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Verzugszinsen-Cluster

Verzugszinsen berechnenFormel, Rechner & Basiszinssatz 2026

Wenn Kunden nicht pünktlich zahlen, stehen Ihnen Verzugszinsen zu. Der aktuelle Basiszinssatz beträgt 1,27% – das ergibt 10,27% für B2B und 6,27% für B2C. Nutzen Sie unseren Rechner für die exakte Berechnung.

1.27%
Basiszinssatz
10.27%
B2B-Zinssatz
40 €
Mahnpauschale

Verzugszinsen-Rechner 2026

Basiszinssatz: 1.27% (Stand: 01.01.2026)

Tage
Verzugszinssatz
10.27%
Basiszins + 9 PP
Verzugszinsen
42.21 €
für 30 Tage
Mahnpauschale
40.00 €
§ 288 Abs. 5 BGB
Gesamtforderung
5082.21 €
inkl. Zinsen & Pauschale

Berechnungsdetails

Offener Rechnungsbetrag:5000.00 €
Verzugszinssatz (B2B):10.27% p.a.
Verzugszeitraum:30 Tage
Zinsen pro Tag:1.4068 €
Verzugszinsen:+ 42.21 €
Mahnpauschale (§ 288 V BGB):+ 40.00 €
Gesamtforderung:5082.21 €
Angewandte Formel:
5000 € × 10.27% × 30 ÷ 365 = 42.21 €

Aktueller Basiszinssatz 2026

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2026: 1.27%

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst. Er orientiert sich am Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) und dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB.

Entwicklung des Basiszinssatzes

DatumBasiszinssatzB2B-ZinssatzB2C-Zinssatz
01.01.20261.27%10.27%6.27%
01.07.20251.27%10.27%6.27%
01.01.20252.27%11.27%7.27%
01.07.20243.37%12.37%8.37%
01.01.20243.62%12.62%8.62%
01.07.20233.12%12.12%8.12%
01.01.20231.62%10.62%6.62%

Quelle prüfen

Den aktuellen Basiszinssatz finden Sie auf der Website der Deutschen Bundesbank. Prüfen Sie vor jeder Berechnung den gültigen Satz.

B2B vs. B2C: Unterschiedliche Zinssätze

B2B-Geschäfte

Bei Geschäften zwischen Unternehmen (Business-to-Business) gilt der höhere Zinssatz.

Verzugszinssatz
10.27%
Basiszinssatz (1.27%) + 9 Prozentpunkte
Höherer Zinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB
Zusätzlich 40€ Mahnpauschale
Verzug nach 30 Tagen ohne Mahnung

B2C-Geschäfte

Bei Geschäften mit Verbrauchern (Business-to-Consumer) gilt der niedrigere Zinssatz.

Verzugszinssatz
6.27%
Basiszinssatz (1.27%) + 5 Prozentpunkte
Niedrigerer Zinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB
Keine 40€ Mahnpauschale
Mahnung empfohlen für Verzugseintritt

Die Berechnungsformel erklärt

Formel zur Berechnung von Verzugszinsen

Verzugszinsen = Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365

Variablen erklärt:

Betrag

Der offene Bruttobetrag der Rechnung (inkl. USt.). Dies ist die Forderung, auf die Zinsen berechnet werden.

Zinssatz

B2B: Basiszinssatz + 9 PP
B2C: Basiszinssatz + 5 PP
Aktuell: 10.27% bzw. 6.27%

Tage

Die Anzahl der Verzugstage – vom Eintritt des Verzugs bis zum Zahlungseingang. Division durch 365 für anteilige Jahresberechnung.

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. 1

    Verzugseintritt feststellen

    Bestimmen Sie den Tag, ab dem der Kunde in Verzug geraten ist (30 Tage nach Rechnungserhalt oder nach Ablauf des Zahlungsziels).

  2. 2

    Kundentyp bestimmen

    B2B (Unternehmen) = 10.27%, B2C (Verbraucher) = 6.27%. Bei B2B können Sie zusätzlich 40€ Pauschale verlangen.

  3. 3

    Verzugstage zählen

    Zählen Sie die Tage vom Verzugseintritt bis heute oder bis zum Zahlungseingang.

