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Starter-Guide für Selbstständige & Gründer

Rechnung schreiben als Selbstständiger: Die Anleitung für Anfänger (2026)

Du hast gerade dein Business gestartet und fragst dich, wie du deine erste Rechnung schreibst? Dieser Guide erklärt dir Schritt für Schritt alles, was du wissen musst – von der Finanzamt-Anmeldung bis zur korrekten Rechnungserstellung.

Aktuell für 2026Mit Muster-RechnungAnfänger-freundlich

Das Wichtigste in Kürze: Deine erste Rechnung

  • Steuernummer ist Pflicht: Melde dich innerhalb von 4 Wochen beim Finanzamt an (ELSTER)
  • 14 Pflichtangaben nach §14 UStG: Name, Adresse, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistung, Betrag und mehr
  • Kleinunternehmer-Option: Unter 25.000€/100.000€ Umsatz kannst du auf Umsatzsteuer verzichten
  • E-Rechnung ab 2027: Bereite dich jetzt vor – XRechnung oder ZUGFeRD werden Pflicht

Deine erste Rechnung: Was du brauchst

Die erste Rechnung als Selbstständiger fühlt sich groß an – ist aber kein Hexenwerk. Mit der richtigen Vorbereitung kannst du in wenigen Minuten eine rechtssichere Rechnung erstellen.

Checkliste: Das brauchst du für deine erste Rechnung

Steuernummer

Pflicht

Vom Finanzamt nach Anmeldung

Vollständige Geschäftsadresse

Pflicht

Dein Name + Anschrift

Kundendaten

Pflicht

Name + Adresse des Kunden

Rechnungsnummer

Pflicht

Fortlaufend, z.B. 2026-001

Leistungsbeschreibung

Pflicht

Was hast du geleistet/geliefert?

Bankverbindung

Empfohlen

IBAN für Zahlungen

Noch keine Steuernummer? Das kannst du tun:

Die Steuernummer braucht oft 2-4 Wochen nach der Anmeldung. In der Zwischenzeit hast du zwei Optionen:

  1. Warte mit der Rechnung, bis die Steuernummer da ist
  2. Schreibe auf die Rechnung: "Steuernummer wurde beantragt, wird nachgereicht"

Mehr dazu: Rechnung ohne Steuernummer – Was ist erlaubt?

Finanzamt & Steuernummer: So meldest du dich an

Bevor du deine erste offizielle Rechnung schreibst, musst du dich beim Finanzamt anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und geht heute komplett online über ELSTER.

1

Tätigkeit aufnehmen

Du startest dein Business – ab jetzt läuft die 4-Wochen-Frist

2

ELSTER-Zugang erstellen

Auf elster.de registrieren (dauert ca. 1-2 Wochen für Aktivierungscode)

3

Fragebogen ausfüllen

"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" in ELSTER ausfüllen und absenden

4

Steuernummer erhalten

Nach 2-4 Wochen kommt deine Steuernummer per Post

5

Rechnungen schreiben

Jetzt kannst du ordnungsgemäße Rechnungen erstellen!

Was wird im Fragebogen abgefragt?

Persönliche Daten:

  • • Name, Adresse, Geburtsdatum
  • • Bankverbindung für Erstattungen
  • • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)

Angaben zur Tätigkeit:

  • • Art der Tätigkeit (Gewerbe/Freiberuf)
  • • Geschätzte Umsätze und Gewinne
  • • Gewünschte Besteuerungsart

Wichtige Entscheidung: Im Fragebogen wirst du gefragt, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Diese Entscheidung beeinflusst, wie du Rechnungen schreibst!

Steuernummer vs. USt-IdNr.: Der Unterschied

Steuernummer

Format: 123/456/78901

  • • Vom Finanzamt vergeben
  • • Für alle Selbstständigen
  • • Reicht für Inlandsgeschäfte

USt-IdNr.

Format: DE123456789

  • • Vom BZSt vergeben
  • • Nur für EU-Geschäfte nötig
  • • Extra zu beantragen

Tipp: Als Anfänger reicht die normale Steuernummer. Die USt-IdNr. brauchst du erst, wenn du mit Kunden in anderen EU-Ländern arbeitest.

Die 14 Pflichtangaben nach §14 UStG

Das Umsatzsteuergesetz schreibt genau vor, was auf einer Rechnung stehen muss. Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen – und wird die Rechnung reklamieren.

1

Vollständiger Name & Adresse des Rechnungsstellers

Beispiel: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

2

Vollständiger Name & Adresse des Leistungsempfängers

Beispiel: Beispiel GmbH, Beispielweg 5, 54321 Beispielstadt

3

Steuernummer oder USt-IdNr.

