Rechnung im Nebengewerbe schreiben
Side Hustle neben dem Job? So starten Sie Ihr Nebengewerbe als Angestellter richtig: Von der Gewerbeanmeldung über die Steuernummer bis zur rechtssicheren Rechnung.
Inkl. Arbeitgeber-Checkliste, Kleinunternehmerregelung und Muster-Rechnung.
Das Wichtigste in Kürze
Nebengewerbe als Angestellter: Voraussetzungen
Grundsätzlich darf jeder Angestellte in Deutschland ein Nebengewerbe betreiben. Das Recht auf freie Berufswahl ist im Grundgesetz verankert. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten:
Erlaubt
- • Nebengewerbe in anderer Branche als Hauptjob
- • Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit
- • Tätigkeit, die Hauptjob nicht beeinträchtigt
- • Nebengewerbe mit Wissen des Arbeitgebers
- • Side Hustle bis max. ~18-20 Stunden/Woche
Problematisch
- • Direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber
- • Nebenjob während der Arbeitszeit
- • Beeinträchtigung der Arbeitsleistung
- • Nutzung von Betriebsgeheimnissen
- • Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
Nebengewerbe vs. Hauptgewerbe
Ein Gewerbe gilt als Nebengewerbe, wenn Sie weniger Zeit und Einkommen damit erzielen als mit Ihrem Hauptberuf. Faustregel: Maximal 18-20 Stunden pro Woche und weniger Einkommen als aus dem Angestelltenverhältnis.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Die Frage, ob Sie Ihren Arbeitgeber über Ihr Nebengewerbe informieren müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Hier die wichtigsten Szenarien:
Klausel: "Nebentätigkeit genehmigungspflichtig"
Sie müssen vor Start des Nebengewerbes eine schriftliche Genehmigung einholen. Der Arbeitgeber darf nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.B. Interessenkonflikt).
Klausel: "Nebentätigkeit anzeigepflichtig"
Sie müssen den Arbeitgeber lediglich informieren, brauchen aber keine Genehmigung. Eine Ablehnung ist nur bei triftigen Gründen möglich.
Keine Klausel im Arbeitsvertrag
Ohne ausdrückliche Regelung besteht keine Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren. Trotzdem empfehlenswert: Transparenz schafft Vertrauen.
Vorsicht: Konkurrenzverbot
Auch ohne vertragliche Klausel gilt: Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Ein IT-Angestellter darf z.B. nicht nebenberuflich IT-Dienstleistungen für Konkurrenten anbieten. Bei Verstoß droht fristlose Kündigung.
Nebengewerbe anmelden: Schritt für Schritt
Die Anmeldung eines Nebengewerbes ist unkompliziert und kann oft online erfolgen. Hier der komplette Ablauf:
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Melden Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt Ihrer Stadt an. Sie erhalten den Gewerbeschein.
- Kosten: 20-65€ (je nach Stadt)
- Online oder persönlich möglich
- Gewerbeschein sofort oder in wenigen Tagen
- Sie müssen Ihre Tätigkeit genau beschreiben
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Das Finanzamt wird automatisch informiert und schickt Ihnen den Fragebogen.
- Online über ELSTER ausfüllbar
- Umsatz- und Gewinnschätzung angeben
- Kleinunternehmerregelung beantragen
- Gewünschte Steuernummer angeben
Steuernummer erhalten
Nach 2-4 Wochen erhalten Sie Ihre gewerbliche Steuernummer.
- Ohne Steuernummer vorläufig arbeiten möglich
- Steuernummer auf allen Rechnungen angeben
- USt-IdNr. separat beantragen (bei Bedarf)
Erste Rechnung schreiben
Jetzt können Sie Ihre erste Rechnung mit allen Pflichtangaben erstellen.
- Alle Pflichtangaben nach §14 UStG
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Bei Kleinunternehmer: §19 UStG-Hinweis
Gut zu wissen
Die IHK-Mitgliedschaft ist für Kleingewerbetreibende mit Gewinn unter 5.200€ pro Jahr beitragsfrei. Handwerkskammer-Mitgliedschaft ist nur bei zulassungspflichtigen Handwerken erforderlich.
Steuern im Nebengewerbe: Was Sie zahlen
Im Nebengewerbe fallen verschiedene Steuern an. Hier der Überblick für 2026:
Einkommensteuer
Der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird mit Ihrem Gehalt zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Je höher Ihr Gesamteinkommen, desto höher der Steuersatz.
Gewerbesteuer
Für die meisten Nebengewerbe fällt keine Gewerbesteuer an, da der Freibetrag von 24.500€ selten überschritten wird. Darüber: ~14-17% je nach Gemeinde.
Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer (bis 25.000€ Umsatz im Vorjahr) sind Sie umsatzsteuerbefreit. Sonst: 19% (bzw. 7% ermäßigt) auf alle Rechnungen.
