Aufwandsentschädigung Rechnung: Übungsleiterpauschale & Ehrenamtspauschale
Als Übungsleiter, Trainer oder ehrenamtlich Tätiger können Sie Aufwandsentschädigungen bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Erfahren Sie, wie Sie diese korrekt abrechnen und welche Nachweise Sie brauchen.
Übungsleiterpauschale 2026
3.000 €
pro Jahr steuerfrei
Ehrenamtspauschale 2026
840 €
pro Jahr steuerfrei
Inhalt dieser Seite
Übungsleiterpauschale vs. Ehrenamtspauschale im Vergleich
Übungsleiterpauschale3.000 €/Jahr§ 3 Nr. 26 EStG
Begünstigte Tätigkeiten:
- Übungsleiter, Trainer, Sportlehrer
- Ausbilder, Dozenten
- Erzieher, Betreuer, Pfleger
- Künstlerische Tätigkeiten
Voraussetzungen:
- Nebenberuflich (max. 1/3 Vollzeit)
- Für gemeinnützige Organisation
- Pädagogische, betreuende, pflegende oder künstlerische Tätigkeit
Ehrenamtspauschale840 €/Jahr§ 3 Nr. 26a EStG
Begünstigte Tätigkeiten:
- Vorstandstätigkeit im Verein
- Kassenprüfer, Schriftführer
- Vereinshelfer, Ordner
- Administrative Tätigkeiten
Voraussetzungen:
- Nebenberuflich (max. 1/3 Vollzeit)
- Für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
- Nicht unter Übungsleiterpauschale fallend
Wichtig: Keine Doppelbegünstigung
Sie können Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale nur für verschiedene Tätigkeiten bei verschiedenen Auftraggebern kombinieren. Für dieselbe Tätigkeit ist nur eine Pauschale möglich.
Steuer-Rechner: Was bleibt übrig?
Freibetrag Übungsleiterpauschale: 3.000 €
Ihre Berechnung:
| Jahreseinnahmen | 4.000,00 € |
| – Steuerfreier Anteil (§ 3 Nr. 26) | 3.000,00 € |
| = Steuerpflichtiger Anteil | 1.000,00 € |
| – Geschätzte Steuer (~25%) | 250,00 € |
| ≈ Netto verbleibt | 3.750,00 € |
* Vereinfachte Berechnung. Die tatsächliche Steuer hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab.
Richtig abrechnen: Rechnung oder Quittung?
Innerhalb des Freibetrags
- Einfache Quittung/Empfangsbestätigung genügt
- Keine Umsatzsteuer ausweisen!
- Hinweis auf § 3 Nr. 26/26a EStG
- Art und Zeitraum der Tätigkeit angeben
Bei Überschreitung des Freibetrags
- Richtige Rechnung mit allen Pflichtangaben
- Steuerfreien und steuerpflichtigen Anteil trennen
- USt nur auf steuerpflichtigen Anteil (falls nicht Kleinunternehmer)
- In Steuererklärung Anlage S angeben
Checkliste: Das braucht der Verein von Ihnen
Vorlagen zum Kopieren
Quittung Übungsleiterpauschale
Empfangsbestätigung für steuerfreie ÜbungsleiterpauschaleRechnung bei Überschreitung des Freibetrags
Wenn der Freibetrag überschritten wirdBestätigung Ehrenamtspauschale
Für ehrenamtliche VereinstätigkeitenVereinbarung vor Tätigkeitsbeginn
Zur Absicherung beider Seiten vor BeginnPraxis-Tipps
Schriftliche Vereinbarung
Treffen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit dem Verein. So sind beide Seiten abgesichert.
Freibetrag überwachen
Führen Sie Buch über alle Aufwandsentschädigungen, um nicht versehentlich den Freibetrag zu überschreiten.
Fahrtkosten separat
Lassen Sie Fahrtkosten gegen Beleg erstatten (echter Aufwendungsersatz), nicht pauschal – so zählen sie nicht zum Freibetrag.
