechnet sich: Bruttolohn / Arbeitstage x Resturlaubstage.
Verfällt Urlaub bei Krankheit?
Nach BAG-Rechtsprechung (in Umsetzung von EuGH-Urteilen) verfällt Urlaub bei durchgängiger Krankheit erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Also: Urlaub 2026 verfällt bei Dauererkrankung erst am 31.03.2028. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter rechtzeitig und ausdrücklich auf den drohenden Verfall hinweisen, sonst verfällt der Urlaub gar nicht.
Hat ein Minijobber Urlaubsanspruch?
Ja, Minijobber haben den gleichen anteiligen Urlaubsanspruch wie andere Teilzeitbeschäftigte. Berechnung nach Arbeitstagen pro Woche: Arbeitet der Minijobber an 2 Tagen pro Woche, hat er Anspruch auf 8 Urlaubstage (20 x 2 / 5). Während des Urlaubs wird der übliche Lohn weitergezahlt.
Kann der Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen?
Ja, der Arbeitgeber darf Betriebsurlaub anordnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen (z. B. Betriebsferien). Dies muss frühzeitig angekündigt werden und darf nicht den gesamten Jahresurlaub aufbrauchen – mindestens 2/5 des Urlaubs muss der Arbeitnehmer frei planen können. Betriebsurlaub sollte im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.

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