Beispiel: Steuernr.: 123/456/78901 oder DE123456789

4

Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)

Beispiel: 15.03.2026

5

Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer

Beispiel: RE-2026-0042

6

Menge und handelsübliche Bezeichnung

Beispiel: 10 Stunden Webdesign

7

Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

Beispiel: Leistungszeitraum: 01.03. - 14.03.2026

8

Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt

Beispiel: Nettobetrag: 1.000,00 €

9

Anzuwendender Steuersatz

Beispiel: 19% MwSt. oder 7% MwSt.

10

Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag

Beispiel: USt. 19%: 190,00 €

11

Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung

Beispiel: Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG

12

Ggf. Hinweis auf Aufbewahrungspflicht

Beispiel: Bei Bauleistungen an Privatpersonen

13

Ggf. "Gutschrift" bei Gutschriftverfahren

Beispiel: Nur wenn der Kunde die Rechnung erstellt

14

Ggf. Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"

Beispiel: Bei Reverse-Charge-Verfahren

Hinweis: Die Punkte 1-10 sind für alle Rechnungen relevant. Die Punkte 11-14 gelten nur in Sonderfällen (Kleinunternehmer, Bauleistungen, Gutschriften, Reverse-Charge). Mehr Details: Rechnung Pflichtangaben Checkliste

Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung: Was ist besser?

Als Gründer hast du die Wahl: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung? Diese Entscheidung hat direkten Einfluss auf deine Rechnungen.

Kleinunternehmer

Voraussetzungen:

  • • Vorjahresumsatz < 25.000 €
  • • Laufendes Jahr < 100.000 € erwartet
  • • Option im Fragebogen gewählt

Vorteile:

  • • Keine USt-Voranmeldung nötig
  • • Weniger Bürokratie
  • • Preise wirken günstiger (für Privatkunden)

Nachteile:

  • • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • • Investitionen teurer
  • • Kann unprofessionell wirken (B2B)

Regelbesteuerung

Voraussetzungen:

  • • Keine Umsatzgrenzen
  • • Gilt automatisch über Grenzen
  • • Kann freiwillig gewählt werden

Vorteile:

  • • Vorsteuerabzug möglich
  • • Investitionen günstiger
  • • Professioneller Eindruck (B2B)

Nachteile:

  • • USt-Voranmeldung (monatlich/quartalsweise)
  • • Mehr Bürokratie
  • • 19% "teurer" für Privatkunden

Entscheidungshilfe: Was passt zu dir?

Kleinunternehmer ist besser, wenn:

  • ✓ Du hauptsächlich Privatkunden hast
  • ✓ Wenig Investitionen / Einkäufe geplant
  • ✓ Du Bürokratie minimieren willst
  • ✓ Umsatz unter 25.000 €/Jahr bleibt

Regelbesteuerung ist besser, wenn:

  • ✓ Du hauptsächlich B2B-Kunden hast
  • ✓ Große Investitionen geplant sind
  • ✓ Du schnell wachsen willst
  • ✓ Umsatz über 25.000 € erwartet

Tipp: Die Entscheidung ist nicht endgültig! Du kannst jährlich zur Regelbesteuerung wechseln. Zurück zur Kleinunternehmerregelung geht aber erst nach 5 Jahren.

Als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben? Dann brauchst du den richtigen Hinweistext: Die korrekte Formulierung nach §19 UStG

E-Rechnungspflicht 2025/2027: Was du wissen musst

Die E-Rechnung kommt – und betrifft auch dich als Selbstständigen. Hier ist der Zeitplan, den du kennen solltest:

E-Rechnungs-Fahrplan für Selbstständige

2025

Empfangspflicht

Du musst E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach reicht – die XML-Datei muss aber lesbar sein.

2027

Versandpflicht

Ab 2027 musst du an Geschäftskunden (B2B) E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD versenden. PDF reicht nicht mehr!

Was ist eine E-Rechnung genau?

Keine E-Rechnung:

  • • PDF per E-Mail
  • • Scan einer Papierrechnung
  • • Word- oder Excel-Datei

Echte E-Rechnung:

  • XRechnung (XML-Datei)
  • ZUGFeRD (PDF mit eingebetteter XML)
  • • Maschinenlesbar nach EN 16931

Tipp: Nutze eine Rechnungssoftware, die E-Rechnungen automatisch erstellt. So bist du für 2027 gewappnet!

