Ratgeber 2026
Bankverbindung auf Rechnung
Welche Bankdaten gehören auf die Rechnung? Erfahren Sie, ob IBAN und BIC Pflicht sind, wie Sie die Bankverbindung richtig formatieren und wo Sie sie am besten platzieren.
Die kurze Antwort
Die Bankverbindung ist keine gesetzliche Pflichtangabe nach § 14 UStG. Praktisch ist sie jedoch unverzichtbar, damit Kunden überweisen können. Für Inlandszahlungen reicht die IBAN aus – der BIC ist seit 2016 optional.
Pflicht vs. Empfehlung
Keine gesetzliche Pflicht
§ 14 UStG nennt keine Bankverbindung als Pflichtangabe. Eine Rechnung ohne Bankdaten ist formal gültig.
Praktisch unverzichtbar
Ohne Bankverbindung kann der Kunde nicht überweisen. Die Angabe ist daher dringend empfohlen.
Welche Bankdaten angeben?
| Angabe | Inland | EU/SEPA | Drittland |
|---|---|---|---|
| IBAN International Bank Account Number | |||
| BIC/SWIFT Business Identifier Code | optional | optional | |
| Kontoinhaber | |||
| Bankname | optional | empfohlen |
Seit Februar 2016: Der BIC ist für SEPA-Überweisungen im EU-Raum nicht mehr erforderlich. Die IBAN reicht aus. Bei Überweisungen in Drittländer wird der BIC/SWIFT-Code jedoch weiterhin benötigt.
IBAN verstehen
DE
Länderkennzeichen
89
Prüfziffer
3704 0044
Bankleitzahl (BLZ)
0532 0130 00
Kontonummer
IBAN-Längen nach Land
Bankverbindung-Formate zum Kopieren
Standard (Inland)
BIC bei Inlandszahlungen nicht mehr nötig
Mit BIC (empfohlen)
Vollständige Angabe für alle Kunden
Kompakt (Fußzeile)
Platzsparend für Fußbereich
International (Englisch)
Für internationale Kunden
Mit PayPal-Alternative
Mehrere Zahlungsoptionen
Wo platzieren?
Fußbereich (klassisch)
- Standard-Position
- Platz für weitere Infos
Unter Gesamtbetrag (prominent)
- Direkt sichtbar
- Fördert schnelle Zahlung
Sicherheit der Bankdaten
Kein Risiko
- Mit IBAN allein kann niemand Geld abheben
- Lastschriften erfordern SEPA-Mandat
- Unberechtigte Lastschriften können 8 Wochen zurückgebucht werden
Dennoch beachten
- Rechnungen nicht öffentlich zugänglich machen
- Verschlüsselte Übertragung bei E-Mail
- Bei Datenleck: Bank informieren
Häufige Fragen zur Bankverbindung auf Rechnungen
Ist die Bankverbindung auf Rechnungen Pflicht?
Nein, die Bankverbindung (IBAN, BIC) gehört nicht zu den gesetzlichen Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG. Sie ist jedoch praktisch unerlässlich, da Kunden sonst nicht überweisen können. Theoretisch könnte auch eine andere Zahlungsmethode vereinbart werden.
Welche Bankdaten müssen auf der Rechnung stehen?
Empfohlen werden: IBAN (International Bank Account Number), optional BIC/SWIFT (bei Inlandszahlungen nicht mehr erforderlich), Kontoinhaber-Name und optional der Bankname. Bei internationalen Kunden ist der BIC wichtig.
Muss der BIC bei Inlandszahlungen angegeben werden?
Nein, seit Februar 2016 ist der BIC für SEPA-Überweisungen im Inland nicht mehr erforderlich. Die IBAN reicht aus. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im SEPA-Raum war der BIC bis Februar 2016 nötig, seither ist auch hier nur die IBAN erforderlich.
Kann ich mehrere Bankverbindungen auf einer Rechnung angeben?
Ja, Sie können mehrere Bankverbindungen angeben. Dies ist bei internationalen Kunden sinnvoll, z.B. ein deutsches Konto für EU-Kunden und ein Konto in anderer Währung für Drittland-Kunden. Achten Sie auf übersichtliche Darstellung.
Wo platziere ich die Bankverbindung am besten?
Die Bankverbindung wird typischerweise im Fußbereich der Rechnung platziert, zusammen mit anderen Kontaktdaten und rechtlichen Hinweisen. Alternativ kann sie auch prominent unter dem Gesamtbetrag stehen, um schnelle Zahlung zu fördern.
Soll ich die Bankverbindung auch auf E-Rechnungen angeben?
Ja, auch auf E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) ist die Bankverbindung wichtig. Bei strukturierten Formaten wird sie in dafür vorgesehenen Feldern eingetragen. Dies ermöglicht automatisierte Zahlungsverarbeitung beim Empfänger.
Ist es sicher, die IBAN auf Rechnungen anzugeben?
Ja, die IBAN auf Rechnungen ist sicher. Mit der IBAN allein kann niemand Geld von Ihrem Konto abheben. Für Lastschriften benötigt man ein SEPA-Mandat. Trotzdem sollten Rechnungen nicht öffentlich zugänglich sein.
Was ist bei ausländischen Bankverbindungen zu beachten?
Bei ausländischen Konten: Immer IBAN und BIC/SWIFT angeben, Währung nennen (wenn nicht EUR), ggf. Korrespondenzbank für Nicht-EU-Länder, und auf mögliche Überweisungsgebühren hinweisen.
Kann ich auch PayPal oder andere Zahlungsarten angeben?
Ja, Sie können zusätzlich zur Bankverbindung auch PayPal, Kreditkartenzahlung oder andere Zahlungsmethoden anbieten. Geben Sie alle relevanten Details an (z.B. PayPal-E-Mail, QR-Code für Instant Payment).
Muss der Kontoinhaber mit dem Rechnungssteller identisch sein?
Empfohlen ja, aber nicht zwingend. Bei Personengesellschaften kann das Konto auf einen Gesellschafter lauten. Wichtig ist Transparenz: Wenn Kontoinhaber und Rechnungssteller abweichen, sollte dies erkennbar sein.
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