Zum Inhalt springen
Personal & Mitarbeiter

Werkstudent einstellen – Regeln & Abgaben 2026

Werkstudenten sind für Kleinunternehmer eine attraktive Option: qualifizierte Unterstützung bei geringen Sozialabgaben. Erfahren Sie, welche Regeln gelten und was Sie beachten müssen.

Was ist ein Werkstudent und welche Regeln gelten? 2026

Ein Werkstudent ist ein immatrikulierter Student, der neben dem Studium arbeitet. Das Werkstudentenprivileg (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) befreit Werkstudenten von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – es fallen nur Rentenversicherungsbeiträge an. Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit darf während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreiten. In den Semesterferien kann unbegrenzt gearbeitet werden. Bei mehreren Jobs werden die Stunden zusammengerechnet. Das Werkstudentenprivileg gilt nicht für Teilzeit- oder Promotionsstudenten. Der Verdienst ist nicht begrenzt (anders als beim Minijob), aber der Status als ordentlich Studierender muss bestehen bleiben – das Studium muss die Haupttätigkeit sein.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Sehr geringe Sozialabgaben: Nur Rentenversicherung (18,6 % hälftig)
  • Keine KV-, PV- und AV-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Keine Verdienstgrenze – nur Arbeitszeitgrenze (20 Stunden)
  • Qualifizierte, motivierte Nachwuchskräfte
  • In Semesterferien Vollzeit-Einsatz möglich
  • Gute Möglichkeit zur frühzeitigen Mitarbeiterbindung

Nachteile

  • 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit erfordert genaue Planung
  • Studierendenstatus muss regelmäßig überprüft werden (Immatrikulation)
  • Bei Exmatrikulation entfällt das Werkstudentenprivileg rückwirkend
  • Semesterferien variieren je Hochschule – Planung aufwändig
  • Urlaubszeiten der Hochschule sind nicht gleich Semesterferien
  • Bei mehreren Jobs: 20-Stunden-Regel gilt für alle Beschäftigungen zusammen

Kosten

PostenBetragHinweis
Rentenversicherung (AG-Anteil)9,3 %Einziger SV-Beitrag
Krankenversicherung0 %Werkstudentenprivileg
Arbeitslosenversicherung0 %Werkstudentenprivileg
Pflegeversicherung0 %Werkstudentenprivileg
Unfallversicherung (BG)Ca. 1,6 %Wie bei allen Arbeitnehmern
Umlage U20,22 %Mutterschaftsaufwendungen
Insolvenzgeldumlage0,06 %Standard
Gesamtbelastung AGCa. 11 %Statt ca. 21 % bei regulärer Beschäftigung

Tipps

Praktische Tipps

  • Immatrikulationsbescheinigung bei Einstellung und zu jedem Semesterbeginn vorlegen lassen
  • 20-Stunden-Grenze genau dokumentieren – Arbeitszeitaufzeichnung ist Pflicht
  • Semesterferien-Regelung nutzen: In vorlesungsfreier Zeit ist Vollzeit erlaubt (bis zu 26 Wochen/Jahr)
  • Krankenversicherung des Studenten prüfen: Werkstudenten müssen eigenständig versichert sein (Familienversicherung oder Studententarif)
  • Bei Exmatrikulation sofort umstellen: Es entfallen Privilegien, volle SV-Pflicht setzt ein
  • Werkstudent ist kein Praktikant: Arbeitsvertrag und Mindestlohn gelten voll

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
Maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf unbegrenzt gearbeitet werden. Ausnahme: Überwiegend abends (nach 18 Uhr) oder am Wochenende geleistete Stunden werden bei der 20-Stunden-Prüfung unter Umständen nicht mitgezählt, wenn das Studium weiterhin überwiegt. Bei mehreren Jobs werden alle Stunden addiert.
Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen bei Werkstudenten an?
Nur Rentenversicherung: 18,6 % (je 9,3 % AG und AN). Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen durch das Werkstudentenprivileg. Dazu kommen Unfallversicherung (nur AG, ca. 1,6 %), Umlage U2 und Insolvenzgeldumlage. Gesamtbelastung Arbeitgeber: nur ca. 11 % statt 20-21 %.
Muss ich einem Werkstudenten Mindestlohn zahlen?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn (2026: 12,82 Euro/Stunde) gilt auch für Werkstudenten. Ausnahme: Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums sind vom Mindestlohn befreit. Freiwillige Praktika über 3 Monate müssen mindestens mit Mindestlohn vergütet werden. Viele Arbeitgeber zahlen Werkstudenten 13-18 Euro/Stunde.
Was passiert, wenn der Werkstudent die 20-Stunden-Grenze überschreitet?
Bei dauerhafter Überschreitung der 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit entfällt das Werkstudentenprivileg. Der Student wird voll sozialversicherungspflichtig (KV, PV, AV zusätzlich zur RV). Die Nachberechnung kann rückwirkend erfolgen. In den Semesterferien ist die Überschreitung unschädlich.
Muss der Werkstudent krankenversichert sein?
Ja, aber der Werkstudent versichert sich selbst. Bis 25 ist die Familienversicherung der Eltern möglich (Einkommensgrenze beachten: regelmäßig über 556 Euro → eigene Versicherung nötig). Ab 25 oder bei höherem Verdienst: Studentische Krankenversicherung (ca. 110 Euro/Monat). Der Arbeitgeber zahlt keine KV-Beiträge.
Was ist der Unterschied zwischen Werkstudent und Praktikant?
Werkstudenten haben einen regulären Arbeitsvertrag, erhalten Mindestlohn und erledigen reguläre Arbeitsaufgaben. Praktikanten absolvieren ein (Pflicht-)Praktikum im Rahmen des Studiums, der Ausbildungszweck steht im Vordergrund. Pflichtpraktika: kein Mindestlohn, keine SV-Pflicht. Freiwillige Praktika über 3 Monate: Mindestlohn und ggf. SV-Pflicht.

Das könnte Sie auch interessieren

Personalkosten im Blick behalten

Mit Clever Invoice erfassen Sie Personalkosten, erstellen Rechnungen und behalten alle Betriebsausgaben im Blick – perfekt für Kleinunternehmer.