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Branchenguide

Rechnung für Musiker & Künstler

Gagen und Honorare korrekt abrechnen: Auftritte, Proben, Nutzungsrechte. Mit Hinweisen zu GEMA und Künstlersozialkasse.

45.000+
Freiberufl. Musiker DE
7%
Ermäßigter Steuersatz
190.000+
KSK-versichert

Rechnung als Musiker & Künstler schreiben

Musiker und Künstler haben besondere steuerliche Regelungen: Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt für künstlerische Darbietungen. Dazu kommen Besonderheiten bei GEMA-Tantiemen und der Künstlersozialabgabe (KSK).

Zahlungsziele

50% Anzahlung bei Buchung, Rest nach Auftritt üblich. Bei Agenturen: 30 Tage.

Steuersatz

7% für künstlerische Darbietungen und Urheberrechte. 19% für technische Leistungen (Beschallung, Licht ohne künstlerischen Anteil).

Branchenspezifische Besonderheiten

Diese Punkte sind bei Rechnungen in dieser Branche besonders wichtig.

Ermäßigter Steuersatz 7%

Für künstlerische Darbietungen (Konzerte, Auftritte) gilt 7% MwSt. Für technische Leistungen (z.B. reine Beschallung) gilt 19%.

GEMA-Tantiemen

GEMA-Einnahmen für eigene Werke werden von der GEMA direkt abgerechnet. Auftragskomposition für Dritte rechnen Sie selbst ab.

Künstlersozialkasse (KSK)

Als KSK-Versicherter wird die Sozialversicherung über die KSK abgewickelt. Der Auftraggeber zahlt zusätzlich 5% Künstlersozialabgabe.

Proben vs. Auftritte

Proben werden oft zu einem niedrigeren Satz als Auftritte abgerechnet. Klare Unterscheidung in der Rechnung.

Typische Rechnungspositionen

Beispiele für Positionen auf einer Musiker & Künstler-Rechnung

Muster-Rechnung Musiker & Künstler
Beispiel
BezeichnungEinheitPreis
Konzert-Gage (Solo, 90 Min.)pauschal500,00 €
Bandauftritt (4 Musiker)pauschal1.800,00 €
ProbeStd.40,00 €
StudiomusikerStd.80,00 €
Kompositionsauftragpauschal2.000,00 €

Pflichtangaben auf der Rechnung

Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein

Checkliste Pflichtangaben

  • Name und Anschrift des Künstlers/der Band
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Auftraggeber (Veranstalter, Agentur)
  • Art der künstlerischen Leistung
  • Datum und Ort des Auftritts
  • MwSt-Satz (7% für Künstler, 19% für Technik)
  • Ggf. Hinweis auf KSK-Versicherung

Praxistipps

Bewährte Tipps aus der Praxis

Künstlerische Leistung (7%) und Technik (19%) trennen

Bei KSK-Versicherung: Hinweis auf Rechnung für Auftraggeber

GEMA-Mitgliedschaft prüfen bei eigenen Werken

Anzahlung bei Buchung sichert gegen Stornierung ab

Reisekosten und Unterkunft separat vereinbaren

Häufige Fragen

Wann gilt 7% und wann 19% MwSt?

7% gilt für künstlerische Darbietungen (Konzert, Theater, Lesung) und Übertragung von Urheberrechten. 19% gilt für rein technische Leistungen (Beschallung ohne künstlerischen Anteil, Equipment-Vermietung).

Was ist die Künstlersozialabgabe?

Unternehmen, die Künstler beauftragen, zahlen 5% Künstlersozialabgabe auf das Honorar. Diese geht an die KSK und finanziert die Sozialversicherung der Künstler.

Muss ich GEMA-Gebühren auf der Rechnung ausweisen?

Nein, GEMA-Gebühren zahlt der Veranstalter direkt an die GEMA. Ihre GEMA-Tantiemen erhalten Sie von der GEMA, nicht vom Veranstalter. Auf Ihrer Rechnung steht nur Ihre Gage.

Kann ich als Künstler Kleinunternehmer sein?

Ja, die Kleinunternehmerregelung §19 UStG steht auch Künstlern offen (bis 22.000€/Jahr Umsatz). Dann keine MwSt-Ausweisung, aber auch kein Vorsteuerabzug.

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