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Neue Identifikationsnummer seit 2024

Wirtschafts-Identifikations­nummer (W-IdNr.)

Die neue W-IdNr. identifiziert alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland eindeutig und dauerhaft. Erfahren Sie, was die Nummer bedeutet, wer sie bekommt und was sich für Ihre Rechnungen ändert.

Was ist die W-IdNr.?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine einzigartige und dauerhafte Kennung für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und seit November 2024 schrittweise eingeführt.

Ziel: Die W-IdNr. soll langfristig die Steuernummer im Geschäftsverkehr ersetzen und eine eindeutige, tätigkeitsübergreifende Identifikation ermöglichen - ähnlich wie die Steuer-ID für Privatpersonen.

Rechtsgrundlage: Die Einführung basiert auf § 139c der Abgabenordnung (AO) und wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.

Gut zu wissen

Die W-IdNr. wird automatisch vergeben - Sie müssen keinen Antrag stellen. Das BZSt sendet Ihnen die Nummer per Post an Ihre beim Finanzamt hinterlegte Adresse.

Wer bekommt eine W-IdNr.?

Alle wirtschaftlich Tätigen erhalten automatisch eine W-IdNr. - unabhängig von Rechtsform, Branche oder Unternehmensgröße.

Einzelunternehmer & Freiberufler

Alle Selbstständigen und Freiberufler erhalten automatisch eine W-IdNr. Die Vergabe hat im November 2024 begonnen.

Gesellschaften (GmbH, UG, AG, OHG, KG)

Kapital- und Personengesellschaften erhalten eine eigene W-IdNr. Die Vergabe erfolgt schrittweise ab 2025.

Vereine & Körperschaften

Auch eingetragene Vereine, Stiftungen und andere Körperschaften bekommen eine W-IdNr. zugewiesen.

Weitere wirtschaftlich Tätige

Alle Personen und Organisationen, die wirtschaftlich tätig sind, erhalten eine W-IdNr. - unabhängig von Rechtsform oder Größe.

Aufbau der W-IdNr.

Die W-IdNr. folgt einem einheitlichen Format: Länderkennung DE gefolgt von 9 Ziffern.

Beispiel einer W-IdNr.:

DE123456789
Länderkennung9 Ziffern (eigener Nummernkreis)

Dauerhaft: Die W-IdNr. bleibt ein Leben lang gleich und ändert sich nicht bei Umzug oder Änderung der Tätigkeit.

Tätigkeitsübergreifend: Eine einzige W-IdNr. für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten einer Person oder Organisation.

Eigener Nummernkreis: Die Ziffernfolge unterscheidet sich von der USt-IdNr., auch wenn beide mit DE beginnen.

USt-IdNr. vs. W-IdNr.

Beide Nummern beginnen mit DE, dienen aber unterschiedlichen Zwecken.

MerkmalUSt-IdNr.W-IdNr.
ZweckNur für Umsatzsteuer (EU-Handel)Übergreifende Wirtschaftsidentifikation
VergabeAuf Antrag beim BZStAutomatisch durch das BZSt
FormatDE + 9 Ziffern (z.B. DE123456789)DE + 9 Ziffern (eigener Nummernkreis)
GültigkeitKann widerrufen werdenDauerhaft und tätigkeitsübergreifend
Pflicht auf RechnungenJa (alternativ zur Steuernummer)Noch keine Pflicht (geplant)
BetroffeneNur Unternehmer mit UmsatzsteuerAlle wirtschaftlich Tätigen

Auswirkung auf Rechnungen

Langfristig ist geplant, dass die W-IdNr. auf Rechnungen angegeben werden soll und die bisherige Steuernummer im Geschäftsverkehr ersetzt. Aktuell besteht jedoch noch keine Pflicht, die W-IdNr. auf Rechnungen anzuführen.

Für Rechnungen gelten weiterhin die bisherigen Pflichtangaben nach § 14 UStG: Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsausstellers.

Handlungsempfehlung

Bewahren Sie Ihre W-IdNr. sicher auf, sobald Sie sie erhalten. Auch wenn sie aktuell noch nicht auf Rechnungen erscheinen muss, wird sie in Zukunft eine zentrale Rolle im Geschäftsverkehr spielen. Clever Invoice wird die W-IdNr. automatisch unterstützen, sobald die Pflicht in Kraft tritt.

Zeitplan der Einführung

Die W-IdNr. wird schrittweise eingeführt. Hier ist der aktuelle Fahrplan.

November 2024

Start der Vergabe

Beginn der Vergabe an Einzelunternehmer und Freiberufler durch das BZSt.

2025

Ausweitung auf Gesellschaften

Schrittweise Vergabe an GmbHs, UGs, AGs und Personengesellschaften (OHG, KG).

2026

Flächendeckende Vergabe

Vergabe an Vereine, Körperschaften und alle weiteren wirtschaftlich Tätigen.

Langfristig

Ersatz der Steuernummer

Die W-IdNr. soll die Steuernummer im Geschäftsverkehr vollständig ersetzen.

Häufige Fragen zur W-IdNr.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine einzigartige, dauerhafte Identifikationsnummer für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und dient der eindeutigen Identifikation im Besteuerungsverfahren.

Muss ich die W-IdNr. beantragen?

Nein, die W-IdNr. wird automatisch vom BZSt vergeben. Sie erhalten die Nummer per Post an Ihre beim Finanzamt hinterlegte Adresse. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen W-IdNr. und USt-IdNr.?

Die USt-IdNr. dient ausschließlich umsatzsteuerlichen Zwecken, insbesondere dem innergemeinschaftlichen Handel. Die W-IdNr. ist eine übergreifende Wirtschaftsidentifikation für alle steuerlichen Belange. Beide beginnen mit dem Präfix "DE", nutzen aber unterschiedliche Nummernkreise.

Muss die W-IdNr. auf Rechnungen angegeben werden?

Aktuell besteht noch keine Pflicht, die W-IdNr. auf Rechnungen anzugeben. Langfristig ist jedoch geplant, dass die W-IdNr. die Steuernummer im Geschäftsverkehr ersetzen soll. Bis dahin gelten die bisherigen Pflichtangaben.

Wann bekomme ich meine W-IdNr.?

Seit November 2024 werden W-IdNr. schrittweise an Einzelunternehmer und Freiberufler vergeben. In den Jahren 2025 und 2026 wird die Vergabe auf Gesellschaften, Vereine und weitere wirtschaftlich Tätige ausgeweitet.

Ersetzt die W-IdNr. meine Steuernummer?

Langfristig ja. Die W-IdNr. soll die Steuernummer im Geschäftsverkehr ersetzen. Dies geschieht jedoch schrittweise. Bis zur vollständigen Umstellung behalten beide Nummern ihre Gültigkeit.

Rechnungen mit allen Pflichtangaben erstellen

Clever Invoice sorgt dafür, dass Ihre Rechnungen immer alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen - auch wenn die W-IdNr.-Pflicht kommt.