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Branchenguide

Rechnung für Pflegedienste

Korrekte Abrechnung in der ambulanten Pflege: Kassenleistungen, Privatzahler, steuerfreie Pflegeleistungen und Investitionskosten.

15.000+
Ambulante Pflegedienste DE
1 Mio.+
Pflegebedürftige (ambulant)
steuerbefreit
Pflegeleistungen

Rechnung als Pflegedienst schreiben

Ambulante Pflegedienste rechnen mit Pflegekassen nach Leistungskomplexen ab. Für Privatleistungen und Investitionskosten müssen separate Rechnungen an Pflegebedürftige oder Angehörige gestellt werden.

Zahlungsziele

Kassenabrechnung: nach Vertrag. Privatleistungen: 14 Tage.

Steuersatz

Pflegeleistungen: steuerbefreit (§4 Nr. 16 UStG). Investitionskosten: 19%. Privatleistungen außerhalb der Pflege: meist 19%.

Branchenspezifische Besonderheiten

Diese Punkte sind bei Rechnungen in dieser Branche besonders wichtig.

Steuerbefreiung für Pflegeleistungen

Ambulante Pflegeleistungen sind nach §4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerbefreit. Das gilt für Grund- und Behandlungspflege durch zugelassene Pflegedienste.

Abrechnung mit Pflegekassen

Kassenleistungen werden nach Leistungskomplexen (LK) mit den Pflegekassen abgerechnet. Die Vergütung ist landesweit vereinbart.

Investitionskosten

Pflegedienste können Investitionskosten (z.B. Fahrzeuge, Ausstattung) separat berechnen. Diese sind steuerpflichtig (19%).

Privatleistungen

Leistungen außerhalb der Kassenleistungen (z.B. Begleitservice, hauswirtschaftliche Hilfe) werden privat berechnet.

Typische Rechnungspositionen

Beispiele für Positionen auf einer Pflegedienst-Rechnung

Muster-Rechnung Pflegedienst
Beispiel
BezeichnungEinheitPreis
Grundpflege (LK 1)Einsatz18,50 €
Medikamentengabe (LK 12)Einsatz6,20 €
Hauswirtschaft (privat)Std.32,00 €
InvestitionskostenpauschaleMonat25,00 €
Begleitservice (privat)Std.28,00 €

Pflichtangaben auf der Rechnung

Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein

Checkliste Pflichtangaben

  • Name und Anschrift des Pflegedienstes
  • Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
  • Pflegebedürftiger (Name, Versichertennummer)
  • Art der Pflegeleistungen (Leistungskomplexe)
  • Leistungsdatum
  • Hinweis auf Steuerbefreiung (bei Pflegeleistungen)
  • Bei Privatleistungen: MwSt falls zutreffend

Praxistipps

Bewährte Tipps aus der Praxis

Kassenleistungen und Privatleistungen strikt trennen

Investitionskosten separat ausweisen und mit MwSt

Dokumentation der Leistungen für Kassenabrechnung lückenlos führen

Kostenvoranschläge für Privatleistungen erstellen

Pflegegradänderungen zeitnah berücksichtigen

Häufige Fragen

Sind Pflegeleistungen umsatzsteuerfrei?

Ja, ambulante Pflegeleistungen durch zugelassene Pflegedienste sind nach §4 Nr. 16 UStG steuerbefreit. Das gilt für Grund- und Behandlungspflege. Investitionskosten und reine hauswirtschaftliche Dienste können steuerpflichtig sein.

Was sind Investitionskosten?

Investitionskosten decken Ausgaben für Fahrzeuge, Büroausstattung etc. ab. Sie werden separat von den Pflegeleistungen berechnet und sind mit 19% MwSt steuerpflichtig.

Wie rechne ich mit der Pflegekasse ab?

Die Abrechnung erfolgt nach Leistungskomplexen (LK) gemäß Landesrahmenvertrag. Sie benötigen die IK-Nummer, Versichertendaten und eine lückenlose Dokumentation. Die Abrechnung erfolgt meist monatlich.

Kann ich Privatleistungen anbieten?

Ja, Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der Pflegekasse können privat angeboten werden (z.B. Begleitservice, zusätzliche Hauswirtschaft). Diese werden direkt mit dem Pflegebedürftigen/Angehörigen abgerechnet.

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