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Vereinsrechnung

E-Rechnung für Vereine: Pflicht ab 2025

Timeline, Formate, Ausnahmen & Schritt-für-Schritt-Umstellung für Ihren Verein

Das Wichtigste in Kürze

  • Empfangspflicht ab 2025: Seit 01.01.2025 müssen Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit E-Rechnungen empfangen können – keine Übergangsfrist.
  • Versandpflicht stufenweise: Bis Ende 2026: Papier/PDF erlaubt. Ab 2027: über 800.000 € Umsatz. Ab 2028: alle B2B-Rechnungen.
  • Formate: XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD (PDF + XML) – beides EN-16931-konform und zulässig.
  • Ausnahmen: Beitragsrechnungen, Spendenquittungen und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind ausgenommen.

Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle B2B-Umsätze (Geschäfte zwischen Unternehmen) in Deutschland. Vereine sind betroffen, sobald sie unternehmerisch tätig sind – also im Zweckbetrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb:

Betroffen

  • Sponsoring-Rechnungen (Bandenwerbung, Trikots)
  • Vermietung von Vereinsräumen an Unternehmen
  • Dienstleistungen an Firmen
  • Empfang von Rechnungen anderer Unternehmen

Nicht betroffen

  • Mitgliedsbeiträge (ideeller Bereich)
  • Spenden & Zuwendungsbestätigungen
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)

Timeline: Empfang vs. Versand

Die E-Rechnungspflicht wird stufenweise eingeführt. Für Vereine ist die Unterscheidung zwischen Empfangs- und Versandpflicht entscheidend:

Ab 01.01.2025

Empfangspflicht: Alle Vereine müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Keine Übergangsfrist!

Bis 31.12.2026

Übergang: Vereine dürfen B2B-Rechnungen noch als Papier oder PDF versenden. Mit Zustimmung des Empfängers auch EDI-Formate.

Bis 31.12.2027

Kleine Vereine: Vereine mit Vorjahresumsatz ≤ 800.000 € dürfen weiterhin Papier/PDF-Rechnungen versenden.

Ab 01.01.2028

Volle Pflicht: Alle B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) versendet werden.

XRechnung vs. ZUGFeRD für Vereine

Beide Formate sind EN-16931-konform und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Für Vereine hat jedes Format Vor- und Nachteile:

KriteriumXRechnungZUGFeRD
FormatReines XMLPDF + eingebettetes XML
MenschenlesbarNein (Viewer nötig)Ja (PDF sichtbar)
MaschinenlesbarJaJa (XML-Teil)
Ideal fürBehörden, große UnternehmenVereine, KMU, Handwerker
E-Mail-VersandXML-Datei als AnhangPDF als Anhang
Empfehlung für Vereine✅ Empfohlen

Empfehlung für Vereine: ZUGFeRD ist ideal, weil Vorstand und Kassenwart die Rechnung als gewohntes PDF sehen, während die Buchhaltungssoftware die eingebetteten XML-Daten automatisch verarbeiten kann. Mehr zum Thema: E-Rechnung Hub →

Ausnahmen für Vereine

Nicht alle Vereinstätigkeiten fallen unter die E-Rechnungspflicht. Diese Ausnahmen gelten:

  • Beitragsrechnungen im ideellen Bereich – kein Umsatz im Sinne des UStG
  • Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) – keine Rechnungen
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C) – nur B2B ist betroffen
  • Fahrausweise und Eintrittskarten (§ 34 UStDV)
  • Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8-29 UStG (z. B. bestimmte Bildungsleistungen)

Achtung: Auch wenn der Verein selbst keine E-Rechnungen versenden muss, muss er seit 2025 E-Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.

Schritt-für-Schritt: So stellt Ihr Verein um

1

E-Mail-Postfach einrichten

Stellen Sie sicher, dass der Verein ein E-Mail-Postfach hat, auf dem E-Rechnungen empfangen werden können. Empfehlung: rechnungen@verein.de.

2

E-Rechnungs-Viewer installieren

Installieren Sie einen kostenlosen ZUGFeRD-/XRechnung-Viewer, um empfangene E-Rechnungen lesen und prüfen zu können.

3

Buchhaltungssoftware prüfen

Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware (WISO MeinVerein, DATEV, etc.) E-Rechnungen importieren und verarbeiten kann.

4

Rechnungsprogramm auswählen

Für den Versand: Wählen Sie ein Rechnungsprogramm, das XRechnung und/oder ZUGFeRD unterstützt – wie z. B. Clever Invoice.

5

Vorstand und Kassenwart schulen

Informieren Sie die verantwortlichen Personen über die neuen Anforderungen und den Umgang mit E-Rechnungen.

6

Archivierungsprozess anpassen

E-Rechnungen müssen im Originalformat (XML/ZUGFeRD-PDF) 8 Jahre GoBD-konform archiviert werden – ein Ausdruck genügt nicht.

Software-Lösungen für Vereine

Für die Umstellung auf E-Rechnungen stehen Vereinen verschiedene Software-Optionen zur Verfügung:

LösungE-RechnungIdeal für
Clever InvoiceXRechnung + ZUGFeRDVereine jeder Größe – Rechnungen per Chat
WISO MeinVerein WebZUGFeRD (ab 2025)Vereine mit umfassender Vereinssoftware
BuchhaltungsButlerZUGFeRD Import/ExportVereine mit Schwerpunkt Buchhaltung
DATEV (via Steuerberater)XRechnung + ZUGFeRDVereine mit Steuerberater
ZUGFeRD-Viewer (kostenlos)Nur Empfang/AnzeigeEinstieg für Empfangspflicht

Häufige Fragen

Müssen Vereine E-Rechnungen empfangen können?

Ja, seit dem 01.01.2025 müssen alle Vereine, die unternehmerisch tätig sind (Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist. Ein E-Mail-Postfach genügt als technische Voraussetzung für den Empfang.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer-Vereine?

Ja, auch Vereine mit Kleinunternehmerstatus nach §19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Die Empfangspflicht gilt unabhängig vom Umsatzsteuerstatus. Für den Versand gelten die allgemeinen Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen noch Papier-/PDF-Rechnungen versendet werden.

Sind Beitragsrechnungen von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Nein, Beitragsrechnungen im ideellen Bereich sind keine Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sie sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format – maschinenlesbar, aber nicht menschenlesbar. ZUGFeRD kombiniert ein sichtbares PDF mit einer eingebetteten XML-Datei – ideal für Vereine, da Vorstand und Kassenwart die Rechnung als PDF sehen, während die Buchhaltung die Daten automatisch verarbeitet.

Welche Software braucht ein Verein für E-Rechnungen?

Für den Empfang genügt ein E-Mail-Postfach und ein E-Rechnungs-Viewer (z. B. der kostenlose ZUGFeRD-Viewer). Für den Versand benötigt der Verein ein Rechnungsprogramm, das XRechnung oder ZUGFeRD erstellen kann – z. B. Clever Invoice, das beide Formate unterstützt.

Ab wann müssen Vereine E-Rechnungen versenden?

Die Versandpflicht kommt stufenweise: Bis Ende 2026 dürfen noch Papier-/PDF-Rechnungen versendet werden. Ab 2027 gilt die Pflicht für Umsätze über 800.000 Euro. Ab 2028 müssen alle B2B-Rechnungen als E-Rechnungen versendet werden – auch von kleinen Vereinen.

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