Rechenbeispiel: Steuerlast im Nebengewerbe
- • Jahresgehalt (brutto): 48.000€
- • Nebengewerbe-Umsatz: 12.000€
- • Betriebsausgaben: 2.000€
- • Gewinn Nebengewerbe: 10.000€
- • Zu versteuerndes Einkommen: ~58.000€
- • Grenzsteuersatz: ~35%
- • Zusätzliche Steuer: ~3.500€
- • Netto-Mehreinnahme: ~6.500€
Steuerspar-Tipp
Sammeln Sie alle Betriebsausgaben: Arbeitszimmer (anteilig), Telefon/Internet, Fachliteratur, Fortbildungen, Software, Büromaterial. Diese mindern Ihren zu versteuernden Gewinn direkt.
Kleinunternehmerregelung im Nebengewerbe
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist für die meisten Nebengewerbe ideal: Sie müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Voraussetzungen 2026
Neue Grenzen seit 2025
Im Vorjahr darf der Gesamtumsatz 25.000€ nicht überschritten haben.
Im laufenden Jahr darf der Umsatz voraussichtlich 100.000€ nicht überschreiten.
Vorteile Kleinunternehmer
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
- Keine USt-Voranmeldungen
- Weniger Buchhaltungsaufwand
- Günstigere Preise für Privatkunden
Nachteile Kleinunternehmer
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Bei hohen Investitionen nachteilig
- B2B-Kunden können keine Vorsteuer ziehen
- Pflichthinweis auf Rechnung nötig
Pflichthinweis auf der Rechnung
Als Kleinunternehmer müssen Sie folgenden Hinweis auf jede Rechnung schreiben: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Alle Formulierungen ansehenPflichtangaben auf der Nebengewerbe-Rechnung
Auch im Nebengewerbe müssen Ihre Rechnungen alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten. Hier die Checkliste:
Bei Kleinunternehmern
Statt Steuersatz/Steuerbetrag (Punkt 9) den §19 UStG-Hinweis angeben. Der Bruttobetrag entspricht dann dem Nettobetrag.
Alle Kleinunternehmer-PflichtangabenMuster: Nebengewerbe-Rechnung
So könnte Ihre Nebengewerbe-Rechnung aussehen (Beispiel: IT-Dienstleistung als Kleinunternehmer):
Musterstraße 42
10115 Berlin
Tel.: 030 12345678
E-Mail: max@mustermann-it.de
Datum: 15.01.2026
Steuernr.: 12/345/67890
Herr Thomas Schmidt
Kundenweg 123
80331 München
| Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|
| WordPress-Website Erstellung Leistungszeitraum: 01.01. - 14.01.2026 | 1 | 800,00 € | 800,00 € |
| SEO-Grundoptimierung Leistungsdatum: 14.01.2026 | 1 | 200,00 € | 200,00 € |
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
Verwendungszweck: RE 2026-001
Buchhaltung im Nebengewerbe: Praktische Tipps
Die Buchhaltung im Nebengewerbe muss nicht kompliziert sein. Diese Tipps helfen Ihnen:
Einfache Buchführung (EÜR)
Als Einzelunternehmer genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Keine doppelte Buchführung nötig.
Separates Konto
Trennen Sie Geschäftliches und Privates. Ein Zweitkonto erleichtert die Übersicht erheblich.
Belege sammeln
Alle Einnahmen und Ausgaben mit Belegen dokumentieren. 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
Monatliche Übersicht
Führen Sie monatlich eine einfache Übersicht über Einnahmen und Ausgaben.
Steuerrücklagen
Legen Sie ca. 30-40% des Gewinns für die Steuernachzahlung zurück.
Betriebsausgaben nutzen
Arbeitszimmer, Internet, Software – alles absetzbar! Senkt Ihre Steuerlast.
Buchhaltung automatisieren mit Clever Invoice
Rechnungen erstellen, Einnahmen erfassen, Übersicht behalten – alles in einer App. Perfekt für Nebengewerbe.
Häufige Fehler im Nebengewerbe vermeiden
Diese Fehler können teuer werden – vermeiden Sie sie:
Arbeitgeber nicht informiert
Problem: Nebengewerbe ohne Wissen des Arbeitgebers trotz Klausel im Vertrag
Lösung: Arbeitsvertrag prüfen und bei Pflicht den Arbeitgeber schriftlich informieren. Sonst droht Abmahnung oder Kündigung.
Gewerbe nicht angemeldet
Problem: Rechnungen schreiben ohne Gewerbeanmeldung
Lösung: Vor der ersten Rechnung das Gewerbe anmelden. Nachträgliche Anmeldung ist möglich, aber es drohen Bußgelder.
Kleinunternehmergrenze überschritten
Problem: Mehr als 25.000€ Umsatz ohne Umstellung auf Regelbesteuerung
Lösung: Umsatz im Blick behalten. Bei Überschreitung müssen Sie ab dem Folgejahr Umsatzsteuer ausweisen.
