Privatrechnung: Bis zu welcher Grenze steuerfrei?
600 Euro Freigrenze für Privatverkäufe, 256 Euro für sonstige Einkünfte – aber wann gilt was? Hier erfahren Sie alle steuerlichen Grenzen für Privatpersonen 2026.
Mit Rechenbeispielen, Checkliste und praktischen Tipps zur Steueroptimierung.
Die wichtigsten Freigrenzen 2026
Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Steuerfreie Grenzen für Privatpersonen – Der Überblick
Als Privatperson können Sie unter bestimmten Bedingungen steuerfrei verkaufen oder Leistungen erbringen. Das deutsche Steuerrecht kennt verschiedene Grenzen, die Sie kennen sollten:
| Art | Grenze | Rechtsgrundlage | Typ | Gilt für |
|---|---|---|---|---|
| Private Veräußerungsgeschäfte | 600 €/Jahr | §23 EStG | Freigrenze | Verkauf von Gegenständen |
| Sonstige Einkünfte | 256 €/Jahr | §22 Nr. 3 EStG | Freigrenze | Gelegenheitsleistungen |
| Grundfreibetrag | 12.348 €/Jahr | §32a EStG | Freibetrag | Gesamtes Einkommen |
| Kleinunternehmer | 25.000 €/Jahr | §19 UStG | Umsatzgrenze | Umsatzsteuerbefreiung |
Wichtig zu verstehen
Die verschiedenen Grenzen gelten für unterschiedliche Situationen. Die 600€ für Verkäufe und 256€ für Leistungen sind unabhängig voneinander. Sie können also beides gleichzeitig nutzen.
Die 600€-Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
Nach §23 EStG sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Doch wann genau gilt diese Regelung?
Freigrenze nach §23 EStG
Für private Veräußerungsgeschäfte pro Jahr
✓ Gilt für:
- • Verkauf von Elektronik, Sammlerstücken
- • Kryptowährungen (Haltedauer <1 Jahr)
- • Kunstgegenstände, Schmuck
- • Fahrzeuge (Haltedauer <1 Jahr)
- • Gold und Edelmetalle
✗ Gilt NICHT für:
- • Gegenstände des täglichen Gebrauchs
- • Kleidung, Möbel, Hausrat
- • Gegenstände mit Haltedauer >1 Jahr
- • Gewerbliche Verkäufe
- • Immobilien (eigene Regeln)
Vorsicht: Spekulationsfrist beachten!
Die 600€-Freigrenze gilt nur für Gegenstände, die Sie weniger als ein Jahr besessen haben. Bei längerer Haltedauer sind Gewinne aus dem Verkauf beweglicher Gegenstände komplett steuerfrei – unabhängig von der Höhe!
So funktioniert die 600€-Freigrenze:
Die 256€-Freigrenze für sonstige Einkünfte
Nach §22 Nr. 3 EStG sind sonstige Einkünfte aus Leistungen bis zu 256 Euro pro Jahr steuerfrei. Diese Grenze ist niedriger als bei Verkäufen, gilt aber für andere Tätigkeiten.
Freigrenze nach §22 Nr. 3 EStG
Für sonstige Einkünfte aus Leistungen pro Jahr
Typische Beispiele:
- • Einmalige Nachhilfe für Nachbarskinder
- • Gelegentliche Umzugshilfe gegen Bezahlung
- • Einmalige Beratungsleistung
- • Gelegenheitliche Gartenarbeit
- • Vermittlungsprovision (einmalig)
- • Gelegentliches Übersetzen
- • Einmalige Fotografie-Aufträge
- • Babysitten (nicht regelmäßig)
Unter 256€ = Steuerfrei
Keine Angabe in der Steuererklärung nötig, wenn alle sonstigen Einkünfte zusammen unter 256€ liegen.
Ab 257€ = Voll steuerpflichtig
Bei 300€ Einnahmen müssen Sie die vollen 300€ versteuern – nicht nur die 44€ über der Grenze!
Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro
Der Grundfreibetrag ist der wichtigste Steuerfreibetrag in Deutschland. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.
Bis zu diesem Betrag bleibt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen steuerfrei. Das entspricht etwa 1.029 €/Monat.
Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag. Das entspricht etwa 2.058 €/Monat für das Ehepaar.
Entwicklung des Grundfreibetrags:
| Jahr | Alleinstehende | Verheiratete | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 2024 | 11.604 € | 23.208 € | +696 € |
| 2025 | 12.084 € | 24.168 € | +480 € |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € | +264 € |
Grundfreibetrag = Echter Freibetrag
Anders als die 600€- und 256€-Freigrenzen ist der Grundfreibetrag ein echter Freibetrag: Er bleibt immer steuerfrei, nur das darüber liegende Einkommen wird versteuert.
