Verträge & Recht
Datenschutz & Auftragsverarbeitung 2026
Die DSGVO betrifft auch Freelancer. Wenn Sie mit personenbezogenen Daten Ihrer Kunden arbeiten, brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)? 2026
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens. Wenn Sie als Freelancer Zugriff auf Kundendaten Ihres Auftraggebers haben (z.B. E-Mail-Adressen, Mitarbeiterdaten), sind Sie "Auftragsverarbeiter". Dann muss ein AVV geschlossen werden, der technische und organisatorische Maßnahmen, Weisungsbefugnisse und Kontrollrechte regelt.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Rechtssicherheit bei Datenverarbeitung
- ✓Erfüllung der DSGVO-Anforderungen
- ✓Klare Verantwortlichkeiten
- ✓Schutz vor Bußgeldern
- ✓Professioneller Eindruck bei Kunden
- ✓Regelung bei Datenschutzvorfällen
Nachteile / Risiken
- ✗Dokumentationsaufwand
- ✗Technische Maßnahmen erforderlich
- ✗Haftungsrisiken bei Verstößen
- ✗Prüfpflichten für den Auftraggeber
- ✗Muss bei jedem Auftrag geprüft werden
Tipps
Praktische Tipps
- →AVV bei jedem Datenzugriff auf Kundendaten prüfen
- →Eigene technische Maßnahmen dokumentieren
- →Verschlüsselung und sichere Passwörter nutzen
- →Daten nur so lange speichern wie nötig
- →Bei Subunternehmern: deren AVVs prüfen
- →Vorlage vom Kunden anfragen oder eigene bereithalten
Häufige Fragen
Wann brauche ich einen AVV?
Wenn Sie im Auftrag eines Kunden mit personenbezogenen Daten arbeiten: Zugriff auf E-Mail-Konten, Kundendatenbanken, Mitarbeiterdaten, Webseitenanalysen usw. Nicht nötig bei rein eigenverantwortlicher Datenverarbeitung.
Was sind technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)?
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten: Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Passwortschutz, sichere Übertragung, Backup, Löschkonzept usw. Diese müssen im AVV beschrieben sein.
Wer stellt den AVV – ich oder der Kunde?
Rechtlich muss der Auftraggeber (Verantwortlicher) den AVV vorlegen. Praktisch haben oft beide Seiten Muster. Als Freelancer sollten Sie wissen, was drinsteht und prüfen können.
Was droht ohne AVV?
Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro oder 2% des Jahresumsatzes nach DSGVO. In der Praxis bei Freelancern seltener, aber bei Datenschutzvorfällen wird geprüft.
Gilt der AVV auch für Cloud-Dienste, die ich nutze?
Ja, wenn Sie Cloud-Dienste für Kundendaten nutzen (z.B. Dropbox, Google Drive), sind diese Ihre Subunternehmer. Sie brauchen AVVs mit ihnen und müssen den Kunden darüber informieren.
Was muss ich nach Projektende mit den Daten machen?
Löschen oder zurückgeben – wie im AVV vereinbart. Dokumentieren Sie die Löschung. Aufbewahrungspflichten (z.B. Rechnungen) gehen vor, aber nur für die nötigen Daten.
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