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Ratgeber 2026

Bankverbindung auf Rechnung

Welche Bankdaten gehören auf die Rechnung? Erfahren Sie, ob IBAN und BIC Pflicht sind, wie Sie die Bankverbindung richtig formatieren und wo Sie sie am besten platzieren.

Die kurze Antwort

Die Bankverbindung ist keine gesetzliche Pflichtangabe nach § 14 UStG. Praktisch ist sie jedoch unverzichtbar, damit Kunden überweisen können. Für Inlandszahlungen reicht die IBAN aus – der BIC ist seit 2016 optional.

Pflicht vs. Empfehlung

Keine gesetzliche Pflicht

§ 14 UStG nennt keine Bankverbindung als Pflichtangabe. Eine Rechnung ohne Bankdaten ist formal gültig.

Nicht erforderlich für Vorsteuerabzug
Nicht in § 14 Abs. 4 UStG aufgelistet

Praktisch unverzichtbar

Ohne Bankverbindung kann der Kunde nicht überweisen. Die Angabe ist daher dringend empfohlen.

Ermöglicht schnelle Zahlung
Vermeidet Rückfragen
Professioneller Eindruck

Welche Bankdaten angeben?

AngabeInlandEU/SEPADrittland
IBAN

International Bank Account Number

BIC/SWIFT

Business Identifier Code

optionaloptional
Kontoinhaber
Banknameoptionalempfohlen

Seit Februar 2016: Der BIC ist für SEPA-Überweisungen im EU-Raum nicht mehr erforderlich. Die IBAN reicht aus. Bei Überweisungen in Drittländer wird der BIC/SWIFT-Code jedoch weiterhin benötigt.

IBAN verstehen

DE89 3704 0044 0532 0130 00

DE

Länderkennzeichen

89

Prüfziffer

3704 0044

Bankleitzahl (BLZ)

0532 0130 00

Kontonummer

IBAN-Längen nach Land

Deutschland22 Zeichen
Österreich20 Zeichen
Schweiz21 Zeichen
Niederlande18 Zeichen
Frankreich27 Zeichen
Italien27 Zeichen
Spanien24 Zeichen
Belgien16 Zeichen

Bankverbindung-Formate zum Kopieren

Standard (Inland)

BIC bei Inlandszahlungen nicht mehr nötig

Bankverbindung: IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 Kontoinhaber: Musterfirma GmbH

Mit BIC (empfohlen)

Vollständige Angabe für alle Kunden

Bankverbindung: IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 BIC: COBADEFFXXX Bank: Commerzbank Kontoinhaber: Musterfirma GmbH

Kompakt (Fußzeile)

Platzsparend für Fußbereich

IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 | BIC: COBADEFFXXX | Kontoinhaber: Musterfirma GmbH

International (Englisch)

Für internationale Kunden

Bank Details: IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 BIC/SWIFT: COBADEFFXXX Bank: Commerzbank Account Holder: Musterfirma GmbH

Mit PayPal-Alternative

Mehrere Zahlungsoptionen

Zahlungsmöglichkeiten: Überweisung: IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 BIC: COBADEFFXXX PayPal: zahlung@musterfirma.de

Wo platzieren?

Fußbereich (klassisch)

[Rechnungsinhalt]
Bankverbindung hier
  • Standard-Position
  • Platz für weitere Infos

Unter Gesamtbetrag (prominent)

[Positionen]
Gesamt: 1.190,00 €
Bankverbindung hier
  • Direkt sichtbar
  • Fördert schnelle Zahlung

Sicherheit der Bankdaten

Kein Risiko

  • Mit IBAN allein kann niemand Geld abheben
  • Lastschriften erfordern SEPA-Mandat
  • Unberechtigte Lastschriften können 8 Wochen zurückgebucht werden

Dennoch beachten

  • Rechnungen nicht öffentlich zugänglich machen
  • Verschlüsselte Übertragung bei E-Mail
  • Bei Datenleck: Bank informieren

Häufige Fragen zur Bankverbindung auf Rechnungen

Ist die Bankverbindung auf Rechnungen Pflicht?

Nein, die Bankverbindung (IBAN, BIC) gehört nicht zu den gesetzlichen Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG. Sie ist jedoch praktisch unerlässlich, da Kunden sonst nicht überweisen können. Theoretisch könnte auch eine andere Zahlungsmethode vereinbart werden.

Welche Bankdaten müssen auf der Rechnung stehen?

Empfohlen werden: IBAN (International Bank Account Number), optional BIC/SWIFT (bei Inlandszahlungen nicht mehr erforderlich), Kontoinhaber-Name und optional der Bankname. Bei internationalen Kunden ist der BIC wichtig.

Muss der BIC bei Inlandszahlungen angegeben werden?

Nein, seit Februar 2016 ist der BIC für SEPA-Überweisungen im Inland nicht mehr erforderlich. Die IBAN reicht aus. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im SEPA-Raum war der BIC bis Februar 2016 nötig, seither ist auch hier nur die IBAN erforderlich.

Kann ich mehrere Bankverbindungen auf einer Rechnung angeben?

Ja, Sie können mehrere Bankverbindungen angeben. Dies ist bei internationalen Kunden sinnvoll, z.B. ein deutsches Konto für EU-Kunden und ein Konto in anderer Währung für Drittland-Kunden. Achten Sie auf übersichtliche Darstellung.

Wo platziere ich die Bankverbindung am besten?

Die Bankverbindung wird typischerweise im Fußbereich der Rechnung platziert, zusammen mit anderen Kontaktdaten und rechtlichen Hinweisen. Alternativ kann sie auch prominent unter dem Gesamtbetrag stehen, um schnelle Zahlung zu fördern.

Soll ich die Bankverbindung auch auf E-Rechnungen angeben?

Ja, auch auf E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) ist die Bankverbindung wichtig. Bei strukturierten Formaten wird sie in dafür vorgesehenen Feldern eingetragen. Dies ermöglicht automatisierte Zahlungsverarbeitung beim Empfänger.

Ist es sicher, die IBAN auf Rechnungen anzugeben?

Ja, die IBAN auf Rechnungen ist sicher. Mit der IBAN allein kann niemand Geld von Ihrem Konto abheben. Für Lastschriften benötigt man ein SEPA-Mandat. Trotzdem sollten Rechnungen nicht öffentlich zugänglich sein.

Was ist bei ausländischen Bankverbindungen zu beachten?

Bei ausländischen Konten: Immer IBAN und BIC/SWIFT angeben, Währung nennen (wenn nicht EUR), ggf. Korrespondenzbank für Nicht-EU-Länder, und auf mögliche Überweisungsgebühren hinweisen.

Kann ich auch PayPal oder andere Zahlungsarten angeben?

Ja, Sie können zusätzlich zur Bankverbindung auch PayPal, Kreditkartenzahlung oder andere Zahlungsmethoden anbieten. Geben Sie alle relevanten Details an (z.B. PayPal-E-Mail, QR-Code für Instant Payment).

Muss der Kontoinhaber mit dem Rechnungssteller identisch sein?

Empfohlen ja, aber nicht zwingend. Bei Personengesellschaften kann das Konto auf einen Gesellschafter lauten. Wichtig ist Transparenz: Wenn Kontoinhaber und Rechnungssteller abweichen, sollte dies erkennbar sein.

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