Freigrenze vs. Freibetrag: Der entscheidende Unterschied
Viele verwechseln diese Begriffe – mit teuren Folgen. Hier der wichtige Unterschied:
Freigrenze
Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Freibetrag
Der Freibetrag bleibt immer steuerfrei, nur der übersteigende Teil wird versteuert.
Teurer Fehler vermeiden!
Wer die 600€-Freigrenze um nur 1€ überschreitet, muss den gesamten Gewinn versteuern. Bei 650€ Gewinn und einem Steuersatz von 30% wären das 195€ Steuern statt 0€. Planen Sie Ihre Verkäufe also so, dass Sie unter der Grenze bleiben!
Steuer-Rechner: Bin ich steuerpflichtig?
Nutzen Sie diese Übersicht, um schnell zu prüfen, ob Ihre Privatverkäufe steuerpflichtig sind:
Checkliste: Steuerpflicht bei Privatverkäufen
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Rechenbeispiele aus der Praxis
Anhand dieser Beispiele verstehen Sie genau, wann Steuern anfallen:
Kameraverkauf unter Freigrenze
SteuerfreiKamera gekauft: 1.200€
Verkauft nach 8 Monaten: 800€
→ Verlust: 400€
Ergebnis: Steuerfrei
Kein Gewinn = keine Steuer. Verlust kann mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Smartphone-Verkauf mit Gewinn
SteuerfreiSmartphone gekauft: 600€
Verkauft nach 6 Monaten: 900€
Verkaufsgebühren: 50€
→ Gewinn: 250€
Ergebnis: Steuerfrei
Gewinn von 250€ liegt unter der 600€-Freigrenze. Keine Angabe in der Steuererklärung nötig.
Mehrere Verkäufe über Freigrenze
SteuerpflichtigGewinn Laptop-Verkauf: 300€
Gewinn Tablet-Verkauf: 200€
Gewinn Kopfhörer: 150€
→ Jahresgewinn: 650€
Ergebnis: 650€ voll steuerpflichtig
Freigrenze überschritten! Der gesamte Gewinn muss in Anlage SO angegeben werden. Bei 30% Steuersatz: ~195€ Steuern.
Möbelverkauf (täglicher Gebrauch)
SteuerfreiDesigner-Sofa gekauft: 2.000€
Verkauft nach 6 Monaten: 2.500€
→ Gewinn: 500€
Ergebnis: Immer steuerfrei
Möbel sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Gewinne aus deren Verkauf sind unabhängig von Höhe und Haltedauer steuerfrei.
Krypto-Verkauf nach Haltefrist
SteuerfreiBitcoin gekauft: 5.000€
Verkauft nach 14 Monaten: 15.000€
→ Gewinn: 10.000€
Ergebnis: Komplett steuerfrei
Haltedauer über 1 Jahr = Spekulationsfrist abgelaufen. Der gesamte Gewinn ist steuerfrei, unabhängig von der Höhe!
Ausnahmen und Sonderfälle
Nicht alle Verkäufe fallen unter die 600€-Freigrenze. Hier die wichtigsten Ausnahmen:
Immer steuerfrei (ohne Grenze)
- Gegenstände des täglichen Gebrauchs: Kleidung, Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr
- Haltedauer >1 Jahr: Alle beweglichen Gegenstände nach Ablauf der Spekulationsfrist
- Selbst genutzte Immobilien: Eigenheimverkauf nach Eigennutzung
- Erbschaften & Schenkungen: Übernommene Haltefristen beachten
Freigrenze gilt NICHT
- Gewerbliche Tätigkeit: Regelmäßiger Handel, Einkauf zum Wiederverkauf
- Vermietete Immobilien: 10-Jahres-Frist statt 1 Jahr
- Wertpapiere & Aktien: Abgeltungsteuer, keine Freigrenze
- Freiberufliche Tätigkeit: Andere Einkunftsart, voll steuerpflichtig
Sonderfall: Kryptowährungen
Kryptowährungen wie Bitcoin werden steuerlich wie andere private Veräußerungsgeschäfte behandelt: 600€-Freigrenze bei Haltedauer unter 1 Jahr, komplett steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer. Verluste können verrechnet werden.
Dokumentationspflicht bei Privatverkäufen
Auch wenn Ihre Verkäufe steuerfrei sind, sollten Sie diese dokumentieren. Bei einer Prüfung müssen Sie nachweisen können, dass Sie unter den Freigrenzen liegen.
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre
Bewahren Sie alle Unterlagen zu Privatverkäufen mindestens 10 Jahre auf. Das Finanzamt kann bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen. Digitale Kopien sind ausreichend, wenn sie lesbar und unveränderbar gespeichert sind.
