Wegzugsbesteuerung 2026
Die Wegzugsbesteuerung kann Auswanderer mit Unternehmensanteilen hart treffen. Deutschland besteuert unrealisierte Gewinne, als hätten Sie verkauft.
Was ist die Wegzugsbesteuerung? 2026
Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) besteuert unrealisierte Wertsteigerungen von Unternehmensanteilen (mindestens 1%) bei Wegzug aus Deutschland. Das Finanzamt tut so, als hätten Sie Ihre Anteile zum Verkehrswert verkauft – und besteuert den fiktiven Gewinn. Das kann zu erheblichen Steuerforderungen führen, ohne dass Sie tatsächlich Geld erhalten haben.
Praktische Anwendung:
Prüfen Sie VOR dem Wegzug, ob Sie betroffen sind. Lassen Sie den Wert Ihrer Anteile professionell ermitteln. Planen Sie die Steuerzahlung oder beantragen Sie Stundung.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Stundung innerhalb EU/EWR möglich
- ✓Bei Rückkehr: Aufhebung möglich
- ✓DBA kann Doppelbesteuerung verhindern
- ✓Planung kann Belastung reduzieren
Nachteile
- ✗Besteuerung ohne Geldfluss
- ✗Liquiditätsproblem
- ✗Komplexe Berechnung
- ✗Kann Auswanderung verhindern
Kosten & Fakten
| Aspekt | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Steuersatz | ca. 26,4% | Kapitalertragsteuer + Soli |
| Betroffene Beteiligung | ab 1% | in letzten 5 Jahren |
| Stundung EU/EWR | zinsfrei | auf Antrag |
Tipps
Praktische Tipps
- →Frühzeitig planen (Jahre vor Wegzug)
- →Beteiligungen unter 1% bringen = nicht betroffen
- →Umwandlung in andere Rechtsform prüfen
- →Stundung bei EU/EWR-Wegzug beantragen
- →Spezialisierte Steuerberatung ist Pflicht
Häufige Fragen
Wer ist von der Wegzugsbesteuerung betroffen?
Wie hoch ist die Wegzugssteuer?
Kann ich die Steuer stunden?
Was passiert, wenn ich zurückkomme?
Betrifft es auch Einzelunternehmen?
Wie kann ich die Wegzugsbesteuerung vermeiden?
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