EUeR erstellen - Anleitung 2026
Die Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUeR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Deutschland. Wer sie nutzen darf, wie Sie die Anlage EUeR korrekt ausfuellen und welche Fristen gelten - hier erfahren Sie alles.
Was ist die Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUeR)? 2026
Die Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUeR) nach Paragraph 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung. Anders als bei der doppelten Buchfuehrung (Bilanzierung) werden nur die tatsaechlichen Geldzufluesse und -abfluesse gegenueber gestellt. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip nach Paragraph 11 EStG: Einnahmen werden im Zeitpunkt des Zuflusses erfasst, Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Berechtigt sind Freiberufler (Paragraph 18 EStG), Kleingewerbetreibende mit einem Umsatz unter 800.000 Euro und einem Gewinn unter 80.000 Euro pro Wirtschaftsjahr (Paragraph 141 AO), sowie Land- und Forstwirte unter bestimmten Grenzen. Die EUeR wird als Anlage EUeR zusammen mit der Einkommensteuererklaerung beim Finanzamt eingereicht.
Anwendung:
Erstellen Sie die EUeR, indem Sie alle Betriebseinnahmen (z.B. Rechnungen, Honorare) den Betriebsausgaben (z.B. Miete, Material, Versicherungen) gegenuebergestellt. Die Differenz ist Ihr Gewinn oder Verlust. Tragen Sie die Werte in die Anlage EUeR ein und uebermitteln Sie sie elektronisch ueber ELSTER zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklaerung.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Deutlich einfacher als die doppelte Buchfuehrung
- ✓Keine Bilanz und kein Jahresabschluss noetig
- ✓Geringerer Zeitaufwand und niedrigere Steuerberaterkosten
- ✓Zufluss-/Abflussprinzip ermoeglicht Gewinnsteuerung durch Zahlungszeitpunkt
- ✓Keine Inventur erforderlich
Nachteile
- ✗Begrenzte Aussagekraft ueber die tatsaechliche Vermoegensslage
- ✗Nicht fuer alle Unternehmensformen zulaeassig (z.B. nicht fuer GmbH, AG)
- ✗Bei Ueberschreitung der Grenzen Pflicht zur Bilanzierung
- ✗Eingeschraenkte Moeglichkeiten zur Rueckstellungsbildung
- ✗Weniger anerkannt bei Kreditverhandlungen mit Banken
Kosten & Fristen
| Posten | Betrag/Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Steuerberater (EUeR) | 300 - 800 Euro | Je nach Umsatzhoehe, StBVV Paragraph 25 |
| Buchhaltungssoftware | 0 - 30 Euro/Monat | Alternativ: Excel-Vorlage |
| ELSTER-Uebermittlung | Kostenlos | Pflicht seit 2017 |
| Verspaetungszuschlag | Mind. 25 Euro/Monat | Bei verspaeteter Abgabe, Paragraph 152 AO |
Tipps
Praktische Tipps
- →Nutzen Sie das Zufluss-/Abflussprinzip gezielt: Verschieben Sie Einnahmen ins Folgejahr oder ziehen Sie Ausgaben vor, um den Gewinn zu steuern.
- →Fuehren Sie ein Kassenbuch, auch wenn es fuer die EUeR nicht zwingend vorgeschrieben ist - es erleichtert die Pruefung.
- →Achten Sie auf die 10-Tage-Regel bei regelmaessig wiederkehrenden Zahlungen (Paragraph 11 Abs. 1 Satz 2 EStG): Zahlungen um den Jahreswechsel werden dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehoerigkeit zugeordnet.
- →Bewahren Sie alle Belege 10 Jahre auf (Paragraph 147 AO) - auch digitale Belege muessen GoBD-konform archiviert werden.
- →Pruefen Sie jaehrlich, ob Sie die Grenzen fuer die EUeR (800.000 Euro Umsatz / 80.000 Euro Gewinn) noch einhalten.
- →Separate Konten fuer Geschaeft und Privat erleichtern die Buchfuehrung erheblich.
Haeufige Fragen
Wer darf die EUeR nutzen?
Bis wann muss die EUeR abgegeben werden?
Was ist die 10-Tage-Regel?
Welche Betriebsausgaben kann ich in der EUeR absetzen?
Muss ich als Kleinunternehmer eine EUeR erstellen?
Was passiert, wenn ich die EUeR-Grenzen ueberSchreite?
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