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Rechtsformen

Partnerschaftsgesellschaft (PartG) gründen 2026

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist die ideale Rechtsform für Freiberufler-Teams: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater. Mit der PartG mbB (mit beschränkter Berufshaftung) können Sie sogar die Haftung begrenzen.

Kapital

Kein Mindestkapital erforderlich

Haftung

Beschränkt

Steuerart

Nur ESt

Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft? 2026

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft exklusiv für Freiberufler. Sie ermöglicht den Zusammenschluss mehrerer Angehöriger freier Berufe unter einer gemeinsamen Firma. Die PartG wird ins Partnerschaftsregister eingetragen und erhält dadurch mehr Rechtsfähigkeit als eine GbR.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Beibehaltung des Freiberufler-Status (keine Gewerbesteuer)
  • Haftungsbeschränkung möglich (PartG mbB)
  • Professionelle Außenwirkung
  • Eigene Rechtspersönlichkeit
  • Einfache Aufnahme neuer Partner
  • Keine IHK-Mitgliedschaft
  • Namen der Partner in der Firma möglich
  • Geringere Kosten als Kapitalgesellschaft

Nachteile

  • Nur für Freiberufler zugänglich
  • Grundsätzlich unbeschränkte Haftung (außer PartG mbB)
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister erforderlich
  • Notarkosten bei Gründung
  • Berufshaftpflicht bei mbB Pflicht
  • Alle Partner müssen berufsrechtlich zugelassen sein
  • Komplexere Regelungen als bei GbR
  • Weniger flexibel als GmbH bei Beteiligungen

Gründung & Kosten

PostenDetailsKosten
PartnerschaftsvertragSchriftlich erforderlich0-1.000 € (mit Anwalt)
NotarBeglaubigung der Anmeldung100-300 €
PartnerschaftsregisterEintragung beim Amtsgericht100-150 €
BerufshaftpflichtFür PartG mbB PflichtAb 500 €/Jahr

Steuern

  • 1Einkommensteuer: Gewinn wird auf Partner verteilt
  • 2KEINE Gewerbesteuer (Freiberufler-Privileg bleibt)
  • 3Umsatzsteuer je nach Tätigkeit
  • 4Jeder Partner versteuert seinen Anteil privat
  • 5Steuerliche Behandlung wie bei GbR

Haftung

Bei normaler PartG: unbeschränkte persönliche Haftung aller Partner. Bei PartG mbB (mit beschränkter Berufshaftung): Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wenn ausreichende Berufshaftpflicht besteht.

Für wen ist diese Rechtsform geeignet?

Anwaltskanzleien (mehrere Rechtsanwälte)
Ärzte-Gemeinschaftspraxen
Steuerberatungs-Sozietäten
Architektur- und Ingenieurbüros
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Tipps

  • 1Die PartG mbB ist für haftungsträchtige Berufe ideal
  • 2Prüfen Sie die Mindestversicherungssumme für die mbB
  • 3Regeln Sie Gewinnverteilung und Entscheidungsbefugnisse klar
  • 4Vereinbaren Sie Ausscheidensregelungen
  • 5Interdisziplinäre Partnerschaften sind möglich (z.B. Anwalt + Steuerberater)
  • 6Namen ausgeschiedener Partner dürfen im Firmennamen bleiben

Häufige Fragen

Was bedeutet PartG mbB?
PartG mbB = Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die Haftung für berufliche Fehler ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wenn eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht.
Wer kann eine PartG gründen?
Nur Angehörige freier Berufe: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, etc. Gewerbetreibende können keine PartG gründen.
Wie hoch muss die Berufshaftpflicht bei PartG mbB sein?
Das hängt vom Berufsrecht ab. Für Rechtsanwälte z.B. mindestens 2,5 Mio. € pro Versicherungsfall. Prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Berufsordnung.
Kann ein einzelner Freiberufler eine PartG gründen?
Nein, eine PartG erfordert mindestens zwei Partner. Alleine können Sie als Einzelunternehmer (Freiberufler) tätig sein.
Was ist besser: PartG mbB oder GmbH?
Für Freiberufler oft die PartG mbB: Sie behalten den Freiberufler-Status (keine Gewerbesteuer), haben aber ähnlichen Haftungsschutz wie bei einer GmbH.
Müssen alle Partner denselben Beruf haben?
Nein, interdisziplinäre Partnerschaften sind möglich, z.B. Rechtsanwalt + Steuerberater + Wirtschaftsprüfer. Alle müssen aber Freiberufler sein.

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