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§ 19 UStG Hinweis: Die richtige Formulierung

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anbringen. Hier finden Sie rechtssichere Formulierungen zum direkten Kopieren.

Inkl. Formulierungen in Deutsch, Englisch, Französisch und weiteren Sprachen für internationale Kunden.

Schnellkopie

Meist verwendet
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Rechtssicher & allgemein akzeptiert
Rechtlich geprüft
Stand: Januar 2026
6 Sprachen verfügbar

Warum ist der § 19 UStG Hinweis Pflicht?

Als Kleinunternehmer berechnen Sie keine Umsatzsteuer – aber Ihre Kunden müssen wissen, warum auf der Rechnung keine MwSt ausgewiesen ist. Ohne den Hinweis könnte der Eindruck entstehen, Sie hätten die Steuer vergessen.

Rechtliche Grundlage

§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG verlangt die Angabe des Grundes für fehlende Umsatzsteuer

Rechtssicherheit

Der Hinweis schützt Sie vor Rückfragen und macht Ihre Rechnung formal korrekt

Transparenz

Kunden verstehen sofort, warum der Rechnungsbetrag ohne MwSt ist

Gut zu wissen

Der Hinweis ist auch wichtig für B2B-Kunden: Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, sehen sofort, dass sie aus dieser Rechnung keine Vorsteuer geltend machen können.

Rechtssichere Formulierungen (Deutsch)

Alle folgenden Formulierungen sind rechtssicher und vom Finanzamt anerkannt. Wählen Sie die Variante, die am besten zu Ihrem Rechnungsstil passt:

StandardEmpfohlen
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Die gängigste und am häufigsten verwendete Formulierung.

Ausführlich
„Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG."

Erklärt zusätzlich den Grund der Steuerbefreiung.

Formal
„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Betont den Kleinunternehmer-Status explizit.

Kurz
„Umsatzsteuerbefreit gem. § 19 UStG."

Minimale Variante für wenig Platz.

Erklärend
„Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten."

Macht deutlich, dass der Betrag bereits der Endbetrag ist.

Englische Formulierungen

Für internationale Kunden oder englischsprachige Rechnungen. Die Formulierungen erklären das deutsche Gesetz in Klammern:

Standard (EN)Empfohlen
„No VAT charged according to § 19 UStG (German small business regulation)."

Für englischsprachige Kunden, mit Erklärung des deutschen Gesetzes.

Formal (EN)
„VAT exempt pursuant to Section 19 of the German VAT Act (small business scheme)."

Formelle Variante für offizielle Dokumente.

Kurz (EN)
„VAT exempt under § 19 UStG."

Kurze internationale Variante.

Weitere Sprachen

Für Kunden in anderen EU-Ländern oder internationale Geschäftsbeziehungen:

🇫🇷 Französisch

Standard (FR)

„Exonéré de TVA conformément au § 19 UStG (régime des petites entreprises allemand)."

Kurz (FR)

„TVA non applicable – § 19 UStG."

Weitere Sprachen

Spanisch

„Exento de IVA según § 19 UStG (régimen de pequeñas empresas alemán)."

Italienisch

„Esente IVA ai sensi del § 19 UStG (regime delle piccole imprese tedesco)."

Niederländisch

„BTW vrijgesteld volgens § 19 UStG (Duitse kleine ondernemersregeling)."

Tipp für internationale Kunden

Verwenden Sie bei fremdsprachigen Rechnungen idealerweise eine zweisprachige Variante: Den deutschen § 19 UStG Hinweis plus die Übersetzung. So ist für alle Parteien klar, welches Gesetz gilt.

Wo sollte der Hinweis auf der Rechnung stehen?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für die Position. Wichtig ist nur, dass der Hinweis gut sichtbar und eindeutig ist. Bewährte Positionen:

Unter dem GesamtbetragEmpfohlen

Die häufigste Position – direkt dort, wo man die MwSt erwarten würde

Im Fußbereich der Rechnung

Zusammen mit Bankverbindung und Zahlungsbedingungen

Als eigene Zeile in der Summentabelle

Wo normalerweise "MwSt 19%" stehen würde

Im Briefkopf/Header

Weniger üblich, aber möglich wenn Platz knapp ist

Häufige Fehler beim § 19 UStG Hinweis

Diese Fehler sehen wir immer wieder – vermeiden Sie sie:

Kritisch

Hinweis komplett vergessen

Problem: Rechnung ohne jeden Hinweis auf die Steuerbefreiung versenden

Lösung: Immer den § 19 UStG Hinweis einfügen. Nutzen Sie eine Vorlage oder Software, die den Hinweis automatisch ergänzt.