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

  • Rechnungen an Privatpersonen – PDF bleibt erlaubt
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250€ – vereinfachte Regeln
  • Fahrausweise – bleiben von E-Rechnung befreit

Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre archivieren

Als Selbstständiger musst du deine Rechnungen 10 Jahre aufbewahren. Das gilt für ausgehende UND eingehende Rechnungen.

Aufbewahrungsfristen im Überblick

DokumentFristRechtsgrundlage
Ausgangsrechnungen10 Jahre§14b UStG
Eingangsrechnungen10 Jahre§14b UStG
Buchungsbelege10 Jahre§147 AO
Geschäftsbriefe (empfangen)6 Jahre§147 AO
Angebote (nicht angenommen)6 Jahre§147 AO

Fristbeginn: Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Beispiel: Rechnung vom März 2026 → Aufbewahrung bis Ende 2036.

GoBD-konforme digitale Archivierung

Digitale Rechnungen müssen unveränderbar gespeichert werden. Das bedeutet:

  • • Keine nachträgliche Bearbeitung möglich
  • • Revisionssichere Archivierung (z.B. DMS oder Cloud-Lösung)
  • • Bei E-Mail-Rechnungen: Original-Mail archivieren
  • • Backup-Strategie gegen Datenverlust

Tipp: Eine Rechnungssoftware mit integrierter Archivierung erfüllt die GoBD automatisch.

Muster-Rechnung für Anfänger

So könnte deine erste Rechnung aussehen – mit allen Pflichtangaben an der richtigen Stelle:

Muster: Rechnung mit Umsatzsteuer

Für regelbesteuerte Selbstständige

Max Mustermann

Webdesign & Entwicklung

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Steuernr.: 123/456/78901

RECHNUNG

Nr. 2026-0001

Datum: 15.03.2026

Empfänger:

Beispiel GmbH

Herr Thomas Schmidt

Beispielweg 5

54321 Beispielstadt

Pos.BeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Webdesign Firmenwebsite
inkl. Responsive Design, 5 Unterseiten
11.500,00 €1.500,00 €
2SEO-Grundoptimierung
Keyword-Recherche, Meta-Tags, Sitemap
1500,00 €500,00 €
Nettobetrag:2.000,00 €
zzgl. 19% USt:380,00 €
Gesamtbetrag:2.380,00 €

Leistungszeitraum: 01.02.2026 - 10.03.2026

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Bankverbindung: Sparkasse Musterstadt | IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 | BIC: COBADEFFXXX

Muster: Kleinunternehmer-Rechnung

Ohne Umsatzsteuer nach §19 UStG

Lisa Kreativ

Grafikdesign

Kreativweg 23

80331 München

Steuernr.: 143/456/78901

RECHNUNG

Nr. 2026-0001

Datum: 20.03.2026

Empfänger:

Café Sonnenschein

Frau Maria Huber

Sonnenallee 12

80333 München

BeschreibungBetrag
Logo-Design inkl. 3 Entwürfe + Überarbeitungen
Lieferung: AI, PNG, SVG, PDF
450,00 €
Visitenkarten-Design (Vorder- und Rückseite)150,00 €
Gesamtbetrag:600,00 €

Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG.

Leistungsdatum: 18.03.2026

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Bankverbindung: GLS Bank | IBAN: DE65 4306 0967 1234 5678 00

Beachte: Als Kleinunternehmer schreibst du nur den Gesamtbetrag – ohne Netto, USt und Brutto aufzuschlüsseln. Der Hinweistext ist Pflicht!

Deine erste Rechnung – in 30 Sekunden erstellt

Mit Clever Invoice erstellst du Rechnungen einfach per WhatsApp. Alle Pflichtangaben werden automatisch eingefügt – perfekt für Anfänger.

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Die 7 häufigsten Anfängerfehler

Fehler 1: Rechnungsnummer vergessen oder doppelt vergeben

Richtig: Nutze ein System wie "2026-0001" und führe eine Liste. Eine Rechnungssoftware vergibt Nummern automatisch.

Fehler 2: Leistungsdatum fehlt auf der Rechnung

Richtig: Das Leistungsdatum ist Pflicht nach §14 UStG! Schreibe z.B. "Leistungszeitraum: 01.03.-15.03.2026" oder "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum".

Fehler 3: Kleinunternehmer-Hinweis vergessen

Richtig: Als Kleinunternehmer MUSST du den Hinweis auf §19 UStG angeben, sonst kann der Kunde den Vorsteuerabzug reklamieren.

Fehler 4: Steuernummer und USt-IdNr. verwechselt

Richtig: Die Steuernummer (123/456/78901) reicht für Inlandsgeschäfte. Die USt-IdNr. (DE123456789) brauchst du nur für EU-Geschäfte.

