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Wegzugsbesteuerung 2026

Die Wegzugsbesteuerung kann Auswanderer mit Unternehmensanteilen hart treffen. Deutschland besteuert unrealisierte Gewinne, als hätten Sie verkauft.

Was ist die Wegzugsbesteuerung? 2026

Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) besteuert unrealisierte Wertsteigerungen von Unternehmensanteilen (mindestens 1%) bei Wegzug aus Deutschland. Das Finanzamt tut so, als hätten Sie Ihre Anteile zum Verkehrswert verkauft – und besteuert den fiktiven Gewinn. Das kann zu erheblichen Steuerforderungen führen, ohne dass Sie tatsächlich Geld erhalten haben.

Praktische Anwendung:

Prüfen Sie VOR dem Wegzug, ob Sie betroffen sind. Lassen Sie den Wert Ihrer Anteile professionell ermitteln. Planen Sie die Steuerzahlung oder beantragen Sie Stundung.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Stundung innerhalb EU/EWR möglich
  • Bei Rückkehr: Aufhebung möglich
  • DBA kann Doppelbesteuerung verhindern
  • Planung kann Belastung reduzieren

Nachteile

  • Besteuerung ohne Geldfluss
  • Liquiditätsproblem
  • Komplexe Berechnung
  • Kann Auswanderung verhindern

Kosten & Fakten

AspektWertHinweis
Steuersatzca. 26,4%Kapitalertragsteuer + Soli
Betroffene Beteiligungab 1%in letzten 5 Jahren
Stundung EU/EWRzinsfreiauf Antrag

Tipps

Praktische Tipps

  • Frühzeitig planen (Jahre vor Wegzug)
  • Beteiligungen unter 1% bringen = nicht betroffen
  • Umwandlung in andere Rechtsform prüfen
  • Stundung bei EU/EWR-Wegzug beantragen
  • Spezialisierte Steuerberatung ist Pflicht

Häufige Fragen

Wer ist von der Wegzugsbesteuerung betroffen?
Personen, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren UND Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) von mindestens 1% halten (irgendwann in den letzten 5 Jahren).
Wie hoch ist die Wegzugssteuer?
Der fiktive Veräußerungsgewinn wird mit ca. 26,4% besteuert (25% Kapitalertragsteuer + 5,5% Soli). Bei einer GmbH mit 1 Mio € Wertsteigerung wären das 264.000 € Steuern – ohne Verkauf!
Kann ich die Steuer stunden?
Bei Wegzug in EU/EWR: ja, zinslos auf Antrag bis zur tatsächlichen Veräußerung. Bei Wegzug in Drittstaaten: nur mit Sicherheitsleistung und unter strengen Bedingungen.
Was passiert, wenn ich zurückkomme?
Bei Rückkehr innerhalb von 7 Jahren kann die Wegzugsbesteuerung rückgängig gemacht werden. Die Frist läuft ab Wegzug. Bereits gezahlte Steuern werden erstattet.
Betrifft es auch Einzelunternehmen?
Nein, die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft nur Anteile an Kapitalgesellschaften. Für Betriebsvermögen gibt es aber ähnliche Regelungen zur Entstrickung.
Wie kann ich die Wegzugsbesteuerung vermeiden?
Beteiligung vor Wegzug unter 1% bringen (verschenken, verkaufen), Umwandlung der Rechtsform prüfen, strategische Planung Jahre im Voraus. Spezialisierte Beratung ist unerlässlich.

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