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Branchenguide

Rechnung für Nachhilfelehrer

Korrekte Rechnungsstellung für Nachhilfe und Privatunterricht: Einzelstunden, Pakete, Gruppenunterricht und steuerliche Besonderheiten.

100.000+
Nachhilfelehrer DE
15-40 €
Stundensatz
§4 Nr. 21 UStG
Oft steuerbefreit

Rechnung als Nachhilfelehrer schreiben

Nachhilfelehrer können unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit sein. Wichtig ist die korrekte Dokumentation der Unterrichtsstunden und transparente Preisgestaltung für Eltern.

Zahlungsziele

Bei Paketen: Vorauszahlung. Bei Einzelstunden: Monatsabrechnung oder nach jeder Stunde.

Steuersatz

Oft steuerbefreit nach §4 Nr. 21 UStG (Bildungsleistungen). Prüfung im Einzelfall erforderlich. Kleinunternehmerregelung alternativ möglich.

Branchenspezifische Besonderheiten

Diese Punkte sind bei Rechnungen in dieser Branche besonders wichtig.

Mögliche Steuerbefreiung

Privatunterricht ist nach §4 Nr. 21 UStG steuerbefreit, wenn er auf einen Beruf oder eine Prüfung vorbereitet oder von einer Schule anerkannt ist.

Einzelunterricht vs. Gruppenunterricht

Gruppenunterricht ist oft günstiger pro Schüler. Die Abrechnung kann pro Schüler oder als Gesamtpaket erfolgen.

Paketpreise und Stunden-Karten

10er-Karten oder Monatspakete sind üblich. Vorauszahlung sichert gegen Ausfälle ab.

Stornobedingungen

Kurzfristige Absagen sind häufig. Klare Stornoregelungen (z.B. 24h vorher kostenlos) in den AGB verankern.

Typische Rechnungspositionen

Beispiele für Positionen auf einer Nachhilfelehrer-Rechnung

Muster-Rechnung Nachhilfelehrer
Beispiel
BezeichnungEinheitPreis
Einzelnachhilfe Mathematik45 Min.25,00 €
Gruppenunterricht (3 Schüler)60 Min.45,00 €
10er-Karte EinzelunterrichtPaket220,00 €
Prüfungsvorbereitung AbiturPaket300,00 €
Online-Nachhilfe45 Min.22,00 €

Pflichtangaben auf der Rechnung

Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein

Checkliste Pflichtangaben

  • Name und Anschrift des Nachhilfelehrers
  • Steuernummer (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
  • Name des Schülers/der Eltern
  • Unterrichtsfach und -niveau
  • Datum und Dauer des Unterrichts
  • Stundenzahl und Preis pro Einheit
  • Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung nach §4 Nr. 21 UStG

Praxistipps

Bewährte Tipps aus der Praxis

Steuerbefreiung §4 Nr. 21 UStG prüfen (Finanzamt fragen)

Klare Stornobedingungen kommunizieren

Paketpreise mit Laufzeit und Verfall definieren

Unterrichtsstunden dokumentieren (für Steuer und Eltern)

Online-Unterricht als Alternative anbieten

Häufige Fragen

Ist Nachhilfe umsatzsteuerfrei?

Unter bestimmten Bedingungen ja: §4 Nr. 21 UStG befreit Unterricht, der auf einen Beruf oder eine Prüfung vorbereitet. Allgemeine Hausaufgabenhilfe ist nicht automatisch befreit. Klärung mit dem Finanzamt empfohlen.

Muss ich eine Rechnung ausstellen?

Bei Privatkunden (Eltern): Nein, aber Sie sollten eine Quittung/Rechnung für deren Steuererklärung ausstellen (Kinderbetreuungskosten absetzbar). Bei Instituten/Firmen: Ja, immer.

Wie funktioniert die 10er-Karte?

Der Schüler/Eltern kauft 10 Unterrichtseinheiten vorab zu einem leicht reduzierten Preis. Die Rechnung wird bei Kauf der Karte gestellt. Gültigkeit (z.B. 6 Monate) und Übertragbarkeit regeln.

Was tun bei kurzfristigen Absagen?

Klare Stornoregelungen in den AGB: z.B. Absage bis 24h vorher kostenlos, danach wird die Stunde berechnet. Bei häufigen Absagen: Paketpreise mit Verfallsdatum.

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