Zum Inhalt springen
Steuern & Finanzen

Steuererklärung für Selbstständige 2026

Als Selbstständiger müssen Sie jährlich eine Steuererklärung abgeben. Wir erklären, welche Formulare Sie brauchen, welche Fristen gelten und wie Sie vorgehen.

Welche Anlagen brauchen Selbstständige? 2026

Selbstständige geben die Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck ESt1A) plus verschiedene Anlagen ab: Anlage S (Freiberufler), Anlage G (Gewerbetreibende), Anlage EÜR (Gewinnermittlung), Anlage Vorsorgeaufwand, ggf. Anlage AV (Altersvorsorge), Anlage Kind. Dazu kommen Umsatzsteuer-Jahreserklärung und ggf. Gewerbesteuererklärung.

Anwendung:

Erstellen Sie zunächst die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Übertragen Sie den Gewinn in Anlage S oder G. Füllen Sie alle relevanten Anlagen aus und senden Sie über ELSTER.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Nur einmal jährlich (statt Voranmeldungen)
  • Alle Angaben zusammengefasst
  • Steuererstattung bei Überzahlung
  • Verlustverrechnung möglich

Nachteile

  • Zeitaufwand für Zusammenstellung
  • Viele Formulare und Anlagen
  • Strenge Fristen (mit Zuschlägen bei Verspätung)
  • Prüfungsrisiko durch Finanzamt

Kosten & Fristen

PostenBetrag/FristHinweis
Frist ohne Steuerberater31.07.des Folgejahres
Frist mit Steuerberater28.02.des übernächsten Jahres
Verspätungszuschlagab 0,25%der Steuer, min. 25 €/Monat

Tipps

Praktische Tipps

  • Belege das Jahr über digital sammeln
  • EÜR monatlich oder quartalsweise erstellen
  • Steuersoftware nutzen (WISO, Lexware etc.)
  • Bei Unsicherheit: Steuerberater beauftragen
  • Frist im Kalender eintragen

Häufige Fragen

Wann ist die Abgabefrist?
Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres (z.B. für 2025 bis 31.07.2026). Mit Steuerberater: 28. Februar des übernächsten Jahres (z.B. für 2025 bis 28.02.2027). Fristverlängerung auf Antrag möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Anlage S und Anlage G?
Anlage S ist für Freiberufler (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG). Anlage G ist für Gewerbetreibende (Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG). Wer beides ist, füllt beide aus.
Muss ich eine EÜR abgeben?
Ja, wenn Ihr Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird (die meisten Selbstständigen). Die Anlage EÜR ist elektronisch über ELSTER einzureichen. Bilanzpflichten gelten nur für größere Unternehmen.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Verspätungszuschlag: mindestens 25 € pro angefangenen Monat der Verspätung, maximal 25.000 €. Bei mehr als 14 Monaten Verspätung: automatischer Zuschlag. Besser: rechtzeitig Fristverlängerung beantragen.
Kann ich die Steuererklärung selbst machen?
Ja, mit Steuersoftware oder direkt über ELSTER ist das machbar. Bei komplexeren Fällen (mehrere Einkunftsarten, internationale Bezüge, hohe Beträge) ist ein Steuerberater sinnvoll – die Kosten sind übrigens absetzbar.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
10 Jahre für Buchungsbelege und Jahresabschlüsse, 6 Jahre für Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde.

Das könnte Sie auch interessieren

Steuern einfacher managen

Mit Clever Invoice erstellen Sie Rechnungen mit korrekter Umsatzsteuer, exportieren Daten für den Steuerberater und behalten den Überblick.