Häufige Fehler bei Privatverkäufen vermeiden
Diese Fehler können teuer werden – vermeiden Sie sie:
Freigrenze mit Freibetrag verwechseln
Problem: Denken, dass nur der Betrag über 600€ versteuert werden muss
Lösung: Bei Überschreitung der Freigrenze wird der GESAMTE Gewinn steuerpflichtig. Verkäufe so planen, dass Sie unter 600€ bleiben.
Gewerbliche Tätigkeit nicht erkennen
Problem: Regelmäßig verkaufen ohne Gewerbeanmeldung
Lösung: Bei mehr als 30-40 Verkäufen pro Jahr oder gezieltem An- und Verkauf: Gewerbe anmelden. Sonst drohen Nachzahlungen und Bußgelder.
Haltedauer nicht nachweisen können
Problem: Keine Kaufbelege aufbewahrt
Lösung: Immer Kaufbelege (Rechnung, Kontoauszug) aufbewahren. Ohne Nachweis kann das Finanzamt die steuerfreie Haltefrist anzweifeln.
Nebenkosten vergessen abzuziehen
Problem: Verkaufsgebühren und Versand nicht berücksichtigt
Lösung: Werbungskosten (eBay-Gebühren, PayPal-Gebühren, Versand) mindern Ihren Gewinn. Diese immer vom Verkaufspreis abziehen!
Verluste nicht verrechnet
Problem: Verluste aus Verkäufen einfach ignoriert
Lösung: Verluste können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden – auch vor- oder rückgetragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bis zu welchem Betrag sind Privatverkäufe steuerfrei?
Für private Veräußerungsgeschäfte (Verkauf von Gegenständen) gilt eine Freigrenze von 600 Euro Gewinn pro Jahr nach §23 EStG. Für sonstige Einkünfte aus Privatleistungen liegt die Freigrenze bei 256 Euro pro Jahr nach §22 Nr. 3 EStG. Wichtig: Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einer Freigrenze ist bei Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig. Bei einem Freibetrag bleibt der Freibetrag immer steuerfrei, nur der übersteigende Teil wird versteuert. Die 600€ bei Privatverkäufen sind eine Freigrenze: Bei 700€ Gewinn müssen Sie die vollen 700€ versteuern, nicht nur 100€.
Wann gilt die 600-Euro-Freigrenze nicht?
Die 600€-Freigrenze gilt nicht für: 1) Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Kleidung, Möbel, Hausrat – diese sind generell steuerfrei. 2) Gegenstände mit einer Haltedauer über 1 Jahr. 3) Gewerbliche Verkäufe. Die Freigrenze bezieht sich nur auf den Gewinn bei privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete (Zusammenveranlagung). Bis zu diesem Betrag bleibt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist ein echter Freibetrag, keine Freigrenze.
Muss ich Privatverkäufe in der Steuererklärung angeben?
Privatverkäufe müssen Sie nur angeben, wenn: 1) Der Gewinn die 600€-Freigrenze überschreitet, 2) Die Haltedauer unter einem Jahr liegt, 3) Es sich nicht um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt. Liegen Sie unter der Freigrenze, besteht keine Angabepflicht.
Wie berechne ich den Gewinn bei Privatverkäufen?
Gewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten (z.B. Verkaufsgebühren, Versandkosten). Beispiel: Sie verkaufen eine Kamera für 800€, die Sie für 500€ gekauft haben. Verkaufsgebühren: 50€. Gewinn = 800€ - 500€ - 50€ = 250€. Dieser Gewinn liegt unter der 600€-Freigrenze.
Gilt die Freigrenze pro Verkauf oder pro Jahr?
Die 600€-Freigrenze gilt pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Auch die 256€-Freigrenze für sonstige Einkünfte gilt pro Jahr. Alle Gewinne und Verluste eines Jahres werden zusammengerechnet. Bei Überschreitung wird der gesamte Jahresgewinn steuerpflichtig.
Was passiert bei regelmäßigen Privatverkäufen?
Bei regelmäßigen Verkäufen kann das Finanzamt gewerbliche Tätigkeit annehmen. Dann gelten die Freigrenzen nicht mehr. Stattdessen müssen Sie ein Gewerbe anmelden und Einkommensteuer auf den gesamten Gewinn zahlen. Faustregel: Mehr als 30-40 Verkäufe pro Jahr oder aktives Einkaufen zum Wiederverkauf deutet auf Gewerbe hin.
Sind Kryptowährungen von der 600€-Freigrenze betroffen?
Ja, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen fallen unter §23 EStG und unterliegen der 600€-Freigrenze. Bei einer Haltedauer über einem Jahr sind die Gewinne komplett steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer gilt: Gewinne bis 600€/Jahr steuerfrei, darüber komplett steuerpflichtig.
Kann ich Verluste aus Privatverkäufen steuerlich geltend machen?
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden – nicht mit anderen Einkunftsarten. Nicht verrechnete Verluste können ein Jahr zurück- oder unbegrenzt vorgetragen werden.
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