Betriebsausgaben
Häusliches Arbeitszimmer absetzen 2026
Das häusliche Arbeitszimmer bietet deutlich höhere Absetzungsmöglichkeiten als die Homeoffice-Pauschale – aber nur, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Wir erklären, wann sich der Aufwand lohnt.
Was ist ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich? 2026
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein separater Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, der nahezu ausschließlich (mindestens 90%) beruflich genutzt wird. Seit 2023 können die Kosten nur noch abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist – also mehr als 50% der Arbeitszeit dort verbracht wird.
Voraussetzungen
- Separater, abschließbarer Raum (keine Arbeitsecke)
- Mindestens 90% berufliche Nutzung (kein Gästebett, kein TV)
- Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (>50% der Arbeitszeit)
- Bürotypische Ausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Regal)
- Klare Trennung vom privaten Wohnbereich
Was ist absetzbar?
| Posten | Details | Betrag |
|---|---|---|
| Anteilige Miete/Zinsen | Verhältnis Arbeitszimmer-Fläche zur Gesamtfläche | z.B. 20% von 1.000€ = 200€/Monat |
| Anteilige Nebenkosten | Heizung, Strom, Wasser, Müllgebühren | z.B. 20% von 200€ = 40€/Monat |
| Anteilige Gebäudeversicherung | Bei Eigentum: Wohngebäude-, Hausratversicherung | z.B. 20% |
| Renovierungskosten | Nur für das Arbeitszimmer: Tapete, Farbe, Boden | volle Kosten |
| ODER: Jahrespauschale | Statt tatsächlicher Kosten pauschal absetzbar | 1.260,00 €/Jahr |
Beispielrechnung: 15qm Arbeitszimmer bei 80qm Wohnung (18,75%)
Anteilige Kaltmiete (18,75% von 1.200€ × 12)2.700,00 €
Anteilige Nebenkosten (18,75% von 250€ × 12)562,50 €
Anteiliger Strom (18,75% von 100€ × 12)225,00 €
Anteilige Hausratversicherung (18,75% von 200€)37,50 €
Renovierung Arbeitszimmer500,00 €
Gesamtkosten: 4.025,00 € → vs. Pauschale 1.260€ → Arbeitszimmer lohnt sich!
Tipps
- 1Berechnen Sie, ob tatsächliche Kosten oder Pauschale günstiger sind
- 2Dokumentieren Sie die ausschließlich berufliche Nutzung (Fotos)
- 3Bei Eigentum: Auch Gebäudeabschreibung anteilig absetzbar
- 4Führen Sie einen Kalender über Ihre Arbeitszeiten im Arbeitszimmer
- 5Renovierungskosten nur für das Arbeitszimmer sind voll absetzbar
Häufige Fragen
Was ist mit "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" gemeint?
Seit 2023 muss das Arbeitszimmer der Ort sein, an dem Sie den Großteil Ihrer Arbeit erledigen – mehr als 50% der Arbeitszeit. Für Selbstständige, die hauptsächlich von zuhause arbeiten, ist das meist erfüllt.
Darf ein Gästebett oder Fernseher im Arbeitszimmer stehen?
Nein! Bei privaten Gegenständen wie Gästebett, Fernseher oder Hometrainer erkennt das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht an. Die 90%-Grenze für berufliche Nutzung ist streng.
Lohnt sich das Arbeitszimmer oder besser die Pauschale?
Rechnen Sie nach: Wenn Ihre anteiligen Kosten unter 1.260€/Jahr liegen, nehmen Sie die Pauschale. Bei höheren Kosten (z.B. teure Miete, großes Zimmer) lohnt sich das Arbeitszimmer.
Wie berechne ich den Flächenanteil?
Flächenanteil = Arbeitszimmerfläche ÷ Gesamtwohnfläche × 100. Bei 13qm Arbeitszimmer und 65qm Wohnung: 13÷65×100 = 20%. Diesen Prozentsatz wenden Sie auf alle anteiligen Kosten an.
Kann ich bei Eigentum auch die Gebäudeabschreibung absetzen?
Ja! Bei Eigentum können Sie zusätzlich den anteiligen Gebäudewert abschreiben (2% AfA pro Jahr bei Baujahr nach 1924). Das erhöht die Absetzung deutlich.
Was wenn ich nur manchmal im Homeoffice arbeite?
Dann nutzen Sie besser die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag). Das Arbeitszimmer lohnt sich nur, wenn es wirklich Ihr Arbeitsmittelpunkt ist (>50% der Zeit).
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