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Branchenguide

Rechnung für Gastronomie

Korrekte Rechnungsstellung für Restaurant, Café, Catering und Hotellerie. Mit allen Besonderheiten zu MwSt-Sätzen und Bewirtungsbelegen.

220.000+
Gastronomiebetriebe DE
19% MwSt
Speisen vor Ort
7% MwSt
Speisen zum Mitnehmen

Rechnung als Gastronomie schreiben

Die Gastronomie hat besondere Anforderungen an die Rechnungsstellung: unterschiedliche MwSt-Sätze für Speisen vor Ort und zum Mitnehmen, Bewirtungsbelege für Geschäftskunden und Trinkgeld-Behandlung. Eine korrekte Rechnung ist für Ihre Kunden wichtig - besonders bei Geschäftsessen.

Zahlungsziele

Sofortzahlung bei Restaurantbesuchen. Bei Catering üblich: 7-14 Tage.

Steuersatz

19% für Speisen vor Ort und alle Getränke. 7% für Speisen zum Mitnehmen (Take-away, Lieferung).

Branchenspezifische Besonderheiten

Diese Punkte sind bei Rechnungen in dieser Branche besonders wichtig.

Unterschiedliche MwSt-Sätze

Speisen zum Vor-Ort-Verzehr: 19% MwSt. Speisen zum Mitnehmen: 7% MwSt. Getränke immer 19%. Bei gemischten Bestellungen müssen die Sätze getrennt ausgewiesen werden.

Bewirtungsbelege für Geschäftskunden

Geschäftskunden benötigen einen vollständigen Bewirtungsbeleg mit Anlass, Teilnehmern und getrennter MwSt-Ausweisung für den Vorsteuerabzug (70% absetzbar).

Trinkgeld-Behandlung

Freiwilliges Trinkgeld ist steuerfrei und erscheint nicht auf der Rechnung. Ein vorab vereinbartes Service-Entgelt (z.B. 10%) ist jedoch umsatzsteuerpflichtig.

Kassenbonpflicht

Seit 2020 besteht Belegausgabepflicht. Jeder Kunde muss einen Kassenbon erhalten. Bei Rechnungen über 250€ gelten zusätzliche Pflichtangaben.

Typische Rechnungspositionen

Beispiele für Positionen auf einer Gastronomie-Rechnung

Muster-Rechnung Gastronomie
Beispiel
BezeichnungEinheitPreis
Menü HauptgangPortion18,90 €
Getränk (Wein 0,2l)Glas6,50 €
DessertPortion7,50 €
Catering-Pauschale (50 Pers.)pauschal1.250,00 €
ServicepersonalStd.25,00 €

Pflichtangaben auf der Rechnung

Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein

Checkliste Pflichtangaben

  • Name und Anschrift des Restaurants/Caterers
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Art und Menge der Leistungen (Speisen, Getränke)
  • Getrennte MwSt-Ausweisung (7% und 19%)
  • Bei Bewirtungen: Anlass und Teilnehmer

Praxistipps

Bewährte Tipps aus der Praxis

Kassensystem mit automatischer MwSt-Trennung verwenden

Bewirtungsbelege mit allen Pflichtangaben vordrucken

Bei Catering vorab Anzahlungen vereinbaren

Trinkgeld immer separat und bar kassieren

Bei gemischten Bestellungen die Positionen klar trennen

Häufige Fragen

Wann gilt 7% und wann 19% MwSt?

Speisen zum Vor-Ort-Verzehr: 19%. Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung: 7%. Alle Getränke: immer 19%. Die Unterscheidung basiert auf dem Ort des Verzehrs, nicht auf der Art der Zubereitung.

Was muss auf einem Bewirtungsbeleg stehen?

Ein vollständiger Bewirtungsbeleg enthält: Name/Anschrift des Restaurants, Datum, bewirtete Personen (bei über 150€ mit Namen), Anlass der Bewirtung, Speisen und Getränke einzeln, MwSt-Ausweisung getrennt nach Sätzen.

Wie behandle ich Trinkgeld auf der Rechnung?

Freiwilliges Trinkgeld erscheint nicht auf der Rechnung und ist steuerfrei. Ein vorab vereinbartes Service-Entgelt muss jedoch auf der Rechnung ausgewiesen werden und unterliegt 19% MwSt.

Muss ich immer einen Kassenbon ausgeben?

Ja, seit 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Jeder Kunde muss unaufgefordert einen Beleg erhalten. Eine Ausnahme gilt nur bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen.

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