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Branchenguide

Rechnung für Fotografen

Professionelle Rechnungen für Fotografen: Shootings, Bildrechte, Nachbearbeitung und Nutzungslizenzen korrekt abrechnen.

85.000+
Freiberufl. Fotografen DE
1.500-4.000 €
Hochzeitsfotografie
14-30 Tage
Übliches Zahlungsziel

Rechnung als Fotograf schreiben

Als Fotograf rechnen Sie nicht nur das Shooting selbst ab, sondern auch Bildbearbeitung, Nutzungsrechte und ggf. Reisekosten. Besonders wichtig: Die Übertragung von Nutzungsrechten muss klar definiert und bepreist sein.

Zahlungsziele

50% Anzahlung bei Buchung, Rest nach Bildübergabe. Bei Gewerbekunden: 30 Tage.

Steuersatz

19% Regelsteuersatz. Künstlerische Fotografie kann unter Umständen 7% anwenden, aber nur bei nachweislicher künstlerischer Tätigkeit.

Branchenspezifische Besonderheiten

Diese Punkte sind bei Rechnungen in dieser Branche besonders wichtig.

Nutzungsrechte separat ausweisen

Die Bildrechte (Nutzungslizenzen) sollten getrennt vom Shooting-Honorar ausgewiesen werden. Räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzung klar definieren.

Paketpreise vs. Einzelpositionen

Viele Fotografen arbeiten mit Paketpreisen (z.B. Hochzeitspaket). Diese sollten dennoch die enthaltenen Leistungen aufschlüsseln.

Nachbearbeitung & Retusche

Bildbearbeitung ist oft zeitintensiv. Entweder pauschal einpreisen oder nach Stunden/Bildern abrechnen.

Reisekosten bei Außenterminen

Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung bei Terminen außerhalb können separat oder pauschal berechnet werden.

Typische Rechnungspositionen

Beispiele für Positionen auf einer Fotograf-Rechnung

Muster-Rechnung Fotograf
Beispiel
BezeichnungEinheitPreis
Fotoshooting (4 Std.)pauschal600,00 €
Bildbearbeitung (50 Bilder)pauschal250,00 €
Nutzungsrechte (Web, 5 Jahre)Lizenz150,00 €
Anfahrt (120 km)km72,00 €
Hochzeitspaket Komplettpauschal2.800,00 €

Pflichtangaben auf der Rechnung

Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein

Checkliste Pflichtangaben

  • Name und Anschrift des Fotografen
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Kundenname und -anschrift
  • Datum und Ort des Shootings
  • Art der fotografischen Leistung
  • Umfang der Nutzungsrechte
  • MwSt-Satz (19% oder ggf. 7%)

Praxistipps

Bewährte Tipps aus der Praxis

Nutzungsrechte immer schriftlich im Vertrag definieren

Anzahlung (50%) bei Buchung vereinbaren

Paketpreise transparent aufschlüsseln

Raw-Dateien nur gegen Aufpreis herausgeben

Nachbearbeitung immer einkalkulieren

Häufige Fragen

Wie bepreise ich Nutzungsrechte?

Nutzungsrechte werden oft als Prozentsatz des Honorars berechnet (z.B. +30-50% für erweiterte Nutzung). Faktoren: Nutzungsart (Web, Print, Werbung), Dauer, Verbreitungsgebiet, Exklusivität.

Muss ich Raw-Dateien herausgeben?

Nein, grundsätzlich nicht. Raw-Dateien sind Ihr Rohmaterial. Wenn der Kunde Raw-Dateien wünscht, können Sie dafür einen Aufpreis berechnen und die Nutzungsrechte erweitern.

Wann gilt 7% MwSt für Fotografen?

Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für nachweislich künstlerische Fotografie (z.B. Kunstausstellungen). Auftrags- und Werbefotografie unterliegt immer 19%. Im Zweifel 19% anwenden.

Wie rechne ich Hochzeitsfotografie ab?

Üblich sind Paketpreise, die alles enthalten: Vorbesprechung, Shooting (z.B. 8-12 Std.), Bildbearbeitung (z.B. 300+ Bilder), Nutzungsrechte für privat, Online-Galerie. Anzahlung bei Buchung, Rest nach Bildübergabe.

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