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Nebengewerbe-Guide 2026

Rechnung im Nebengewerbe schreiben

Side Hustle neben dem Job? So starten Sie Ihr Nebengewerbe als Angestellter richtig: Von der Gewerbeanmeldung über die Steuernummer bis zur rechtssicheren Rechnung.

Inkl. Arbeitgeber-Checkliste, Kleinunternehmerregelung und Muster-Rechnung.

Das Wichtigste in Kürze

Nebengewerbe erlaubt
Angestellte dürfen nebenberuflich selbstständig sein
Gewerbeanmeldung nötig
Beim Gewerbeamt anmelden (20-65€)
Kleinunternehmer bis 25.000€
Keine MwSt-Pflicht bei geringem Umsatz
Arbeitgeber informieren
Je nach Arbeitsvertrag erforderlich
Rechtlich geprüft
Aktualisiert Januar 2026
Basierend auf GewO, §14 UStG, §19 UStG

Nebengewerbe als Angestellter: Voraussetzungen

Grundsätzlich darf jeder Angestellte in Deutschland ein Nebengewerbe betreiben. Das Recht auf freie Berufswahl ist im Grundgesetz verankert. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten:

Erlaubt

  • • Nebengewerbe in anderer Branche als Hauptjob
  • • Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit
  • • Tätigkeit, die Hauptjob nicht beeinträchtigt
  • • Nebengewerbe mit Wissen des Arbeitgebers
  • • Side Hustle bis max. ~18-20 Stunden/Woche

Problematisch

  • • Direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber
  • • Nebenjob während der Arbeitszeit
  • • Beeinträchtigung der Arbeitsleistung
  • • Nutzung von Betriebsgeheimnissen
  • • Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

Nebengewerbe vs. Hauptgewerbe

Ein Gewerbe gilt als Nebengewerbe, wenn Sie weniger Zeit und Einkommen damit erzielen als mit Ihrem Hauptberuf. Faustregel: Maximal 18-20 Stunden pro Woche und weniger Einkommen als aus dem Angestelltenverhältnis.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Die Frage, ob Sie Ihren Arbeitgeber über Ihr Nebengewerbe informieren müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Hier die wichtigsten Szenarien:

Klausel: "Nebentätigkeit genehmigungspflichtig"

Sie müssen vor Start des Nebengewerbes eine schriftliche Genehmigung einholen. Der Arbeitgeber darf nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.B. Interessenkonflikt).

→ Schriftlichen Antrag stellen, Genehmigung abwarten

Klausel: "Nebentätigkeit anzeigepflichtig"

Sie müssen den Arbeitgeber lediglich informieren, brauchen aber keine Genehmigung. Eine Ablehnung ist nur bei triftigen Gründen möglich.

→ Schriftlich informieren, keine Genehmigung nötig

Keine Klausel im Arbeitsvertrag

Ohne ausdrückliche Regelung besteht keine Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren. Trotzdem empfehlenswert: Transparenz schafft Vertrauen.

→ Keine Pflicht, aber Transparenz empfohlen

Vorsicht: Konkurrenzverbot

Auch ohne vertragliche Klausel gilt: Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Ein IT-Angestellter darf z.B. nicht nebenberuflich IT-Dienstleistungen für Konkurrenten anbieten. Bei Verstoß droht fristlose Kündigung.

Nebengewerbe anmelden: Schritt für Schritt

Die Anmeldung eines Nebengewerbes ist unkompliziert und kann oft online erfolgen. Hier der komplette Ablauf:

1

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Melden Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt Ihrer Stadt an. Sie erhalten den Gewerbeschein.

  • Kosten: 20-65€ (je nach Stadt)
  • Online oder persönlich möglich
  • Gewerbeschein sofort oder in wenigen Tagen
  • Sie müssen Ihre Tätigkeit genau beschreiben
2

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Finanzamt wird automatisch informiert und schickt Ihnen den Fragebogen.

  • Online über ELSTER ausfüllbar
  • Umsatz- und Gewinnschätzung angeben
  • Kleinunternehmerregelung beantragen
  • Gewünschte Steuernummer angeben
3

Steuernummer erhalten

Nach 2-4 Wochen erhalten Sie Ihre gewerbliche Steuernummer.

