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Verjährungsfristen

Rechnung Verjährung: Die 3-Jahres-Frist

Wann verjährt Ihr Zahlungsanspruch? So hemmen Sie die Verjährung rechtzeitig – mit interaktivem Rechner und Handlungsanleitung.

Das Wichtigste auf einen Blick

3 Jahre Verjährungsfrist: Regelmäßige Frist für alle Rechnungen nach §195 BGB
Fristbeginn 31.12.: Die Frist beginnt am Ende des Jahres der Leistungserbringung
Mahnung hilft nicht: Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die Verjährung
Neubeginn möglich: Ratenzahlung oder Teilzahlung = neue 3-Jahres-Frist

Wann verjährt eine Rechnung?

Der Zahlungsanspruch aus einer Rechnung verjährt nach 3 Jahren gemäß §195 BGB. Nach Ablauf dieser Frist kann der Schuldner die Zahlung verweigern – auch wenn er die Leistung erhalten hat.

So funktioniert die Verjährungsberechnung

1

Leistung wird erbracht

z.B. am 15. Juni 2024

2

Verjährungsfrist beginnt am Jahresende

Am 31. Dezember 2024 um 24:00 Uhr

3

3 Jahre später: Verjährung

Am 31. Dezember 2027 um 24:00 Uhr

Verjährungsrechner: Prüfen Sie Ihre Forderung

Geben Sie das Leistungsdatum ein, um zu prüfen, wann Ihre Forderung verjährt. Optional: Mahnbescheid-Datum für Hemmungsberechnung.

Verjährungsrechner

Verjährungsfristen im Überblick

3 Jahre

Regelmäßige Verjährung

§195 BGB

Beginnt am Ende des Jahres der Leistungserbringung

Beispiele: Rechnungen, Honorare, Kaufpreise, Miete

2 Jahre

Werkverträge mit Privatpersonen

§634a BGB

Mängelansprüche bei beweglichen Sachen

Beispiele: Handwerkerleistungen, Reparaturen

5 Jahre

Werkverträge an Bauwerken

§634a BGB

Mängelansprüche bei Arbeiten am Bauwerk

Beispiele: Bauarbeiten, Renovierungen am Gebäude

10 Jahre

Absolute Verjährung

§199 BGB

Maximale Frist ohne Rücksicht auf Kenntnis

Beispiele: Alle Ansprüche (unabhängig von Kenntnis)

Hemmung vs. Neubeginn der Verjährung

Hemmung

Die Verjährungsfrist wird pausiert und läuft danach weiter.

Hemmungsgründe:

  • Gerichtlicher Mahnbescheid
  • Klageerhebung
  • Verhandlungen über den Anspruch
  • Zwangsvollstreckung

Neubeginn

Die 3-Jahres-Frist beginnt komplett von vorne.

Neubeginngründe:

  • Schuldanerkenntnis (schriftlich)
  • Ratenzahlungsvereinbarung
  • Teilzahlung auf die Forderung
  • Zinszahlung

Achtung: Mahnung hemmt NICHT!

Ein weit verbreiteter Irrtum: Eine normale Mahnung per Brief oder E-Mail hemmt die Verjährung nicht. Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid (beantragt über online-mahnantrag.de) hemmt die Verjährung wirksam.

So handeln Sie vor Verjährung

Gerichtlicher Mahnbescheid

Wirkung: Hemmung der Verjährung

Kosten: Ca. 23€ bei 500€ Forderung

Dauer: 2-4 Wochen

✓ Schnell, günstig, keine Anwaltspflicht

Klageerhebung

Wirkung: Hemmung der Verjährung

Kosten: Gerichts- + Anwaltskosten

Dauer: 3-12 Monate

✓ Vollstreckbarer Titel

Ratenzahlungsvereinbarung

Wirkung: Neubeginn der Verjährung

Kosten: Keine

Dauer: Sofort wirksam

✓ Schuldanerkenntnis = Frist beginnt neu

Inkassounternehmen

Wirkung: Kein direkter Verjährungsschutz

Kosten: 10-25% der Forderung

Dauer: 2-8 Wochen

✓ Professioneller Druck, kann Mahnbescheid erwirken

Empfehlung: Gerichtlicher Mahnbescheid

Der gerichtliche Mahnbescheid ist die beste Option vor Verjährung: günstig (~23€ bei 500€ Forderung), schnell (2-4 Wochen) und ohne Anwalt beantragbar.

