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Rechnung korrigieren - So korrigieren Sie Fehler richtig

Rechnung korrigieren: Wie korrigiert man Fehler in Rechnungen? Stornorechnung, Berichtigungen, Gutschriften.

Rechnung korrigieren - So korrigieren Sie Fehler richtig

Rechnung korrigieren: Wie korrigiert man Fehler in Rechnungen? Stornorechnung, Berichtigungen, Gutschriften. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Aspekte für die korrekte Rechnungsstellung.

Rechnung korrigieren oder stornieren – so geht's richtig

Rechnung korrigieren: Wie korrigiert man Fehler in Rechnungen. Eine bereits versendete Rechnung darf nicht einfach geändert werden. Stattdessen erstellen Sie eine Stornorechnung (Gutschrift), die die fehlerhafte Rechnung aufhebt, und anschließend eine neue, korrekte Rechnung. Bei kleinen Fehlern (z.B. Tippfehler in der Adresse) kann ggf. eine Berichtigung ohne Storno erfolgen.

So setzen Sie es mit Clever Invoice um

Clever Invoice vereinfacht den Korrekturprozess: Stornorechnung, Berichtigungen, Gutschriften. Die ursprüngliche Rechnung bleibt archiviert, die Stornorechnung referenziert sie automatisch.

Häufige Fragen

Rechnung korrigieren - So korrigieren Sie Fehler richtig – worauf muss ich achten?
Rechnung korrigieren: Wie korrigiert man Fehler in Rechnungen. Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach §14 UStG und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren ein.
Darf ich eine versendete Rechnung einfach ändern?
Nein, nach GoBD dürfen bereits versendete Rechnungen nicht geändert werden. Erstellen Sie stattdessen eine Stornorechnung und dann eine neue, korrekte Rechnung. Clever Invoice automatisiert diesen Prozess.
Gibt es passende Vorlagen?
Ja, Clever Invoice bietet professionelle Rechnungsvorlagen mit allen Pflichtangaben. 5 Vorlagendesigns stehen zur Verfügung – passend für jeden Anwendungsfall.

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