  4. 4

    Formel anwenden

    Offener Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365 = Verzugszinsen

40€ Mahnpauschale (nur B2B)

§ 288 Abs. 5 BGB – Pauschale für Beitreibungskosten

Seit 2014 können Sie bei B2B-Geschäften zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Pauschale von 40 Euro verlangen – ohne Nachweis tatsächlicher Kosten. Diese Pauschale soll den Aufwand für Mahnungen, Telefonate und Verwaltung abdecken.

Voraussetzungen

  • • Geschäft zwischen Unternehmen (B2B)
  • • Schuldner befindet sich in Verzug
  • • Kein Nachweis von Kosten erforderlich
  • • Gilt pro Schuldverhältnis, nicht pro Mahnung

Nicht anwendbar bei

  • • Geschäften mit Verbrauchern (B2C)
  • • Arbeitsverträgen (Lohnforderungen)
  • • Wenn höhere Kosten nachgewiesen werden
  • • Mehrfache Pauschale für gleiche Forderung
Formulierung für Ihre Mahnung:

„Gemäß § 288 Abs. 5 BGB berechnen wir Ihnen zusätzlich eine Pauschale für Beitreibungskosten in Höhe von 40,00 €."

Beispielrechnungen zum Nachmachen

Beispiel 1: B2B-Rechnung

Unternehmen

Situation: Sie haben einem Unternehmen am 1. März eine Rechnung über 3.500 € (brutto) gestellt. Zahlungsziel war 14 Tage. Heute ist der 15. April – die Zahlung ist immer noch offen.

Berechnung:

  • • Rechnungsbetrag: 3.500,00 €
  • • Fälligkeit: 15. März (14 Tage nach Rechnungsdatum)
  • • Verzugseintritt: 16. März
  • • Verzugstage: 30 Tage (bis 15. April)
  • • Zinssatz (B2B): 10.27%

Ergebnis:

Verzugszinsen:29.54 €
Mahnpauschale:40,00 €
Gesamtforderung:3569.54 €
3.500 € × 10.27% × 30 ÷ 365 = 29.54 € Verzugszinsen

Beispiel 2: B2C-Rechnung

Privatkunde

Situation: Ein Privatkunde schuldet Ihnen 850 € für eine Dienstleistung. Die Rechnung wurde am 1. Februar gestellt, Zahlungsziel 30 Tage. Am 15. April ist die Zahlung weiterhin offen (45 Tage Verzug).

Berechnung:

  • • Rechnungsbetrag: 850,00 €
  • • Fälligkeit: 3. März (30 Tage nach Rechnungsdatum)
  • • Verzugseintritt: 4. März
  • • Verzugstage: 45 Tage
  • • Zinssatz (B2C): 6.27%

Ergebnis:

Verzugszinsen:6.57 €
Mahnpauschale:nicht anwendbar
Gesamtforderung:856.57 €
850 € × 6.27% × 45 ÷ 365 = 6.57 € Verzugszinsen

Beispiel 3: Langer Verzugszeitraum

180 Tage

Situation: Eine B2B-Rechnung über 12.000 € ist seit 180 Tagen überfällig. Der Kunde reagiert nicht auf Mahnungen.

Ergebnis nach 180 Tagen:

Offener Betrag:12.000,00 €
Verzugszinsen (10.27% × 180 Tage):607.76 €
Mahnpauschale:40,00 €
Gesamtforderung:12647.76 €

Tipp: Bei längeren Verzugszeiträumen sollten Sie über gerichtliche Schritte oder ein Inkassounternehmen nachdenken. Die Verzugszinsen laufen weiter bis zur vollständigen Zahlung.

Wann liegt Verzug vor?

Nach § 286 BGB gerät der Schuldner in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, bei denen keine Mahnung erforderlich ist.

Verzug ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB)

  • 30-Tage-Regel: Schuldner gerät automatisch in Verzug, wenn er 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt nicht zahlt
  • Kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel: Wenn ein konkretes Datum vereinbart wurde (z.B. „zahlbar bis 15.03.2026")
  • Ernsthafte Zahlungsverweigerung: Wenn der Schuldner die Zahlung ausdrücklich ablehnt

Verzug nach Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB)

  • Bei Verbrauchern empfohlen: Obwohl nicht zwingend, sollten Sie B2C-Kunden vor Verzugszinsberechnung mahnen
  • Hinweis auf Rechnung: Weisen Sie auf die 30-Tage-Regel hin, sonst gilt sie nicht automatisch
  • Dokumentation: Mahnung nachweisbar versenden (E-Mail mit Lesebestätigung, Einschreiben)

Wichtig bei Verbrauchern (B2C):

Die 30-Tage-Regel gilt bei Verbrauchern nur, wenn Sie auf der Rechnung ausdrücklich darauf hinweisen. Formulierung: „Gemäß § 286 Abs. 3 BGB treten Sie 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug."