  • Ohne Steuernummer vorläufig arbeiten möglich
  • Steuernummer auf allen Rechnungen angeben
  • USt-IdNr. separat beantragen (bei Bedarf)
4

Erste Rechnung schreiben

Jetzt können Sie Ihre erste Rechnung mit allen Pflichtangaben erstellen.

  • Alle Pflichtangaben nach §14 UStG
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Bei Kleinunternehmer: §19 UStG-Hinweis

Gut zu wissen

Die IHK-Mitgliedschaft ist für Kleingewerbetreibende mit Gewinn unter 5.200€ pro Jahr beitragsfrei. Handwerkskammer-Mitgliedschaft ist nur bei zulassungspflichtigen Handwerken erforderlich.

Steuern im Nebengewerbe: Was Sie zahlen

Im Nebengewerbe fallen verschiedene Steuern an. Hier der Überblick für 2026:

Einkommensteuer

14-45%
je nach Gesamteinkommen

Der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird mit Ihrem Gehalt zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Je höher Ihr Gesamteinkommen, desto höher der Steuersatz.

Gewerbesteuer

0%
bis 24.500€ Gewinn/Jahr

Für die meisten Nebengewerbe fällt keine Gewerbesteuer an, da der Freibetrag von 24.500€ selten überschritten wird. Darüber: ~14-17% je nach Gemeinde.

Umsatzsteuer

0% / 19%
je nach Regelung

Als Kleinunternehmer (bis 25.000€ Umsatz im Vorjahr) sind Sie umsatzsteuerbefreit. Sonst: 19% (bzw. 7% ermäßigt) auf alle Rechnungen.

Rechenbeispiel: Steuerlast im Nebengewerbe

Ausgangssituation:
  • • Jahresgehalt (brutto): 48.000€
  • • Nebengewerbe-Umsatz: 12.000€
  • • Betriebsausgaben: 2.000€
  • Gewinn Nebengewerbe: 10.000€
Steuerliche Auswirkung:
  • • Zu versteuerndes Einkommen: ~58.000€
  • • Grenzsteuersatz: ~35%
  • • Zusätzliche Steuer: ~3.500€
  • Netto-Mehreinnahme: ~6.500€

Steuerspar-Tipp

Sammeln Sie alle Betriebsausgaben: Arbeitszimmer (anteilig), Telefon/Internet, Fachliteratur, Fortbildungen, Software, Büromaterial. Diese mindern Ihren zu versteuernden Gewinn direkt.

Kleinunternehmerregelung im Nebengewerbe

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist für die meisten Nebengewerbe ideal: Sie müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Voraussetzungen 2026

Neue Grenzen seit 2025

§19 UStG
Vorjahresumsatz:
max. 25.000€

Im Vorjahr darf der Gesamtumsatz 25.000€ nicht überschritten haben.

Laufendes Jahr:
max. 100.000€

Im laufenden Jahr darf der Umsatz voraussichtlich 100.000€ nicht überschreiten.

Vorteile Kleinunternehmer

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Keine USt-Voranmeldungen
  • Weniger Buchhaltungsaufwand
  • Günstigere Preise für Privatkunden

Nachteile Kleinunternehmer

  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Bei hohen Investitionen nachteilig
  • B2B-Kunden können keine Vorsteuer ziehen
  • Pflichthinweis auf Rechnung nötig

Pflichthinweis auf der Rechnung

Als Kleinunternehmer müssen Sie folgenden Hinweis auf jede Rechnung schreiben: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Alle Formulierungen ansehen

Pflichtangaben auf der Nebengewerbe-Rechnung

Auch im Nebengewerbe müssen Ihre Rechnungen alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten. Hier die Checkliste:

1
Vollständiger Name und AnschriftPflicht
Ihr Name und Adresse als Rechnungssteller
2
Name und Anschrift des KundenPflicht
Vollständige Kundendaten
3
Steuernummer oder USt-IdNr.Pflicht
Ihre gewerbliche Steuernummer
4
RechnungsdatumPflicht
Datum der Rechnungsstellung
5
Fortlaufende RechnungsnummerPflicht
Einmalig und eindeutig
6
Art und Umfang der LeistungPflicht
Genaue Beschreibung der Leistung
7
Leistungsdatum/-zeitraumPflicht
Wann wurde die Leistung erbracht?
8
NettobetragPflicht
Betrag ohne Umsatzsteuer
9
Steuersatz und SteuerbetragPflicht
Oder: Hinweis auf Steuerbefreiung
10
BruttobetragPflicht
Zu zahlender Gesamtbetrag
11
Bankverbindung (IBAN)Empfohlen
Für die Überweisung
12
ZahlungszielEmpfohlen
z.B. "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen"

Bei Kleinunternehmern

Statt Steuersatz/Steuerbetrag (Punkt 9) den §19 UStG-Hinweis angeben. Der Bruttobetrag entspricht dann dem Nettobetrag.