Keine USt ausweisen
Bei steuerfreien Pauschalen niemals Umsatzsteuer ausweisen – sonst schulden Sie diese dem Finanzamt!
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Aufwandsentschädigung?
Eine Aufwandsentschädigung ist eine Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen, die im Rahmen einer (oft ehrenamtlichen) Tätigkeit entstehen. Sie ist nicht als Vergütung für die geleistete Arbeit gedacht, sondern deckt Kosten wie Fahrtkosten, Telefon oder Material ab. Bis zu bestimmten Grenzen ist sie steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wie hoch ist die steuerfreie Übungsleiterpauschale 2026?
Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG beträgt 3.000 Euro pro Jahr (2026). Dieser Betrag kann steuer- und sozialversicherungsfrei von gemeinnützigen Organisationen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Einrichtungen gezahlt werden für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder künstlerische Tätigkeiten.
Was ist die Ehrenamtspauschale und wie hoch ist sie?
Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG beträgt 840 Euro pro Jahr (2026). Sie gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen. Beispiele: Vorstandstätigkeit, Kassenprüfer, Schriftführer in Vereinen.
Muss ich für eine Aufwandsentschädigung eine Rechnung schreiben?
Wenn Sie die Aufwandsentschädigung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit erhalten, sollten Sie eine Rechnung oder Quittung ausstellen. Bei echten Ehrenamtspauschalen oder Übungsleiterpauschalen genügt oft eine Empfangsbestätigung. Wichtig: Bei steuerfreien Pauschalen keine USt ausweisen!
Kann ich Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale kombinieren?
Ja, aber nur für verschiedene Tätigkeiten bei verschiedenen Auftraggebern. Für dieselbe Tätigkeit beim selben Auftraggeber können Sie nicht beide Pauschalen gleichzeitig nutzen. Die Gesamtsumme aller steuerfreien Aufwandsentschädigungen darf Ihre tatsächlichen Einnahmen nicht übersteigen.
Was passiert, wenn ich mehr als die Freibeträge verdiene?
Der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Sie erhalten 4.000 € als Übungsleiter. 3.000 € sind steuerfrei, 1.000 € müssen Sie als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuern. Ab etwa 5.000 € jährlich (nach Abzug des Freibetrags) kann auch Sozialversicherungspflicht entstehen.
Muss ich als Übungsleiter ein Gewerbe anmelden?
Nein, eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit ist in der Regel freiberuflich und erfordert keine Gewerbeanmeldung. Sie müssen die Einkünfte aber in der Steuererklärung angeben (Anlage S). Übersteigen die Einnahmen den Freibetrag, sind sie als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu versteuern.
Welche Nachweise braucht der Verein für die Aufwandsentschädigung?
Der Verein sollte dokumentieren: Art und Umfang der Tätigkeit, Zeitraum, gezahlte Beträge, Bestätigung der Nebenberuflichkeit (unter 1/3 der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft). Der Empfänger sollte schriftlich bestätigen, dass er die Pauschale nicht bereits anderweitig ausschöpft.
Was bedeutet "nebenberuflich" bei der Übungsleiterpauschale?
Eine Tätigkeit gilt als nebenberuflich, wenn der zeitliche Aufwand nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeittätigkeit beträgt (etwa 13 Stunden pro Woche). Sie können auch mehrere nebenberufliche Tätigkeiten ausüben, solange jede einzelne unter der Grenze liegt.
Sind Fahrtkosten zusätzlich zur Übungsleiterpauschale erstattungsfähig?
Fahrtkosten können nur als echter Aufwendungsersatz (durchlaufende Posten) zusätzlich erstattet werden, wenn der Verein die Kosten direkt übernimmt oder gegen Beleg erstattet. Pauschale Fahrtkostenzuschüsse zählen zur Aufwandsentschädigung und werden auf den Freibetrag angerechnet.