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Für Handwerksbetriebe

Handwerkerrechnung erstellen

Pflichtangaben, Muster, Abschlagsrechnung und das richtige Rechnungsprogramm — alles was Handwerker für rechtssichere Rechnungen brauchen.

Keine Kreditkarte · Kostenloser Starter-Tarif · In 2 Minuten startklar

§14 UStG & §35a EStG konform
Material & Arbeit getrennt
Abschlags- & Schlussrechnung

Handwerkerrechnung: Pflichtangaben & Besonderheiten

Jede Handwerkerrechnung muss die Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten. Fehlt auch nur eine, kann der Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Die 9 Pflichtangaben nach §14 UStG

  1. 1Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
  2. 2Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  3. 3Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  4. 4Rechnungsdatum
  5. 5Fortlaufende Rechnungsnummer
  6. 6Art und Umfang der Leistung (Leistungsbeschreibung)
  7. 7Zeitpunkt der Leistung oder Leistungszeitraum
  8. 8Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
  9. 9Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung oder Reverse Charge

Besonderheit im Handwerk: Arbeits- und Materialkosten trennen

Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtangaben sollten Handwerker Arbeitskosten und Materialkosten immer separat ausweisen. Nur so kann der Privatkunde den Steuerbonus nach §35a EStG in Anspruch nehmen.

Besonderheit: Steuerbonus nach §35a EStG

Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen — maximal 1.200 € pro Jahr. Damit das funktioniert, muss Ihre Rechnung bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

So muss die Rechnung aussehen

  • Arbeitskosten separat von Materialkosten ausweisen
  • Fahrtkosten separat aufführen (zählen zu Arbeitskosten)
  • Maschinenkosten = Arbeitskosten (absetzbar)
  • Zahlung unbar per Überweisung oder Lastschrift

Achtung: Kein Steuerbonus bei ...

  • Barzahlung — auch nicht mit Quittung
  • Fehlender Ausweisung der Arbeitskosten
  • Neubaumaßnahmen (nur Erhaltung/Renovierung)

Beispiel: Fliesenleger-Rechnung mit §35a-Ausweis

PositionBetrag
Materialkosten (Fliesen, Kleber)850,00 €
Arbeitskosten (Verlegung, 16h à 55 €)880,00 €
Fahrtkosten45,00 €
Netto1.775,00 €
USt. 19 %337,25 €
Brutto2.112,25 €
Steuerlich absetzbare Arbeitskosten (inkl. Fahrt)925,00 €

Steuerersparnis des Kunden: 20 % von 925,00 € = 185,00 €

Handwerker-Rechnung Muster & Vorlage

So sieht eine vollständige Handwerkerrechnung mit allen Pflichtangaben und separatem Arbeitskosten-Ausweis aus.

Meisterbetrieb Müller GmbH

Handwerkerstr. 12, 50667 Köln

HWK Köln · USt-IdNr. DE987654321

An:

Familie Schmidt

Wohnstraße 5, 50667 Köln

Rechnung Nr.

2026-089

Datum

12.04.2026

Leistungszeitraum

08.–11.04.2026

Pos.BeschreibungTypBetrag
1Fliesen Feinsteinzeug 60x60, 18m²Material396,00 €
2Fliesenkleber & FugenmasseMaterial142,00 €
3Silikon, Dichtband, KleinmaterialMaterial160,00 €
4Fliesenverlegung Bad, 16h à 52,50 €Arbeit840,00 €
5An-/Abfahrt Baustelle, 4 TageArbeit100,00 €
Materialkosten gesamt698,00 €
Arbeitskosten gesamt940,00 €
Nettobetrag1.638,00 €
Umsatzsteuer 19 %311,22 €
Bruttobetrag1.949,22 €

Hinweis gem. §35a EStG

Arbeitskosten (steuerlich absetzbar): 940,00 €

Abschlagsrechnung im Handwerk

Bei größeren Aufträgen sichern Abschlagsrechnungen Ihre Liquidität. Die rechtliche Grundlage bilden §632a BGB und §16 VOB/B.

Aufbau einer Abschlagsrechnung (5 Schritte)

1

Bezug zum Hauptvertrag

Vertragsnummer, Auftrags-Nr. und Projektreferenz angeben.

2

Leistungsstand dokumentieren

Bisher erbrachte Leistungen mit Aufmaß und ggf. Fotos belegen.

3

Teilbetrag berechnen

Anteilig nach Fertigstellungsgrad, pauschal oder prozentual.

4

Bisherige Abschläge auflisten

Alle bereits gestellten Abschlagsrechnungen mit Betrag und Datum.

5

Zahlungsziel festlegen

Übliches Zahlungsziel: 14–30 Tage nach Rechnungseingang.

Beispiel: Abschlagsrechnungen eines Badumbaus

RechnungBeschreibungBetrag (netto)
1. AbschlagDemontage & Rohinstallation3.000,00 €
2. AbschlagFliesen, Sanitärobjekte, Elektro4.500,00 €
Gesamtleistung laut Vertrag12.000,00 €
Abzug geleisteter Abschläge (1. + 2.)- 7.500,00 €
Schlussrechnung: Restbetrag4.500,00 €

Mehr zum Thema: Abschlagsrechnung erstellen — Komplette Anleitung

Schlussrechnung nach VOB

Die Schlussrechnung beendet das Vertragsverhältnis und stellt den finalen Betrag nach Abzug aller Abschlagszahlungen fest.

