Was hat sich geändert?
Diese drei wichtigen Änderungen gelten seit 2025
Neues MwSt-Format
CHE-XXX.XXX.XXX MwSt mit Punkten statt CHE-XXXXXXXXX MWST
Jährliche Abrechnung
Jetzt möglich bis CHF 5'005'000 Umsatz (vorher CHF 5'000'000)
Online-Pflicht
Elektronische Einreichung obligatorisch - keine Papierformulare mehr
MwSt-Sätze 2026 in der Schweiz
Die Sätze wurden zum 1. Januar 2024 zur AHV-Finanzierung erhöht
Normalsatz
Standard für die meisten Waren und Dienstleistungen
Beispiele:
- Beratungsleistungen
- Software
- Handwerksarbeiten
- Elektronik
Erhöht von 7,7% (seit 1.1.2024)
Reduzierter Satz
Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs
Beispiele:
- Lebensmittel
- Medikamente
- Bücher
- Zeitungen
Erhöht von 2,5% (seit 1.1.2024)
Sondersatz Beherbergung
Übernachtungen im Gastgewerbe
Beispiele:
- Hotels
- Ferienwohnungen
- B&B
- Campingplätze
Erhöht von 3,7% (seit 1.1.2024)
Warum die Erhöhung?
Die Erhöhung der MwSt-Sätze zum 1. Januar 2024 dient der zusätzlichen Finanzierung der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Die Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte beim Normalsatz wurde vom Schweizer Stimmvolk am 25. September 2022 angenommen.
Neues MwSt-Nummern-Format
Das Format für die Angabe der MwSt-Nummer auf Rechnungen hat sich geändert
Altes Format (veraltet)
Nicht mehr verwenden
Beispiel alte Schreibweise:
- MWST in Grossbuchstaben
- Nicht mehr auf Rechnungen verwenden
Neues Format (gültig)
Seit 2025 verwenden
Beispiel neue Schreibweise:
- MwSt mit Gross- und Kleinbuchstaben
- Obligatorisch auf allen Rechnungen
Wichtige Schwellenwerte
Diese Beträge sollten Sie als Schweizer Kleinunternehmen kennen
MwSt-Pflicht
Ab diesem Jahresumsatz besteht Registrierungspflicht für die Mehrwertsteuer
Doppelte Buchhaltung
Ab diesem Umsatz ist doppelte Buchführung nach OR erforderlich
Jährliche Abrechnung
Bis zu diesem Betrag können Sie die vereinfachte jährliche MwSt-Abrechnung wählen
Jährliche MwSt-Abrechnung
Weniger Aufwand für Kleinunternehmen bis CHF 5'005'000 Umsatz
Vorteile der jährlichen Abrechnung
- Weniger Aufwand: Nur 1 Abrechnung pro Jahr statt 4 quartalsweise
- Höherer Schwellenwert: Neu bis CHF 5'005'000 (vorher CHF 5'000'000)
- Einfachere Buchhaltung: Reduzierter administrativer Aufwand
- Liquidität: Vorsteuer kann länger zurückbehalten werden
Voraussetzungen
- Jahresumsatz maximal CHF 5'005'000 aus steuerbaren Leistungen
- Antrag bei der ESTV stellen (elektronisch via MwSt-Portal)
- Abrechnung bis 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode
- Kombination mit Saldosteuersatzmethode möglich
Wichtig zu beachten
Bei jährlicher Abrechnung müssen Sie trotzdem quartalsweise Vorauszahlungen leisten. Die endgültige Abrechnung erfolgt dann einmal jährlich mit Verrechnung der Vorauszahlungen. Sprechen Sie mit Ihrem Treuhänder über die beste Methode für Ihr Unternehmen.
Elektronische Einreichung Pflicht
Alle MwSt-Abrechnungen müssen online über das ESTV-Portal eingereicht werden
SwissID erforderlich
Sie benötigen einen SwissID-Account für den Zugang zum MwSt-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Keine Papierformulare
Papierformulare werden seit 1. Januar 2025 nicht mehr akzeptiert. Alle Abrechnungen müssen elektronisch eingereicht werden.
Direkte Übermittlung
Die Abrechnung wird direkt im Portal ausgefüllt und übermittelt. Eine sofortige Bestätigung erfolgt nach Einreichung.
Häufige Fragen zur MwSt 2026
Was ändert sich 2026 bei der Schweizer Mehrwertsteuer?
Seit 1. Januar 2025 gelten wichtige Änderungen: Das neue MwSt-Format CHE-XXX.XXX.XXX MwSt ist auf Rechnungen Pflicht. Die jährliche Abrechnung ist jetzt für Unternehmen mit Umsatz bis CHF 5'005'000 möglich (vorher CHF 5'000'000). Online-Einreichung ist obligatorisch - Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert.
Wie sieht das neue MwSt-Format aus?
Das neue Format ist CHE-123.456.789 MwSt (mit Punkten zwischen den Zahlenblöcken). Die alte UID-Nummer CHE-123.456.789 MWST (ohne Punkte, mit "MWST" in Grossbuchstaben) ist veraltet. Auf Rechnungen muss die neue Schreibweise verwendet werden.
Welche MwSt-Sätze gelten 2026 in der Schweiz?
Es gelten: 8,1% Normalsatz (erhöht von 7,7% zum 1.1.2024), 2,6% reduzierter Satz für Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen (erhöht von 2,5%), 3,8% Sondersatz für Beherbergung (erhöht von 3,7%). Die Erhöhungen erfolgten zur Finanzierung der AHV.
Wann muss ich mich für die MwSt registrieren?
Registrierungspflicht besteht ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen. Bei weltweitem Umsatz über CHF 100'000 kann freiwillige Registrierung erfolgen. Kleinunternehmer unter CHF 100'000 können auf die MwSt-Registrierung verzichten.
Kann ich als Kleinunternehmen die MwSt jährlich abrechnen?
Ja! Seit 2025 können Unternehmen mit einem Umsatz bis CHF 5'005'000 (vorher CHF 5'000'000) die jährliche Abrechnungsmethode wählen. Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Die Abrechnung erfolgt dann nur einmal pro Jahr statt quartalsweise.
Muss ich die MwSt-Abrechnung online einreichen?
Ja, seit 1. Januar 2025 ist die elektronische Einreichung über das Portal der ESTV obligatorisch. Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert. Sie benötigen einen SwissID-Account für den Zugang zum MwSt-Portal.
Was ist die Saldosteuersatzmethode?
Die Saldosteuersatzmethode ist eine vereinfachte Abrechnungsmethode für Kleinunternehmen mit Umsatz bis CHF 5'005'000. Statt Vorsteuerabzug wird ein Branchensatz auf den Gesamtumsatz angewendet. Das reduziert den Buchhaltungsaufwand erheblich.