Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist eine steuerbefreite Rechnung?
Eine steuerbefreite Rechnung ist eine Rechnung ohne Umsatzsteuer-Ausweis. Sie wird ausgestellt, wenn Ihre Leistung nach §4 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist. Dies betrifft insbesondere:
Wichtig: Unterschied zu Kleinunternehmer
Bei §4 UStG ist die Leistung selbst steuerfrei – unabhängig von Ihrem Umsatz. Beim Kleinunternehmer (§19 UStG) verzichten Sie auf den USt-Ausweis wegen geringem Umsatz. Der Hinweis und die Vorsteuerregelung unterscheiden sich.
Alle wichtigen Steuerbefreiungen nach §4 UStG
Ausfuhr- und innergemeinschaftliche Lieferungen
Export in Drittländer, Lieferungen an EU-Unternehmer
Finanz- und Bankdienstleistungen
Kreditvermittlung, Wertpapiergeschäfte, Bürgschaften
Versicherungsleistungen
Versicherungsvermittlung, Versicherungsabschluss
Vermietung und Verpachtung
Vermietung von Wohnraum (nicht kurzfristig)
Heilbehandlungen
Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten
Soziale Einrichtungen
Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime
Wohlfahrtsverbände
Caritas, Diakonie, DRK, AWO
Bildungsleistungen
Schulen, Hochschulen, berufliche Fortbildung
Pflichtangaben auf steuerbefreiten Rechnungen
Alle üblichen Pflichtangaben nach §14 UStG
Zusätzlich erforderlich: Hinweis auf Steuerbefreiung
Bei steuerbefreiten Rechnungen müssen Sie einen Hinweis auf die Steuerbefreiung mit Angabe der Rechtsgrundlage aufnehmen:
"Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. [X] UStG ([Bezeichnung])"
Was NICHT auf der Rechnung stehen darf
- Umsatzsteuer oder MwSt: Keine Steuer ausweisen, auch nicht 0%
- Brutto/Netto-Unterscheidung: Es gibt nur einen Betrag
- Steuersatz: Keinen Steuersatz angeben
Formulierungen zum Kopieren
Nutzen Sie diese rechtssicheren Formulierungen für Ihre steuerbefreiten Rechnungen:
Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 14 UStG (Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin)
Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 21 UStG (unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung)
Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken)
Umsatzsteuerfrei als Ausfuhrlieferung gemäß §4 Nr. 1a UStG i.V.m. §6 UStG
Umsatzsteuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß §4 Nr. 1b UStG i.V.m. §6a UStG. USt-IdNr. des Empfängers: [Nummer]
Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 10 UStG (Versicherungsleistungen)
Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 8 UStG (Kreditvermittlung/Finanzdienstleistungen)
Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 16 UStG (eng mit der Sozialfürsorge verbundene Leistung)
Vorsteuerabzug bei Steuerbefreiungen
KEIN Vorsteuerabzug
Bei "echten" Steuerbefreiungen ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen:
- • Heilbehandlungen (§4 Nr. 14)
- • Bildungsleistungen (§4 Nr. 21)
- • Vermietung Wohnraum (§4 Nr. 12)
- • Versicherungen (§4 Nr. 10)
- • Finanzdienstleistungen (§4 Nr. 8)
- • Soziale Einrichtungen (§4 Nr. 16)
Vorsteuerabzug MÖGLICH
Bei "unechten" Steuerbefreiungen bleibt der Vorsteuerabzug erhalten:
- • Ausfuhrlieferungen (§4 Nr. 1a)
- • Innergemeinschaftliche Lieferungen (§4 Nr. 1b)
- • Lohnveredelung an ausländische Auftraggeber
- • Grenzüberschreitende Beförderungen
- • Umsätze für die Seeschifffahrt/Luftfahrt
Option zur Steuerpflicht (§9 UStG)
Bei manchen Befreiungen können Sie freiwillig auf die Steuerfreiheit verzichten, um den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Dies ist z.B. bei der Vermietung an Unternehmer möglich. Der Verzicht muss im Mietvertrag erklärt werden.
