Schlussrechnung erstellen
Die finale Abrechnung nach Abschlagszahlungen - alle Abschläge korrekt abziehen.
Was ist eine Schlussrechnung 2026?
Die Schlussrechnung ist die finale Abrechnung nach Projektabschluss. Sie listet alle erbrachten Leistungen auf, weist die Gesamtsumme aus und zieht bereits geleistete Abschlagszahlungen ab. Nur der verbleibende Restbetrag wird fällig.
Wann wird eine Schlussrechnung 2026 verwendet?
Die Schlussrechnung erstellen Sie nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme des Projekts durch den Kunden. Erst wenn alle Arbeiten erledigt und eventuelle Mängel beseitigt sind, wird die Schlussrechnung gestellt.
Pflichtangaben der Schlussrechnung 2026
- Alle Standard-Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG
- Klare Kennzeichnung als "Schlussrechnung"
- Vollständige Auflistung aller erbrachten Leistungen
- Gesamtsumme der Leistungen
- Auflistung ALLER bereits gezahlten Abschläge mit Datum und Betrag
- Klare Darstellung: Gesamtsumme - Abschläge = Restbetrag
- Datum der Abnahme
Muster: Schlussrechnung 2026
SCHLUSSRECHNUNG
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Projekt: Badezimmer-Sanierung Familie Müller
Auftrag vom: 15.01.2026
Fertigstellung: 28.02.2026
Erbrachte Leistungen:
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Pos. | Beschreibung | Betrag netto
-----|---------------------------|-------------
1 | Demontage alte Sanitär | 800,00 €
2 | Rohinstallation | 2.400,00 €
3 | Fliesenarbeiten | 3.200,00 €
4 | Sanitärobjekte inkl. Mont.| 4.600,00 €
5 | Elektroarbeiten | 1.200,00 €
6 | Malerarbeiten | 1.400,00 €
7 | Kleinmaterial | 1.400,00 €
-----|---------------------------|-------------
| Summe netto | 15.000,00 €
| zzgl. 19% USt. | 2.850,00 €
| Summe brutto | 17.850,00 €
Abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen:
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31.01.2026 | 1. Abschlag | -5.355,00 €
15.02.2026 | 2. Abschlag | -5.355,00 €
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Summe Abschläge: | -10.710,00 €
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NOCH ZU ZAHLEN: 7.140,00 €
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Zahlbar bis: 14.03.2026Wichtige Hinweise
Praxistipps
- Erstellen Sie die Schlussrechnung erst nach offizieller Abnahme
- Führen Sie ein Projekt-Abrechnungskonto für den Überblick
- Legen Sie Kopien aller Abschlagsrechnungen bei
- Mit Clever Invoice werden Abschläge automatisch verwaltet
Häufige Fragen
Wann muss ich die Schlussrechnung stellen?
Nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme durch den Kunden. Bei VOB-Verträgen haben Sie 12 Werktage nach Abnahme Zeit, die Schlussrechnung zu stellen.
Was wenn die Summe der Abschläge höher ist als die Schlussrechnung?
Dann haben Sie zu viel abgerechnet und müssen den Differenzbetrag erstatten. Das kann passieren, wenn weniger Leistungen erbracht wurden als ursprünglich geplant.
Muss ich die Umsatzsteuer bei der Schlussrechnung korrigieren?
Nein, wenn Sie bei den Abschlagsrechnungen die USt. korrekt ausgewiesen haben. Die Schlussrechnung zeigt die Gesamt-USt., von der die bereits in den Abschlägen gezahlte USt. abgezogen wird.
Was tun bei Einwänden gegen die Schlussrechnung?
Berechtigte Einwände prüfen und ggf. Korrekturen vornehmen. Bei unberechtigten Einwänden schriftlich Stellung nehmen. Bei Zahlungsverweigerung: Mahnung, dann ggf. Mahnverfahren.
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