Inhalt der Schlussrechnung

  • Vollständige Leistungsaufstellung aller erbrachten Arbeiten
  • Nachträge und Zusatzleistungen mit Verweis auf Vereinbarung
  • Abzug aller geleisteten Abschlagszahlungen
  • Restforderung als Schlussbetrag

Fristen & Anforderungen

  • Zahlungsfrist: 30 Tage nach Zugang (§16 VOB/B)
  • Verjährung: 3 Jahre ab Ende des Leistungsjahres
  • Prüfbar: Die Schlussrechnung muss prüffähig aufgestellt sein
  • Aufmaß: Mengenermittlung nachvollziehbar beilegen

Prüfbare Schlussrechnung

Eine prüffähige Schlussrechnung nach VOB muss alle Positionen so aufschlüsseln, dass der Auftraggeber die Leistungen und Mengen anhand des Aufmaßes nachvollziehen kann. Fehlende Prüfbarkeit kann die Fälligkeit verzögern.

Angebot und Rechnung als Handwerker

Der typische Workflow im Handwerk — vom ersten Angebot bis zur Schlussrechnung.

Schritt 1

Angebot

Detailliertes Angebot mit Material, Arbeit und Zeitrahmen erstellen.

Schritt 2

Auftrags­bestätigung

Nach Annahme den Auftrag schriftlich bestätigen und Termine fixieren.

Schritt 3

Abschlags­rechnungen

Zwischenrechnungen nach Baufortschritt oder vereinbarten Meilensteinen.

Schritt 4

Schluss­rechnung

Endabrechnung mit Auflistung aller Leistungen, abzgl. Abschläge.

Mit Clever Invoice wandeln Sie ein angenommenes Angebot mit einem Klick in eine Rechnung um — alle Positionen werden automatisch übernommen.

Rechnungsprogramm für Handwerksbetriebe

Ein gutes Rechnungsprogramm für Handwerker muss mehr können als Standard-Software. Diese 7 Funktionen sind unverzichtbar.

Material und Arbeitskosten getrennt ausweisen
Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen
Angebot mit einem Klick in Rechnung umwandeln
Mobil auf der Baustelle nutzbar (Smartphone/Tablet)
Aufmaß-Erfassung mit automatischer Berechnung
E-Rechnung: ZUGFeRD und XRechnung
DATEV-Export für den Steuerberater

Vergleich: Clever Invoice vs. Handwerkersoftware X

FunktionClever InvoiceHandwerkersoftware X
Material/Arbeit getrennt
Abschlagsrechnungen
Mobile App (Baustelle)
Aufmaß-Erfassung
E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung)
DATEV-Export inklusive
Kostenloser Starter-Tarif
Angebot zu Rechnung
§35a-Ausweis automatisch

Stundenzettel und Aufmaß

Stundenzettel und Aufmaße sind die Grundlage jeder Handwerkerrechnung. Nur mit sauberer Dokumentation können Sie Leistungen korrekt abrechnen.

Stundenzettel

Ein vollständiger Stundenzettel enthält:

  • Datum
  • Baustelle / Einsatzort
  • Name des Mitarbeiters
  • Arbeitszeit (Beginn, Ende, Pause)
  • Beschreibung der Tätigkeiten
  • Unterschrift (Mitarbeiter + Auftraggeber)

Aufmaß

Ein korrektes Aufmaß dokumentiert:

  • Raummaße (Länge x Breite x Höhe)
  • Abzüge (Fenster, Türen, Aussparungen)
  • Zuschläge (z.B. Verschnitt, Sonderflächen)
  • Berechnete Gesamtfläche / -menge
  • Datum und Unterschrift

Häufige Fragen zur Handwerkerrechnung

Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen rund um Rechnungen im Handwerk.

Ja, wenn Ihr Kunde den Steuerbonus nach §35a EStG nutzen möchte. Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehen. Dafür müssen Arbeitskosten, Fahrtkosten und Materialkosten separat auf der Rechnung aufgeführt sein.

Ein Kostenvoranschlag (KV) ist unverbindlich und stellt eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten dar. Ein Angebot ist hingegen bindend und verpflichtet den Handwerker, die Leistung zum genannten Preis auszuführen. Bei einer KV-Überschreitung von mehr als 15–20 % muss der Kunde unverzüglich informiert werden (§ 650 BGB).

Nachträge müssen schriftlich vereinbart und separat auf der Rechnung aufgeführt werden. Bei VOB-Verträgen regelt §2 VOB/B die Vergütung von Nachtragsleistungen. Dokumentieren Sie den Nachtrag mit Aufmaß und Unterschrift des Auftraggebers.

Ab 2027/2028 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich schrittweise verpflichtend. Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) ist die XRechnung bereits heute Pflicht. Clever Invoice unterstützt sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD.

10 Jahre. Die Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus §14b UStG und §257 HGB. Die Archivierung muss GoBD-konform erfolgen — das heißt unveränderbar, vollständig und maschinell auswertbar.

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