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Aktuelle Änderungen 2025/2026

Mehrwertsteuer Schweiz 2026

Neue MwSt-Sätze, neues Format und jährliche Abrechnung: Alle wichtigen Änderungen für Schweizer Kleinunternehmen und Selbständige auf einen Blick.

Änderungen seit 1. Januar 2025

Was hat sich geändert?

Diese drei wichtigen Änderungen gelten seit 2025

Neues MwSt-Format

CHE-XXX.XXX.XXX MwSt mit Punkten statt CHE-XXXXXXXXX MWST

Pflicht

Jährliche Abrechnung

Jetzt möglich bis CHF 5'005'000 Umsatz (vorher CHF 5'000'000)

Online-Pflicht

Elektronische Einreichung obligatorisch - keine Papierformulare mehr

Pflicht
Aktuelle Steuersätze

MwSt-Sätze 2026 in der Schweiz

Die Sätze wurden zum 1. Januar 2024 zur AHV-Finanzierung erhöht

8,1%

Normalsatz

Standard für die meisten Waren und Dienstleistungen

Beispiele:

  • Beratungsleistungen
  • Software
  • Handwerksarbeiten
  • Elektronik

Erhöht von 7,7% (seit 1.1.2024)

2,6%

Reduzierter Satz

Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs

Beispiele:

  • Lebensmittel
  • Medikamente
  • Bücher
  • Zeitungen

Erhöht von 2,5% (seit 1.1.2024)

3,8%

Sondersatz Beherbergung

Übernachtungen im Gastgewerbe

Beispiele:

  • Hotels
  • Ferienwohnungen
  • B&B
  • Campingplätze

Erhöht von 3,7% (seit 1.1.2024)

Warum die Erhöhung?

Die Erhöhung der MwSt-Sätze zum 1. Januar 2024 dient der zusätzlichen Finanzierung der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Die Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte beim Normalsatz wurde vom Schweizer Stimmvolk am 25. September 2022 angenommen.

Wichtig für Rechnungen

Neues MwSt-Nummern-Format

Das Format für die Angabe der MwSt-Nummer auf Rechnungen hat sich geändert

Altes Format (veraltet)

Nicht mehr verwenden

Beispiel alte Schreibweise:

CHE-123.456.789 MWST
  • MWST in Grossbuchstaben
  • Nicht mehr auf Rechnungen verwenden

Neues Format (gültig)

Seit 2025 verwenden

Beispiel neue Schreibweise:

CHE-123.456.789 MwSt
  • MwSt mit Gross- und Kleinbuchstaben
  • Obligatorisch auf allen Rechnungen
Kleinunternehmen

Wichtige Schwellenwerte

Diese Beträge sollten Sie als Schweizer Kleinunternehmen kennen

CHF 100'000

MwSt-Pflicht

Ab diesem Jahresumsatz besteht Registrierungspflicht für die Mehrwertsteuer

CHF 500'000

Doppelte Buchhaltung

Ab diesem Umsatz ist doppelte Buchführung nach OR erforderlich

CHF 5'005'000

Jährliche Abrechnung

Bis zu diesem Betrag können Sie die vereinfachte jährliche MwSt-Abrechnung wählen

Automatisch in Clever Invoice

Clever Invoice berechnet automatisch die korrekte MwSt mit den aktuellen Sätzen und verwendet das neue Format CHE-XXX.XXX.XXX MwSt auf allen Rechnungen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vereinfachung für KMU

Jährliche MwSt-Abrechnung

Weniger Aufwand für Kleinunternehmen bis CHF 5'005'000 Umsatz

Vorteile der jährlichen Abrechnung

  • Weniger Aufwand: Nur 1 Abrechnung pro Jahr statt 4 quartalsweise
  • Höherer Schwellenwert: Neu bis CHF 5'005'000 (vorher CHF 5'000'000)
  • Einfachere Buchhaltung: Reduzierter administrativer Aufwand
  • Liquidität: Vorsteuer kann länger zurückbehalten werden

