Was ist die W-IdNr.?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine einzigartige und dauerhafte Kennung für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und seit November 2024 schrittweise eingeführt.
Ziel: Die W-IdNr. soll langfristig die Steuernummer im Geschäftsverkehr ersetzen und eine eindeutige, tätigkeitsübergreifende Identifikation ermöglichen - ähnlich wie die Steuer-ID für Privatpersonen.
Rechtsgrundlage: Die Einführung basiert auf § 139c der Abgabenordnung (AO) und wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.
Gut zu wissen
Die W-IdNr. wird automatisch vergeben - Sie müssen keinen Antrag stellen. Das BZSt sendet Ihnen die Nummer per Post an Ihre beim Finanzamt hinterlegte Adresse.
Wer bekommt eine W-IdNr.?
Alle wirtschaftlich Tätigen erhalten automatisch eine W-IdNr. - unabhängig von Rechtsform, Branche oder Unternehmensgröße.
Einzelunternehmer & Freiberufler
Alle Selbstständigen und Freiberufler erhalten automatisch eine W-IdNr. Die Vergabe hat im November 2024 begonnen.
Gesellschaften (GmbH, UG, AG, OHG, KG)
Kapital- und Personengesellschaften erhalten eine eigene W-IdNr. Die Vergabe erfolgt schrittweise ab 2025.
Vereine & Körperschaften
Auch eingetragene Vereine, Stiftungen und andere Körperschaften bekommen eine W-IdNr. zugewiesen.
Weitere wirtschaftlich Tätige
Alle Personen und Organisationen, die wirtschaftlich tätig sind, erhalten eine W-IdNr. - unabhängig von Rechtsform oder Größe.
Aufbau der W-IdNr.
Die W-IdNr. folgt einem einheitlichen Format: Länderkennung DE gefolgt von 9 Ziffern.
Beispiel einer W-IdNr.:
Dauerhaft: Die W-IdNr. bleibt ein Leben lang gleich und ändert sich nicht bei Umzug oder Änderung der Tätigkeit.
Tätigkeitsübergreifend: Eine einzige W-IdNr. für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten einer Person oder Organisation.
Eigener Nummernkreis: Die Ziffernfolge unterscheidet sich von der USt-IdNr., auch wenn beide mit DE beginnen.
USt-IdNr. vs. W-IdNr.
Beide Nummern beginnen mit DE, dienen aber unterschiedlichen Zwecken.
| Merkmal | USt-IdNr. | W-IdNr. |
|---|---|---|
| Zweck | Nur für Umsatzsteuer (EU-Handel) | Übergreifende Wirtschaftsidentifikation |
| Vergabe | Auf Antrag beim BZSt | Automatisch durch das BZSt |
| Format | DE + 9 Ziffern (z.B. DE123456789) | DE + 9 Ziffern (eigener Nummernkreis) |
| Gültigkeit | Kann widerrufen werden | Dauerhaft und tätigkeitsübergreifend |
| Pflicht auf Rechnungen | Ja (alternativ zur Steuernummer) | Noch keine Pflicht (geplant) |
| Betroffene | Nur Unternehmer mit Umsatzsteuer | Alle wirtschaftlich Tätigen |
Auswirkung auf Rechnungen
Langfristig ist geplant, dass die W-IdNr. auf Rechnungen angegeben werden soll und die bisherige Steuernummer im Geschäftsverkehr ersetzt. Aktuell besteht jedoch noch keine Pflicht, die W-IdNr. auf Rechnungen anzuführen.
Für Rechnungen gelten weiterhin die bisherigen Pflichtangaben nach § 14 UStG: Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsausstellers.
Handlungsempfehlung
Bewahren Sie Ihre W-IdNr. sicher auf, sobald Sie sie erhalten. Auch wenn sie aktuell noch nicht auf Rechnungen erscheinen muss, wird sie in Zukunft eine zentrale Rolle im Geschäftsverkehr spielen. Clever Invoice wird die W-IdNr. automatisch unterstützen, sobald die Pflicht in Kraft tritt.
Zeitplan der Einführung
Die W-IdNr. wird schrittweise eingeführt. Hier ist der aktuelle Fahrplan.
November 2024
Start der Vergabe
Beginn der Vergabe an Einzelunternehmer und Freiberufler durch das BZSt.
2025
Ausweitung auf Gesellschaften
Schrittweise Vergabe an GmbHs, UGs, AGs und Personengesellschaften (OHG, KG).
2026
Flächendeckende Vergabe
Vergabe an Vereine, Körperschaften und alle weiteren wirtschaftlich Tätigen.
Langfristig
Ersatz der Steuernummer
Die W-IdNr. soll die Steuernummer im Geschäftsverkehr vollständig ersetzen.
Häufige Fragen zur W-IdNr.
Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine einzigartige, dauerhafte Identifikationsnummer für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und dient der eindeutigen Identifikation im Besteuerungsverfahren.
Muss ich die W-IdNr. beantragen?
Nein, die W-IdNr. wird automatisch vom BZSt vergeben. Sie erhalten die Nummer per Post an Ihre beim Finanzamt hinterlegte Adresse. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen W-IdNr. und USt-IdNr.?
Die USt-IdNr. dient ausschließlich umsatzsteuerlichen Zwecken, insbesondere dem innergemeinschaftlichen Handel. Die W-IdNr. ist eine übergreifende Wirtschaftsidentifikation für alle steuerlichen Belange. Beide beginnen mit dem Präfix "DE", nutzen aber unterschiedliche Nummernkreise.
Muss die W-IdNr. auf Rechnungen angegeben werden?
Aktuell besteht noch keine Pflicht, die W-IdNr. auf Rechnungen anzugeben. Langfristig ist jedoch geplant, dass die W-IdNr. die Steuernummer im Geschäftsverkehr ersetzen soll. Bis dahin gelten die bisherigen Pflichtangaben.
Wann bekomme ich meine W-IdNr.?
Seit November 2024 werden W-IdNr. schrittweise an Einzelunternehmer und Freiberufler vergeben. In den Jahren 2025 und 2026 wird die Vergabe auf Gesellschaften, Vereine und weitere wirtschaftlich Tätige ausgeweitet.
Ersetzt die W-IdNr. meine Steuernummer?
Langfristig ja. Die W-IdNr. soll die Steuernummer im Geschäftsverkehr ersetzen. Dies geschieht jedoch schrittweise. Bis zur vollständigen Umstellung behalten beide Nummern ihre Gültigkeit.