Pflichtangaben fehlen
Problem: Unvollständige Rechnungen ohne alle §14 UStG-Angaben
Lösung: Checkliste nutzen oder Rechnungssoftware verwenden, die alle Pflichtangaben automatisch prüft.
Keine Steuerrücklagen
Problem: Gesamten Gewinn ausgeben ohne Rücklage für Steuern
Lösung: 30-40% des Gewinns für die Steuernachzahlung zurücklegen. Die Nachzahlung kommt mit der Steuererklärung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich als Angestellter ein Nebengewerbe anmelden?
Ja, als Angestellter können Sie ein Nebengewerbe anmelden. Voraussetzung: Die Nebentätigkeit darf Ihren Hauptjob nicht beeinträchtigen und Ihrem Arbeitgeber nicht konkurrieren. Bei vielen Arbeitsverträgen besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Ein ausdrückliches Verbot von Nebentätigkeiten ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Welche Pflichtangaben muss eine Nebengewerbe-Rechnung enthalten?
Eine Nebengewerbe-Rechnung muss nach §14 UStG enthalten: 1) Vollständiger Name und Anschrift, 2) Name und Anschrift des Kunden, 3) Steuernummer oder USt-IdNr., 4) Rechnungsdatum, 5) Fortlaufende Rechnungsnummer, 6) Leistungsbeschreibung, 7) Leistungsdatum, 8) Nettobetrag, 9) Steuersatz und -betrag, 10) Bruttobetrag. Bei Kleinunternehmern entfällt der MwSt-Ausweis.
Muss ich meinen Arbeitgeber über mein Nebengewerbe informieren?
Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel, die eine Information oder sogar Genehmigung erfordert. Auch ohne vertragliche Pflicht sollten Sie den Arbeitgeber informieren, wenn: 1) Die Nebentätigkeit den Hauptjob beeinträchtigen könnte, 2) Sie für Konkurrenten tätig werden, 3) Interessenkonflikte entstehen könnten.
Kann ich im Nebengewerbe die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt auch für Nebengewerbe. Voraussetzung: Im Vorjahr maximal 25.000€ Umsatz und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000€. Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und müssen den entsprechenden Hinweis auf der Rechnung angeben.
Wie melde ich ein Nebengewerbe an?
Nebengewerbe anmelden in 4 Schritten: 1) Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Stadt (Kosten: 20-65€), 2) Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen, 3) Steuernummer erhalten (dauert 2-4 Wochen), 4) Optional: Kleinunternehmerregelung beantragen. Online-Anmeldung ist in vielen Städten möglich.
Welche Steuern fallen im Nebengewerbe an?
Im Nebengewerbe fallen an: 1) Einkommensteuer auf den Gewinn (wird mit Gehalt zusammen versteuert), 2) Gewerbesteuer ab 24.500€ Gewinn/Jahr, 3) Umsatzsteuer (außer bei Kleinunternehmern). Wichtig: Der Gewinn aus dem Nebengewerbe erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen und kann zu einer höheren Steuerlast führen.
Brauche ich eine separate Steuernummer für mein Nebengewerbe?
Ja, für Ihr Nebengewerbe erhalten Sie eine eigene Steuernummer vom Finanzamt. Diese unterscheidet sich von Ihrer privaten Steuer-ID. Nach der Gewerbeanmeldung füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhalten innerhalb von 2-4 Wochen Ihre gewerbliche Steuernummer.
Wie viel darf ich im Nebengewerbe verdienen?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Verdienste im Nebengewerbe. Allerdings: 1) Für die Kleinunternehmerregelung maximal 25.000€/Jahr (Vorjahr), 2) Für Gewerbesteuerfreiheit maximal 24.500€ Gewinn/Jahr, 3) Ihr Arbeitsvertrag kann Einschränkungen enthalten. Bei regelmäßig mehr als 20 Stunden/Woche kann das Nebengewerbe zum Hauptgewerbe werden.
Kann ich Nebengewerbe-Rechnungen ohne Steuernummer schreiben?
Ja, in der Anfangsphase können Sie Rechnungen schreiben, bevor Sie Ihre Steuernummer haben. Vermerken Sie auf der Rechnung: "Steuernummer beantragt, wird nachgereicht" oder schicken Sie eine korrigierte Rechnung nach Erhalt der Steuernummer. Für den Vorsteuerabzug des Kunden ist die Steuernummer jedoch erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Nebengewerbe und Freiberuflichkeit?
Nebengewerbe (gewerblich): Gewerbeanmeldung erforderlich, Gewerbesteuerpflicht möglich, typisch für Handel, Handwerk, Dienstleistungen. Freiberufliche Nebentätigkeit: Keine Gewerbeanmeldung nötig, keine Gewerbesteuer, nur für Katalogberufe (Ärzte, Anwälte, Künstler, Journalisten etc.) oder ähnliche Tätigkeiten. Die Abgrenzung prüft das Finanzamt.
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