Voraussetzungen

  • Jahresumsatz maximal CHF 5'005'000 aus steuerbaren Leistungen
  • Antrag bei der ESTV stellen (elektronisch via MwSt-Portal)
  • Abrechnung bis 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode
  • Kombination mit Saldosteuersatzmethode möglich

Wichtig zu beachten

Bei jährlicher Abrechnung müssen Sie trotzdem quartalsweise Vorauszahlungen leisten. Die endgültige Abrechnung erfolgt dann einmal jährlich mit Verrechnung der Vorauszahlungen. Sprechen Sie mit Ihrem Treuhänder über die beste Methode für Ihr Unternehmen.

Seit 1. Januar 2025 obligatorisch

Elektronische Einreichung Pflicht

Alle MwSt-Abrechnungen müssen online über das ESTV-Portal eingereicht werden

SwissID erforderlich

Sie benötigen einen SwissID-Account für den Zugang zum MwSt-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Keine Papierformulare

Papierformulare werden seit 1. Januar 2025 nicht mehr akzeptiert. Alle Abrechnungen müssen elektronisch eingereicht werden.

Direkte Übermittlung

Die Abrechnung wird direkt im Portal ausgefüllt und übermittelt. Eine sofortige Bestätigung erfolgt nach Einreichung.

Häufige Fragen zur MwSt 2026

Was ändert sich 2026 bei der Schweizer Mehrwertsteuer?

Seit 1. Januar 2025 gelten wichtige Änderungen: Das neue MwSt-Format CHE-XXX.XXX.XXX MwSt ist auf Rechnungen Pflicht. Die jährliche Abrechnung ist jetzt für Unternehmen mit Umsatz bis CHF 5'005'000 möglich (vorher CHF 5'000'000). Online-Einreichung ist obligatorisch - Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert.

Wie sieht das neue MwSt-Format aus?

Das neue Format ist CHE-123.456.789 MwSt (mit Punkten zwischen den Zahlenblöcken). Die alte UID-Nummer CHE-123.456.789 MWST (ohne Punkte, mit "MWST" in Grossbuchstaben) ist veraltet. Auf Rechnungen muss die neue Schreibweise verwendet werden.

Welche MwSt-Sätze gelten 2026 in der Schweiz?

Es gelten: 8,1% Normalsatz (erhöht von 7,7% zum 1.1.2024), 2,6% reduzierter Satz für Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen (erhöht von 2,5%), 3,8% Sondersatz für Beherbergung (erhöht von 3,7%). Die Erhöhungen erfolgten zur Finanzierung der AHV.

Wann muss ich mich für die MwSt registrieren?

Registrierungspflicht besteht ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen. Bei weltweitem Umsatz über CHF 100'000 kann freiwillige Registrierung erfolgen. Kleinunternehmer unter CHF 100'000 können auf die MwSt-Registrierung verzichten.

Kann ich als Kleinunternehmen die MwSt jährlich abrechnen?

Ja! Seit 2025 können Unternehmen mit einem Umsatz bis CHF 5'005'000 (vorher CHF 5'000'000) die jährliche Abrechnungsmethode wählen. Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Die Abrechnung erfolgt dann nur einmal pro Jahr statt quartalsweise.

Muss ich die MwSt-Abrechnung online einreichen?

Ja, seit 1. Januar 2025 ist die elektronische Einreichung über das Portal der ESTV obligatorisch. Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert. Sie benötigen einen SwissID-Account für den Zugang zum MwSt-Portal.

Was ist die Saldosteuersatzmethode?

Die Saldosteuersatzmethode ist eine vereinfachte Abrechnungsmethode für Kleinunternehmen mit Umsatz bis CHF 5'005'000. Statt Vorsteuerabzug wird ein Branchensatz auf den Gesamtumsatz angewendet. Das reduziert den Buchhaltungsaufwand erheblich.

MwSt automatisch richtig berechnen

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