Rechnung als Gastronomie schreiben
Die Gastronomie hat besondere Anforderungen an die Rechnungsstellung: unterschiedliche MwSt-Sätze für Speisen vor Ort und zum Mitnehmen, Bewirtungsbelege für Geschäftskunden und Trinkgeld-Behandlung. Eine korrekte Rechnung ist für Ihre Kunden wichtig - besonders bei Geschäftsessen.
Zahlungsziele
Sofortzahlung bei Restaurantbesuchen. Bei Catering üblich: 7-14 Tage.
Steuersatz
19% für Speisen vor Ort und alle Getränke. 7% für Speisen zum Mitnehmen (Take-away, Lieferung).
Branchenspezifische Besonderheiten
Diese Punkte sind bei Rechnungen in dieser Branche besonders wichtig.
Unterschiedliche MwSt-Sätze
Speisen zum Vor-Ort-Verzehr: 19% MwSt. Speisen zum Mitnehmen: 7% MwSt. Getränke immer 19%. Bei gemischten Bestellungen müssen die Sätze getrennt ausgewiesen werden.
Bewirtungsbelege für Geschäftskunden
Geschäftskunden benötigen einen vollständigen Bewirtungsbeleg mit Anlass, Teilnehmern und getrennter MwSt-Ausweisung für den Vorsteuerabzug (70% absetzbar).
Trinkgeld-Behandlung
Freiwilliges Trinkgeld ist steuerfrei und erscheint nicht auf der Rechnung. Ein vorab vereinbartes Service-Entgelt (z.B. 10%) ist jedoch umsatzsteuerpflichtig.
Kassenbonpflicht
Seit 2020 besteht Belegausgabepflicht. Jeder Kunde muss einen Kassenbon erhalten. Bei Rechnungen über 250€ gelten zusätzliche Pflichtangaben.
Pflichtangaben auf der Rechnung
Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein
Checkliste Pflichtangaben
- Name und Anschrift des Restaurants/Caterers
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
- Art und Menge der Leistungen (Speisen, Getränke)
- Getrennte MwSt-Ausweisung (7% und 19%)
- Bei Bewirtungen: Anlass und Teilnehmer
Praxistipps
Bewährte Tipps aus der Praxis
Kassensystem mit automatischer MwSt-Trennung verwenden
Bewirtungsbelege mit allen Pflichtangaben vordrucken
Bei Catering vorab Anzahlungen vereinbaren
Trinkgeld immer separat und bar kassieren
Bei gemischten Bestellungen die Positionen klar trennen
Häufige Fragen
Wann gilt 7% und wann 19% MwSt?
Speisen zum Vor-Ort-Verzehr: 19%. Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung: 7%. Alle Getränke: immer 19%. Die Unterscheidung basiert auf dem Ort des Verzehrs, nicht auf der Art der Zubereitung.
Was muss auf einem Bewirtungsbeleg stehen?
Ein vollständiger Bewirtungsbeleg enthält: Name/Anschrift des Restaurants, Datum, bewirtete Personen (bei über 150€ mit Namen), Anlass der Bewirtung, Speisen und Getränke einzeln, MwSt-Ausweisung getrennt nach Sätzen.
Wie behandle ich Trinkgeld auf der Rechnung?
Freiwilliges Trinkgeld erscheint nicht auf der Rechnung und ist steuerfrei. Ein vorab vereinbartes Service-Entgelt muss jedoch auf der Rechnung ausgewiesen werden und unterliegt 19% MwSt.
Muss ich immer einen Kassenbon ausgeben?
Ja, seit 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Jeder Kunde muss unaufgefordert einen Beleg erhalten. Eine Ausnahme gilt nur bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen.
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