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Betriebsausgaben

Betriebliche Versicherungen absetzen 2026

Betriebliche Versicherungen sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Bei gemischt genutzten Versicherungen ist der berufliche Anteil abziehbar. Wir erklären, welche Versicherungen wie behandelt werden.

Welche Versicherungen sind Betriebsausgaben? 2026

Versicherungen, die ausschließlich dem Schutz Ihrer selbstständigen Tätigkeit dienen, sind zu 100% als Betriebsausgabe absetzbar. Dazu gehören Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und beruflicher Rechtsschutz. Gemischte Versicherungen wie Kfz-Versicherung werden aufgeteilt. Private Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Rente) sind Sonderausgaben.

Voraussetzungen

  • Eindeutiger beruflicher Bezug der Versicherung
  • Bei gemischter Nutzung: Aufteilung nach beruflichem Anteil
  • Belege (Policen, Zahlungsnachweise) aufbewahren
  • Private Versicherungen als Sonderausgaben (nicht Betriebsausgaben)
  • Selbstbeteiligung bei Schadensfällen auch absetzbar

Was ist absetzbar?

PostenDetailsBetrag
BerufshaftpflichtversicherungPflicht für viele Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Berater)100% absetzbar
BetriebshaftpflichtversicherungSchutz vor Schäden durch Ihre Tätigkeit100% absetzbar
IT-Haftpflicht / Cyber-VersicherungFür IT-Freiberufler und Agenturen100% absetzbar
Beruflicher RechtsschutzRechtsschutz für berufliche Streitigkeiten100% absetzbar
GeschäftsinhaltsversicherungSchutz für Büroeinrichtung, Geräte100% absetzbar
Kfz-Versicherung (Firmenwagen)Bei betrieblichem Fahrzeug100% absetzbar

Beispielrechnung: Typische Versicherungen eines IT-Consultants

IT-Berufshaftpflicht (3 Mio. Deckung)400,00 €
Cyber-Versicherung250,00 €
Beruflicher Rechtsschutz180,00 €
Inhaltsversicherung Büro120,00 €
Kfz-Versicherung Firmenwagen (50% betriebl.)350,00 €

Gesamte Versicherungskosten: 1.300,00 € → Bei 42% Grenzsteuersatz: 546,00 € Steuerersparnis

Tipps

  • 1Berufshaftpflicht ist für viele Berufe Pflicht – vergleichen Sie Angebote
  • 2IT-Freiberufler: Cyber-/IT-Haftpflicht wird immer wichtiger
  • 3Kombinierte Policen (Berufs- + Betriebshaftpflicht) oft günstiger
  • 4Krankenversicherung als Sonderausgabe, nicht als Betriebsausgabe
  • 5Selbstständige Künstler: Künstlersozialkasse prüfen

Häufige Fragen

Ist meine Krankenversicherung als Selbstständiger absetzbar?
Ja, aber als Sonderausgabe (nicht Betriebsausgabe). Der Basisbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist unbegrenzt absetzbar. Privatversicherungen und Zusatzversicherungen fallen unter die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen.
Welche Versicherungen brauche ich als Freiberufler?
Mindestens: Berufshaftpflicht (je nach Beruf Pflicht), Krankenversicherung. Empfohlen: Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutz, ggf. Cyber-Versicherung für IT-Berufe.
Kann ich eine gemischte Rechtsschutzversicherung aufteilen?
Ja! Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Privat- und Berufsrechtsschutz umfasst, können Sie den beruflichen Anteil als Betriebsausgabe absetzen. Fragen Sie Ihren Versicherer nach der Aufteilung.
Ist die Kfz-Versicherung für meinen Firmenwagen absetzbar?
Ja, zu 100% wenn der Wagen zum Betriebsvermögen gehört (>50% betriebliche Nutzung). Bei gemischter Nutzung der entsprechende Anteil.
Was ist mit Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU-Versicherung ist keine Betriebsausgabe, sondern eine Vorsorgeaufwendung (Sonderausgabe). Die Absetzbarkeit ist begrenzt auf den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen.
Kann ich die Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall absetzen?
Ja! Wenn Sie bei einem versicherten Schadensfall eine Selbstbeteiligung zahlen, ist diese als Betriebsausgabe absetzbar – vorausgesetzt, der Schaden war beruflich bedingt.

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