Kritisch

Trotzdem MwSt ausweisen

Problem: § 19 Hinweis schreiben, aber gleichzeitig "zzgl. 19% MwSt" angeben

Lösung: Entweder Kleinunternehmer OHNE MwSt oder Regelbesteuerung MIT MwSt – niemals beides!

Warnung

Falsche Paragraphen-Angabe

Problem: § 19 UStDV oder § 19 EStG statt § 19 UStG schreiben

Lösung: Es ist § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz). Achten Sie auf die korrekte Bezeichnung.

Warnung

Unklare Formulierung

Problem: Nur "steuerfrei" schreiben ohne Bezug zum Gesetz

Lösung: Immer den Bezug zu § 19 UStG herstellen, um Verwechslungen mit anderen Steuerbefreiungen zu vermeiden.

Hinweis

Hinweis zu klein oder versteckt

Problem: Den Hinweis in winziger Schrift im Kleingedruckten verstecken

Lösung: Der Hinweis sollte gut lesbar und an prominenter Stelle stehen – idealerweise in der Nähe des Gesamtbetrags.

Beispiel: Rechnung mit § 19 UStG Hinweis

So sieht eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung mit dem § 19 Hinweis aus:

Max Musterfreelancer
Webdesign & Grafikdesign
Beispielstraße 123, 10115 Berlin
Steuernr.: 12/345/67890
RECHNUNG
Nr.: 2026-003
Datum: 15.01.2026
An:
Beispiel GmbH, Kundenweg 42, 80331 München
BeschreibungBetrag
Website-Redesign inkl. Responsive Anpassung
Leistungszeitraum: 01.01. - 14.01.2026
1.500,00 €
Gesamtbetrag:1.500,00 €
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Bankverbindung: IBAN DE89 3704 0044 0532 0130 00 | Zahlbar innerhalb von 14 Tagen
Der § 19 UStG Hinweis steht gut sichtbar unter dem Gesamtbetrag.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist der § 19 UStG Hinweis auf Rechnungen Pflicht?

Ja, der Hinweis auf die Steuerbefreiung ist für Kleinunternehmer Pflicht. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG muss auf der Rechnung angegeben werden, wenn keine Umsatzsteuer berechnet wird und warum. Der Verweis auf § 19 UStG macht dies rechtssicher deutlich.

Wie lautet der korrekte § 19 UStG Hinweis?

Eine korrekte Formulierung ist: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alternativ: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG." Beide Varianten sind rechtssicher.

Wo muss der Kleinunternehmer-Hinweis auf der Rechnung stehen?

Der Hinweis kann überall auf der Rechnung platziert werden – typischerweise unter den Rechnungspositionen, in der Nähe des Gesamtbetrags oder im Fußbereich. Wichtig ist, dass er gut lesbar und eindeutig erkennbar ist.

Muss ich "Kleinunternehmer" auf der Rechnung schreiben?

Nein, das Wort "Kleinunternehmer" muss nicht zwingend verwendet werden. Entscheidend ist der Hinweis auf § 19 UStG und die Tatsache, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Sie können auch nur schreiben: "Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG."

Was passiert, wenn ich den § 19 Hinweis vergesse?

Ohne den Hinweis ist Ihre Rechnung formal unvollständig. Kunden könnten die fehlende Umsatzsteuer bemängeln. Im B2B-Bereich kann dies zu Rückfragen führen. Korrigieren Sie die Rechnung, indem Sie eine neue Version mit dem Hinweis versenden.

Gibt es den § 19 UStG Hinweis auch auf Englisch?

Ja, für internationale Kunden können Sie formulieren: "No VAT charged according to § 19 UStG (German small business regulation)." oder "VAT exempt pursuant to Section 19 of the German VAT Act (small business scheme)."

Kann ich den Hinweis auch kürzer formulieren?

Ja, eine kurze Variante wie "Umsatzsteuerbefreit gem. § 19 UStG" ist ebenfalls zulässig. Wichtig ist nur, dass der Bezug zu § 19 UStG erkennbar ist und klar wird, dass keine Umsatzsteuer anfällt.

Muss ich als Kleinunternehmer meine Steuernummer angeben?

Ja, zusätzlich zum § 19 UStG Hinweis müssen Sie Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. auf der Rechnung angeben. Dies ist eine separate Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG und unabhängig vom Kleinunternehmer-Status.

§ 19 Hinweis automatisch einfügen lassen

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