Steuerbefreiung vs. Kleinunternehmerregelung
| Merkmal | §4 UStG (Steuerbefreiung) | §19 UStG (Kleinunternehmer) |
|---|---|---|
| Grund | Art der Leistung ist befreit | Geringer Umsatz (<22.000€) |
| Hinweis auf Rechnung | "Steuerfrei gem. §4 Nr. [X] UStG" | "Kein USt-Ausweis gem. §19 UStG" |
| Vorsteuerabzug | Meist nicht (Ausnahme: Export) | Nicht möglich |
| Umsatzgrenze | Keine | 22.000€/Jahr |
| USt-Voranmeldung | Ja, aber mit 0€ | Nein |
Häufige Fragen zu steuerbefreiten Rechnungen
Was ist eine steuerbefreite Rechnung?
Eine steuerbefreite Rechnung ist eine Rechnung ohne Umsatzsteuer-Ausweis. Sie wird ausgestellt, wenn die Leistung nach §4 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist – z.B. bei Heilbehandlungen, Bildungsleistungen oder bestimmten Finanzdienstleistungen.
Wer darf steuerbefreite Rechnungen ausstellen?
Steuerbefreite Rechnungen dürfen nur Unternehmer ausstellen, deren Leistungen unter §4 UStG fallen. Dazu gehören: Ärzte, Heilpraktiker, Bildungseinrichtungen, Versicherungsvertreter, Vermieter von Wohnraum, gemeinnützige Einrichtungen und Exporteure.
Was muss auf einer steuerbefreiten Rechnung stehen?
Neben den üblichen Pflichtangaben (Name, Anschrift, Datum, Leistungsbeschreibung) muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung mit Angabe der Rechtsgrundlage erfolgen, z.B. "Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 14 UStG (Heilbehandlung)".
Kann ich Vorsteuer bei steuerbefreiten Umsätzen abziehen?
In der Regel nicht. Wer ausschließlich steuerbefreite Umsätze erzielt, hat keinen Vorsteuerabzug. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei Ausfuhrlieferungen (§4 Nr. 1a UStG) oder innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Vorsteuerabzug möglich.
Was ist der Unterschied zwischen steuerfrei und Kleinunternehmer?
Bei Steuerbefreiung nach §4 UStG ist die Leistung selbst steuerfrei (unabhängig vom Umsatz). Beim Kleinunternehmer nach §19 UStG wird auf den Ausweis verzichtet, weil der Jahresumsatz unter der Grenze liegt. Der Hinweis und die Vorsteuerregelung unterscheiden sich.
Welche Befreiungen gibt es nach §4 UStG?
§4 UStG enthält 29 Befreiungstatbestände in den Nummern 1-29. Die wichtigsten sind: Nr. 1 (Ausfuhrlieferungen), Nr. 8 (Finanzdienstleistungen), Nr. 10 (Versicherungen), Nr. 12 (Vermietung Wohnraum), Nr. 14 (Heilbehandlungen), Nr. 21 (Bildungsleistungen).
Muss ich eine steuerbefreite Rechnung ausstellen?
Ja, auch bei steuerbefreiten Leistungen besteht eine Rechnungspflicht – jedoch nicht bei Leistungen an Privatpersonen. Bei B2B-Geschäften müssen Sie innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung ausstellen (§14 UStG).
Was passiert, wenn ich fälschlicherweise USt ausweise?
Wenn Sie bei einer steuerbefreien Leistung Umsatzsteuer ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt (§14c UStG). Der Empfänger hat keinen Vorsteuerabzug. Sie müssen die Rechnung korrigieren und die zu Unrecht ausgewiesene Steuer berichtigen.
Kann ich freiwillig auf die Steuerbefreiung verzichten?
Bei bestimmten Befreiungen (§9 UStG) ist ein Verzicht möglich, z.B. bei Vermietung an Unternehmer. Der Vorteil: Vorsteuerabzug wird möglich. Der Verzicht muss im Vertrag erklärt werden und ist nur bei B2B-Geschäften sinnvoll.
Sind Exporte nach §4 Nr. 1 UStG steuerfrei?
Ja, Ausfuhrlieferungen in Drittländer sind nach §4 Nr. 1a UStG steuerfrei. Wichtig: Sie benötigen Ausfuhrnachweise (Zollbelege). Der große Vorteil: Trotz Steuerfreiheit ist der Vorsteuerabzug möglich – anders als bei echten Steuerbefreiungen.