Alle Kleinunternehmer-Pflichtangaben

Muster: Nebengewerbe-Rechnung

So könnte Ihre Nebengewerbe-Rechnung aussehen (Beispiel: IT-Dienstleistung als Kleinunternehmer):

Max Mustermann
IT-Dienstleistungen (Nebengewerbe)
Musterstraße 42
10115 Berlin
Tel.: 030 12345678
E-Mail: max@mustermann-it.de
RECHNUNG
Rechnungsnr.: 2026-001
Datum: 15.01.2026
Steuernr.: 12/345/67890
Rechnungsempfänger:
Firma ABC GmbH
Herr Thomas Schmidt
Kundenweg 123
80331 München
BeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
WordPress-Website Erstellung
Leistungszeitraum: 01.01. - 14.01.2026
1800,00 €800,00 €
SEO-Grundoptimierung
Leistungsdatum: 14.01.2026
1200,00 €200,00 €
Nettobetrag:1.000,00 €
Gesamtbetrag:1.000,00 €
Hinweis: Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Zahlungsinformationen:
Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto:
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
Verwendungszweck: RE 2026-001
Tipp: Mit Clever Invoice erstellen Sie solche Rechnungen in unter 60 Sekunden.
Eigene Rechnung erstellen

Buchhaltung im Nebengewerbe: Praktische Tipps

Die Buchhaltung im Nebengewerbe muss nicht kompliziert sein. Diese Tipps helfen Ihnen:

Einfache Buchführung (EÜR)

Als Einzelunternehmer genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Keine doppelte Buchführung nötig.

Separates Konto

Trennen Sie Geschäftliches und Privates. Ein Zweitkonto erleichtert die Übersicht erheblich.

Belege sammeln

Alle Einnahmen und Ausgaben mit Belegen dokumentieren. 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

Monatliche Übersicht

Führen Sie monatlich eine einfache Übersicht über Einnahmen und Ausgaben.

Steuerrücklagen

Legen Sie ca. 30-40% des Gewinns für die Steuernachzahlung zurück.

Betriebsausgaben nutzen

Arbeitszimmer, Internet, Software – alles absetzbar! Senkt Ihre Steuerlast.

Buchhaltung automatisieren mit Clever Invoice

Rechnungen erstellen, Einnahmen erfassen, Übersicht behalten – alles in einer App. Perfekt für Nebengewerbe.

Jetzt kostenlos testen

Häufige Fehler im Nebengewerbe vermeiden

Diese Fehler können teuer werden – vermeiden Sie sie:

Kritisch

Arbeitgeber nicht informiert

Problem: Nebengewerbe ohne Wissen des Arbeitgebers trotz Klausel im Vertrag

Lösung: Arbeitsvertrag prüfen und bei Pflicht den Arbeitgeber schriftlich informieren. Sonst droht Abmahnung oder Kündigung.

Kritisch

Gewerbe nicht angemeldet

Problem: Rechnungen schreiben ohne Gewerbeanmeldung

Lösung: Vor der ersten Rechnung das Gewerbe anmelden. Nachträgliche Anmeldung ist möglich, aber es drohen Bußgelder.

Warnung

Kleinunternehmergrenze überschritten

Problem: Mehr als 25.000€ Umsatz ohne Umstellung auf Regelbesteuerung

Lösung: Umsatz im Blick behalten. Bei Überschreitung müssen Sie ab dem Folgejahr Umsatzsteuer ausweisen.

Warnung

Pflichtangaben fehlen

Problem: Unvollständige Rechnungen ohne alle §14 UStG-Angaben

Lösung: Checkliste nutzen oder Rechnungssoftware verwenden, die alle Pflichtangaben automatisch prüft.

Hinweis

Keine Steuerrücklagen

Problem: Gesamten Gewinn ausgeben ohne Rücklage für Steuern

Lösung: 30-40% des Gewinns für die Steuernachzahlung zurücklegen. Die Nachzahlung kommt mit der Steuererklärung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich als Angestellter ein Nebengewerbe anmelden?

