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Kleinunternehmer-Rechner

Prüfen Sie in Sekunden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen können – kostenlos und ohne Anmeldung.

Grenzen prüfen

Grenze: 25.000 €

Grenze: 100.000 €

Kleinunternehmerregelung möglich

Sie können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Hinweis: Maßgeblich ist der Gesamtumsatz. Dies ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

So funktioniert die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen vom Ausweis der Umsatzsteuer. Das vereinfacht die Rechnungsstellung und die Voranmeldung erheblich. Im Gegenzug ist kein Vorsteuerabzug aus Einkäufen möglich.

Seit 2025 gelten zwei Grenzen: Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht übersteigen und der laufende Umsatz nicht 100.000 €. Anders als früher endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort, sobald die laufende Grenze von 100.000 € überschritten wird – ab dem überschreitenden Umsatz gilt die Regelbesteuerung.

Auf Rechnungen ergänzen Kleinunternehmer einen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet". Wichtig: Auch Kleinunternehmer müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können, sind vom Ausstellen aber befreit.

Häufige Fragen

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Nach § 19 UStG können Unternehmer mit geringen Umsätzen auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten. Sie schreiben Rechnungen ohne USt, dürfen im Gegenzug aber keine Vorsteuer aus Einkäufen ziehen.

Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025?

Seit 1. Januar 2025 gilt: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht übersteigen und der Umsatz des laufenden Jahres nicht 100.000 €. Wird die laufende Grenze überschritten, gilt ab dem überschreitenden Umsatz die Regelbesteuerung.

Was gilt für Existenzgründer im ersten Jahr?

Im Gründungsjahr gibt es keinen Vorjahresumsatz. Maßgeblich ist dann, dass der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres 25.000 € nicht übersteigt.

Muss ich auf der Rechnung einen Hinweis angeben?

Ja. Auf Rechnungen als Kleinunternehmer ergänzen Sie einen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet".

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Auch Kleinunternehmer müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, sind sie jedoch befreit.

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