Wichtig: Der Mahnbescheid muss noch im laufenden Jahr bei Gericht eingehen – nicht nur abgeschickt werden!

Häufige Irrtümer zur Verjährung

"Eine Mahnung unterbricht die Verjährung"

Falsch! Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage hemmt die Verjährung. Briefmahnungen haben keine Auswirkung.

"Die Verjährung beginnt ab Rechnungsdatum"

Falsch! Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde – unabhängig vom Rechnungsdatum.

"Nach Verjährung ist die Forderung wertlos"

Teilweise richtig: Die Forderung besteht weiter, ist aber nicht mehr gerichtlich durchsetzbar. Der Schuldner muss die Einrede erheben – zahlt er freiwillig, ist das gültig.

"Eine Teilzahlung lässt die Verjährung neu beginnen"

Richtig! Jede Teilzahlung gilt als Schuldanerkenntnis und lässt die 3-Jahres-Frist neu beginnen (§212 BGB).

Häufige Fragen zur Rechnungsverjährung

Wann verjährt eine Rechnung?

Eine Rechnung bzw. der Zahlungsanspruch daraus verjährt nach 3 Jahren gemäß §195 BGB. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Beispiel: Leistung im Juni 2024 → Verjährung am 31.12.2027.

Beginnt die Verjährung mit Rechnungsdatum oder Leistungsdatum?

Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde – nicht ab dem Rechnungsdatum. Auch wenn Sie die Rechnung erst Monate später stellen, zählt das Leistungsdatum für den Verjährungsbeginn.

Kann ich eine verjährte Rechnung noch einfordern?

Technisch ja, aber der Schuldner kann die Einrede der Verjährung erheben und die Zahlung verweigern. Gerichtlich ist eine verjährte Forderung nicht mehr durchsetzbar. Der Schuldner müsste freiwillig zahlen.

Wie kann ich die Verjährung stoppen?

Sie können die Verjährung hemmen (pausieren) durch: (1) Gerichtlichen Mahnbescheid, (2) Klageerhebung, (3) Verhandlungen über den Anspruch. Eine schriftliche Mahnung allein hemmt die Verjährung NICHT.

Was ist der Unterschied zwischen Hemmung und Neubeginn?

Bei der Hemmung wird die Frist angehalten und läuft danach weiter. Beim Neubeginn (z.B. durch Schuldanerkenntnis oder Teilzahlung) startet die 3-Jahres-Frist komplett von vorne. Ein Neubeginn ist günstiger für den Gläubiger.

Unterbricht eine Mahnung die Verjährung?

Nein! Eine einfache Mahnung per Brief oder E-Mail unterbricht die Verjährung NICHT. Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Dies ist ein häufiger Irrtum mit teuren Folgen.

Wann verjähren B2B-Rechnungen?

Auch B2B-Rechnungen verjähren nach 3 Jahren (§195 BGB). Es gibt keine Sonderregeln für Geschäftskunden. Die Verjährung kann durch Mahnbescheid gehemmt oder durch Schuldanerkenntnis neu begonnen werden.

Was passiert mit der Umsatzsteuer bei verjährten Rechnungen?

Die Umsatzsteuer müssen Sie trotzdem abführen, wenn die Leistung erbracht wurde. Die steuerliche Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Kunde zahlt oder die Forderung verjährt. Bei Forderungsausfall können Sie ggf. die USt korrigieren.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§147 AO) – unabhängig von der 3-jährigen Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche. Die Aufbewahrungspflicht dient der steuerlichen Nachweisführung.

Ab wann ist eine Forderung "alt"?

Eine Forderung gilt ab dem 30. Tag nach Fälligkeit als überfällig. Ab 90 Tagen gilt sie als "gefährdet". Je älter eine Forderung, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, sie noch einzutreiben. Schnelles Handeln ist wichtig.

Verjährung vermeiden mit System

Mit Clever Invoice behalten Sie alle offenen Forderungen im Blick. Automatische Zahlungserinnerungen und Mahnwesen inklusive.

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