Verzugszinsen automatisch berechnen

Mit Clever Invoice müssen Sie nie wieder Verzugszinsen von Hand berechnen. Unsere Software erstellt automatisch Mahnungen mit korrekten Verzugszinsen, der aktuellen Mahnpauschale und allen rechtlichen Anforderungen.

  • Automatische Berechnung mit aktuellem Basiszinssatz
  • Unterscheidung B2B/B2C mit korrekten Zinssätzen
  • Mahnpauschale bei B2B-Kunden automatisch hinzugefügt
  • Rechtssichere Mahntexte – einfach per WhatsApp diktieren

Häufige Fragen zu Verzugszinsen

Wie hoch ist der Basiszinssatz 2026?

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2026 1,27%. Er wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt und dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB.

Wie berechnet man Verzugszinsen?

Die Formel lautet: Verzugszinsen = Offener Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Für B2B-Geschäfte gilt der Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (aktuell 10,27%), für B2C der Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (aktuell 6,27%).

Was ist der Unterschied zwischen B2B und B2C Verzugszinsen?

Bei B2B (Geschäft zwischen Unternehmen) dürfen Sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen, bei B2C (Geschäft mit Verbrauchern) nur 5 Prozentpunkte. Zudem gibt es bei B2B zusätzlich eine 40€ Mahnpauschale.

Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?

Verzug tritt ein, wenn der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht gezahlt hat (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei einem vereinbarten Zahlungsziel ab dem Tag nach Ablauf der Frist. Eine Mahnung ist bei B2B-Geschäften nicht zwingend erforderlich.

Was ist die 40€ Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB?

Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) können Sie bei Zahlungsverzug pauschal 40€ als Entschädigung für Beitreibungskosten verlangen – ohne Nachweis tatsächlicher Kosten. Diese Pauschale gilt nur im B2B-Bereich, nicht bei Verbrauchern.

Muss ich Verzugszinsen auf der Mahnung ausweisen?

Ja, Sie sollten Verzugszinsen transparent auf der Mahnung ausweisen. Geben Sie den Zinssatz, den Berechnungszeitraum und den berechneten Betrag an. Das erhöht die Zahlungsbereitschaft und dokumentiert Ihre Forderung rechtssicher.

Kann ich höhere Verzugszinsen als die gesetzlichen verlangen?

Grundsätzlich ja, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen werden kann (§ 288 Abs. 4 BGB). In der Praxis ist dies aber schwierig. Die gesetzlichen Zinssätze gelten als Mindestsätze und werden in den meisten Fällen angewendet.

Werden Verzugszinsen vom Brutto- oder Nettobetrag berechnet?

Verzugszinsen werden vom Bruttobetrag der offenen Forderung berechnet, also inklusive Umsatzsteuer. Der Schuldner schuldet den gesamten Rechnungsbetrag, daher ist dieser auch Grundlage für die Zinsberechnung.

Wie oft wird der Basiszinssatz angepasst?

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst. Die Änderungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Prüfen Sie vor jeder Zinsberechnung den aktuellen Satz.

Kann ich Verzugszinsen auch rückwirkend berechnen?

Ja, Sie können Verzugszinsen rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts berechnen. Beachten Sie dabei die Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Zinsen verjähren unabhängig von der Hauptforderung.

Verzugszinsen – Ihr gutes Recht

Verzugszinsen sind kein lästiges Detail, sondern ein wichtiges Instrument zur Sicherung Ihrer Liquidität. Mit dem aktuellen Basiszinssatz von 1.27% ergeben sich für 2026 Verzugszinssätze von 10.27% (B2B) bzw. 6.27% (B2C). Nutzen Sie diese Rechte konsequent – und sparen Sie Zeit mit automatisierten Mahnprozessen.