Rechnung als Pflegedienst schreiben
Ambulante Pflegedienste rechnen mit Pflegekassen nach Leistungskomplexen ab. Für Privatleistungen und Investitionskosten müssen separate Rechnungen an Pflegebedürftige oder Angehörige gestellt werden.
Zahlungsziele
Kassenabrechnung: nach Vertrag. Privatleistungen: 14 Tage.
Steuersatz
Pflegeleistungen: steuerbefreit (§4 Nr. 16 UStG). Investitionskosten: 19%. Privatleistungen außerhalb der Pflege: meist 19%.
Branchenspezifische Besonderheiten
Diese Punkte sind bei Rechnungen in dieser Branche besonders wichtig.
Steuerbefreiung für Pflegeleistungen
Ambulante Pflegeleistungen sind nach §4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerbefreit. Das gilt für Grund- und Behandlungspflege durch zugelassene Pflegedienste.
Abrechnung mit Pflegekassen
Kassenleistungen werden nach Leistungskomplexen (LK) mit den Pflegekassen abgerechnet. Die Vergütung ist landesweit vereinbart.
Investitionskosten
Pflegedienste können Investitionskosten (z.B. Fahrzeuge, Ausstattung) separat berechnen. Diese sind steuerpflichtig (19%).
Privatleistungen
Leistungen außerhalb der Kassenleistungen (z.B. Begleitservice, hauswirtschaftliche Hilfe) werden privat berechnet.
Typische Rechnungspositionen
Beispiele für Positionen auf einer Pflegedienst-Rechnung
Pflichtangaben auf der Rechnung
Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein
Checkliste Pflichtangaben
- Name und Anschrift des Pflegedienstes
- Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
- Pflegebedürftiger (Name, Versichertennummer)
- Art der Pflegeleistungen (Leistungskomplexe)
- Leistungsdatum
- Hinweis auf Steuerbefreiung (bei Pflegeleistungen)
- Bei Privatleistungen: MwSt falls zutreffend
Praxistipps
Bewährte Tipps aus der Praxis
Kassenleistungen und Privatleistungen strikt trennen
Investitionskosten separat ausweisen und mit MwSt
Dokumentation der Leistungen für Kassenabrechnung lückenlos führen
Kostenvoranschläge für Privatleistungen erstellen
Pflegegradänderungen zeitnah berücksichtigen
Häufige Fragen
Sind Pflegeleistungen umsatzsteuerfrei?
Ja, ambulante Pflegeleistungen durch zugelassene Pflegedienste sind nach §4 Nr. 16 UStG steuerbefreit. Das gilt für Grund- und Behandlungspflege. Investitionskosten und reine hauswirtschaftliche Dienste können steuerpflichtig sein.
Was sind Investitionskosten?
Investitionskosten decken Ausgaben für Fahrzeuge, Büroausstattung etc. ab. Sie werden separat von den Pflegeleistungen berechnet und sind mit 19% MwSt steuerpflichtig.
Wie rechne ich mit der Pflegekasse ab?
Die Abrechnung erfolgt nach Leistungskomplexen (LK) gemäß Landesrahmenvertrag. Sie benötigen die IK-Nummer, Versichertendaten und eine lückenlose Dokumentation. Die Abrechnung erfolgt meist monatlich.
Kann ich Privatleistungen anbieten?
Ja, Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der Pflegekasse können privat angeboten werden (z.B. Begleitservice, zusätzliche Hauswirtschaft). Diese werden direkt mit dem Pflegebedürftigen/Angehörigen abgerechnet.
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