Ja, als Angestellter können Sie ein Nebengewerbe anmelden. Voraussetzung: Die Nebentätigkeit darf Ihren Hauptjob nicht beeinträchtigen und Ihrem Arbeitgeber nicht konkurrieren. Bei vielen Arbeitsverträgen besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Ein ausdrückliches Verbot von Nebentätigkeiten ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Welche Pflichtangaben muss eine Nebengewerbe-Rechnung enthalten?

Eine Nebengewerbe-Rechnung muss nach §14 UStG enthalten: 1) Vollständiger Name und Anschrift, 2) Name und Anschrift des Kunden, 3) Steuernummer oder USt-IdNr., 4) Rechnungsdatum, 5) Fortlaufende Rechnungsnummer, 6) Leistungsbeschreibung, 7) Leistungsdatum, 8) Nettobetrag, 9) Steuersatz und -betrag, 10) Bruttobetrag. Bei Kleinunternehmern entfällt der MwSt-Ausweis.

Muss ich meinen Arbeitgeber über mein Nebengewerbe informieren?

Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel, die eine Information oder sogar Genehmigung erfordert. Auch ohne vertragliche Pflicht sollten Sie den Arbeitgeber informieren, wenn: 1) Die Nebentätigkeit den Hauptjob beeinträchtigen könnte, 2) Sie für Konkurrenten tätig werden, 3) Interessenkonflikte entstehen könnten.

Kann ich im Nebengewerbe die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt auch für Nebengewerbe. Voraussetzung: Im Vorjahr maximal 25.000€ Umsatz und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000€. Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und müssen den entsprechenden Hinweis auf der Rechnung angeben.

Wie melde ich ein Nebengewerbe an?

Nebengewerbe anmelden in 4 Schritten: 1) Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Stadt (Kosten: 20-65€), 2) Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen, 3) Steuernummer erhalten (dauert 2-4 Wochen), 4) Optional: Kleinunternehmerregelung beantragen. Online-Anmeldung ist in vielen Städten möglich.

Welche Steuern fallen im Nebengewerbe an?

Im Nebengewerbe fallen an: 1) Einkommensteuer auf den Gewinn (wird mit Gehalt zusammen versteuert), 2) Gewerbesteuer ab 24.500€ Gewinn/Jahr, 3) Umsatzsteuer (außer bei Kleinunternehmern). Wichtig: Der Gewinn aus dem Nebengewerbe erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen und kann zu einer höheren Steuerlast führen.

Brauche ich eine separate Steuernummer für mein Nebengewerbe?

Ja, für Ihr Nebengewerbe erhalten Sie eine eigene Steuernummer vom Finanzamt. Diese unterscheidet sich von Ihrer privaten Steuer-ID. Nach der Gewerbeanmeldung füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhalten innerhalb von 2-4 Wochen Ihre gewerbliche Steuernummer.

Wie viel darf ich im Nebengewerbe verdienen?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Verdienste im Nebengewerbe. Allerdings: 1) Für die Kleinunternehmerregelung maximal 25.000€/Jahr (Vorjahr), 2) Für Gewerbesteuerfreiheit maximal 24.500€ Gewinn/Jahr, 3) Ihr Arbeitsvertrag kann Einschränkungen enthalten. Bei regelmäßig mehr als 20 Stunden/Woche kann das Nebengewerbe zum Hauptgewerbe werden.

Kann ich Nebengewerbe-Rechnungen ohne Steuernummer schreiben?

Ja, in der Anfangsphase können Sie Rechnungen schreiben, bevor Sie Ihre Steuernummer haben. Vermerken Sie auf der Rechnung: "Steuernummer beantragt, wird nachgereicht" oder schicken Sie eine korrigierte Rechnung nach Erhalt der Steuernummer. Für den Vorsteuerabzug des Kunden ist die Steuernummer jedoch erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Nebengewerbe und Freiberuflichkeit?

Nebengewerbe (gewerblich): Gewerbeanmeldung erforderlich, Gewerbesteuerpflicht möglich, typisch für Handel, Handwerk, Dienstleistungen. Freiberufliche Nebentätigkeit: Keine Gewerbeanmeldung nötig, keine Gewerbesteuer, nur für Katalogberufe (Ärzte, Anwälte, Künstler, Journalisten etc.) oder ähnliche Tätigkeiten. Die Abgrenzung prüft das Finanzamt.

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