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Zeiterfassung

Zeiterfassung Pflicht 2026

Das BAG-Urteil zur Zeiterfassung sorgt für Verunsicherung. Müssen Sie als Selbstständiger jetzt Zeit erfassen? Wir klären, was wirklich gilt – und was nicht.

Was besagt das Zeiterfassungsgesetz? 2026

Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen. ABER: Das gilt für Arbeitnehmer, nicht für Solo-Selbstständige! Als Freelancer ohne Angestellte sind Sie nicht direkt betroffen – aber indirekt kann es Sie trotzdem tangieren.

Anwendung:

Für Solo-Selbstständige: Freiwillig, aber empfohlen. Für Selbstständige mit Angestellten: Pflicht! Für Freelancer bei Kunden vor Ort: Kunde kann Zeiterfassung verlangen.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Klarheit über Arbeitszeitregeln
  • Schutz vor Überstunden
  • Dokumentation bei Scheinselbstständigkeit
  • Professionelleres Auftreten

Nachteile

  • Zusätzlicher Aufwand
  • Verunsicherung am Markt
  • Kunden fordern mehr Dokumentation

Tipps

Praktische Tipps

  • Als Solo-Freelancer: Freiwillig erfassen (für eigene Kalkulation)
  • Mit Angestellten: Zeiterfassung sofort einrichten
  • Bei Vor-Ort-Einsätzen: Mit Kunden klären
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden: Arbeitszeiten variieren
  • Dokumentation bei Betriebsprüfung vorteilhaft

Häufige Fragen

Gilt die Zeiterfassungspflicht für Freelancer?
Nein – Solo-Selbstständige ohne Angestellte sind nicht betroffen. Das Gesetz gilt für Arbeitgeber und ihre Arbeitnehmer. ABER: Wenn Sie Scheinselbstständigkeits-Risiko haben, kann Zeiterfassung im Gegenteil problematisch sein!
Was ist mit Selbstständigen mit Angestellten?
Dann sind SIE Arbeitgeber und müssen die Zeiten Ihrer Mitarbeiter erfassen! Gilt auch für Minijobber. Systeme: Clockodo, Personio, Papershift. Oder altmodisch: Stundenzettel mit Unterschrift.
Kann mein Kunde Zeiterfassung verlangen?
Ja, bei Vor-Ort-Einsätzen in deren System. Das ist okay, solange Sie nicht wie ein Angestellter behandelt werden (feste Zeiten, Weisungen). Bei Scheinselbstständigkeits-Verdacht: Kritisch prüfen!
Was hat Zeiterfassung mit Scheinselbstständigkeit zu tun?
Feste Arbeitszeiten beim Kunden = Indiz für Scheinselbstständigkeit. Zeiterfassung im Kundensystem kann riskant sein. Besser: Eigene Zeiterfassung, flexible Zeiten, Ergebnisse statt Stunden.
Welche Strafen drohen bei Nicht-Erfassung?
Für Arbeitgeber: Noch unklar, Gesetz in Arbeit. Bußgelder wahrscheinlich. Für Solo-Selbstständige: Keine! Aber: Bei Betriebsprüfung kann fehlende Dokumentation problematisch werden.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Das BAG-Urteil gilt seit September 2022. Konkrete Umsetzungsvorschriften werden 2025/2026 erwartet. Für Arbeitgeber: Jetzt schon vorbereiten. Für Solo-Selbstständige: Keine Eile, aber sinnvoll.
Welche Form der Zeiterfassung ist vorgeschrieben?
Für Arbeitgeber: Elektronisch wird wahrscheinlich Pflicht. Papier-Stundenzettel eventuell noch übergangsweise. Für Selbstständige: Keine Vorgaben – was funktioniert, ist erlaubt.
Sollte ich freiwillig Zeit erfassen?
Empfohlen! Nicht wegen Pflicht, sondern für Sie: Bessere Kalkulation, faire Abrechnung, Projektcontrolling. Bei Betriebsprüfung: Saubere Dokumentation hilft. Als Freelancer ohne System sind Sie "nackt".

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