Fehler 5: Falsche oder unvollständige Kundenadresse

Richtig: Die vollständige Adresse des Kunden ist Pflichtangabe. Frage im Zweifel nach – besonders bei GmbHs und anderen Gesellschaften.

Fehler 6: Rechnung als Word/Excel verschickt statt PDF

Richtig: Rechnungen sollten als PDF verschickt werden – Word/Excel-Dateien sind veränderbar und nicht GoBD-konform.

Fehler 7: Keine Kopie der Rechnung archiviert

Richtig: Bewahre IMMER eine Kopie deiner Rechnung auf – 10 Jahre lang, GoBD-konform archiviert.

Häufige Fragen: Rechnungen für Selbstständige

1Wie schreibe ich als Selbstständiger meine erste Rechnung?

Als Selbstständiger brauchen Sie für Ihre erste Rechnung: 1) Ihre Steuernummer vom Finanzamt, 2) Eine Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben nach §14 UStG, 3) Eine fortlaufende Rechnungsnummer, 4) Korrekte Angaben zu Leistung und Betrag. Nutzen Sie eine Rechnungssoftware oder Vorlage, um keine Pflichtangaben zu vergessen.

2Brauche ich eine Steuernummer um Rechnungen zu schreiben?

Ja, für ordnungsgemäße Rechnungen brauchen Sie eine Steuernummer. Diese erhalten Sie automatisch nach Anmeldung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Bis die Steuernummer da ist (ca. 2-4 Wochen), können Sie "Steuernummer beantragt" schreiben oder mit Rechnungen warten.

3Was muss auf einer Rechnung als Selbstständiger stehen?

Nach §14 UStG müssen auf einer Rechnung stehen: 1) Vollständiger Name und Adresse von Ihnen und dem Kunden, 2) Steuernummer oder USt-IdNr., 3) Rechnungsdatum, 4) Fortlaufende Rechnungsnummer, 5) Menge und Art der Leistung, 6) Liefer-/Leistungsdatum, 7) Nettobetrag, 8) Steuersatz (19% oder 7%), 9) Steuerbetrag, 10) Bruttobetrag.

4Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen?

Nein, als Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen Sie KEINE Mehrwertsteuer aus. Stattdessen ist ein Hinweis Pflicht: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG." Sie schreiben nur den Bruttobetrag ohne USt-Aufschlüsselung.

5Wie melde ich mich als Selbstständiger beim Finanzamt an?

Innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt einreichen – am besten über ELSTER online. Im Fragebogen geben Sie u.a. an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihre Steuernummer.

6Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?

Die Steuernummer ist für alle Steuerpflichtigen und wird vom Finanzamt vergeben (Format: 123/456/78901). Die USt-IdNr. (DE123456789) brauchen Sie nur für EU-Geschäfte und ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Auf inländischen Rechnungen reicht die normale Steuernummer.

7Welche Rechnungsnummer ist die richtige für meine erste Rechnung?

Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und einmalig sein. Für Ihre erste Rechnung können Sie z.B. "2026-001" oder "RE-001" verwenden. Wichtig: Keine Lücken in der Nummerierung! Tipp: Nutzen Sie ein System mit Jahr und laufender Nummer, z.B. "2026-0001".

8Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Selbstständige müssen Rechnungen 10 Jahre aufbewahren (§14b UStG). Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Eine Rechnung vom März 2026 muss also bis Ende 2036 archiviert werden. Digitale Aufbewahrung ist erlaubt, aber GoBD-konform.

9Was passiert wenn meine Rechnung falsch ist?

Eine fehlerhafte Rechnung kann der Empfänger zur Korrektur zurückweisen. Schlimmer: Das Finanzamt kann den Vorsteuerabzug beim Kunden verweigern. Erstellen Sie eine Stornorechnung oder Korrekturrechnung mit Verweis auf die ursprüngliche Rechnung und allen Korrekturen.

10Muss ich als Selbstständiger E-Rechnungen versenden?

Ab 2025 müssen Sie E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen können. Ab 2027 müssen auch Kleinunternehmer und Selbstständige an Geschäftskunden E-Rechnungen versenden. An Privatkunden bleibt die PDF-Rechnung weiterhin erlaubt. Investieren Sie jetzt in eine E-Rechnung-fähige Software.

Dieser Guide hilft dir, wenn du:

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Nebenbei selbstständig
Coach / Berater bist
Handwerker bist
Kreativ arbeitest
Online verkaufst
Dienstleister bist

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