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Jahresabschluss & Bilanzierung

Inventur durchfuehren 2026

Die Inventur ist fuer bilanzierende Unternehmen Pflicht. Hier erfahren Sie, welche Inventurverfahren es gibt, wie Sie die Inventur effizient durchfuehren und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Was ist eine Inventur? 2026

Die Inventur ist die mengen- und wertmaessige Bestandsaufnahme aller Vermoegengegenstaende und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie ist nach Paragraph 240 HGB fuer jeden Kaufmann Pflicht und bildet die Grundlage fuer die Bilanz. Das Ergebnis der Inventur ist das Inventar - eine vollstaendige Liste aller Vermoegensgegenstaende (Sachanlagen, Vorraete, Forderungen, Bargeld) und Schulden (Verbindlichkeiten, Rueckstellungen). Es gibt drei zulaessige Verfahren: Die Stichtagsinventur (am Bilanzstichtag oder bis 10 Tage danach), die zeitnahe Inventur (3 Monate vor bis 2 Monate nach dem Stichtag, Paragraph 241 Abs. 3 HGB) und die permanente Inventur (laufende Bestandsfuehrung mit mindestens jaehrlicher koerperlicher Bestandsaufnahme, Paragraph 241 Abs. 2 HGB).

Anwendung:

Planen Sie die Inventur fruehzeitig (4-6 Wochen vorher). Bilden Sie Zaehlteams (mindestens 2 Personen: Zaehler + Schreiber), bereiten Sie Zaehllisten vor, raeumen Sie das Lager auf. Am Inventurtag: Systematisch zaehlen, messen, wiegen. Alle Differenzen zum Buchbestand dokumentieren und klaeren. Das Inventar muss unterschrieben und 10 Jahre aufbewahrt werden.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Exakter Ueberblick ueber alle Vermoegenswerte
  • Aufdeckung von Schwund, Diebstahl und Verderb
  • Korrektur von Buchungsdifferenzen
  • Pflichtgrundlage fuer eine korrekte Bilanz
  • Optimierung der Lagerhaltung

Nachteile

  • Hoher Zeitaufwand (oft 1-3 Tage Betriebsunterbrechung)
  • Personalkosten fuer die Zaehlung
  • Fehlerrisiko bei manueller Zaehlung
  • Bei Stichtagsinventur: Betriebsstillstand moeglich
  • Dokumentationsaufwand gemaess GoBD

Kosten & Fristen

PostenBetrag/FristHinweis
Interne Personalkosten500 - 5.000 EuroJe nach Unternehmengroesse, 1-3 Tage
Externer Inventurdienstleister0,50 - 2,00 Euro/PositionAlternativ zur internen Durchfuehrung
Inventursoftware/-scanner100 - 500 Euro/JahrBeschleunigt die Erfassung erheblich
Entgangener UmsatzVariabelBei Betriebsunterbrechung

Tipps

Praktische Tipps

  • Nutzen Sie die zeitnahe Inventur (Paragraph 241 Abs. 3 HGB): Sie koennen bis zu 3 Monate vor dem Bilanzstichtag inventieren und die Bestaende dann wertmaessig fortschreiben.
  • Barcode-Scanner oder Inventur-Apps reduzieren Fehler und beschleunigen die Zaehlung erheblich.
  • Bilden Sie immer Zweierteams (Zaehler + Schreiber) und tauschen Sie die Rollen bei der Nachzaehlung.
  • Kennzeichnen Sie bereits gezaehlte Bereiche deutlich, um Doppelzaehlungen zu vermeiden.
  • Dokumentieren Sie beschaedigte oder unverkaeufliche Ware separat fuer die Wertberichtigung.
  • Pruefen Sie, ob Sie die permanente Inventur einfuehren koennen - sie vermeidet den Stichtagsstress.

Haeufige Fragen

Wer muss eine Inventur durchfuehren?
Jeder Kaufmann im Sinne des HGB, der zur Buchfuehrung und Bilanzierung verpflichtet ist (Paragraph 240 HGB). Das betrifft Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute ueber den Grenzen des Paragraph 241a HGB. EUeR-Ersteller sind nicht inventurpflichtig.
Welche Inventurverfahren gibt es?
Drei Verfahren: 1) Stichtagsinventur: Zaehlung am Bilanzstichtag (+/- 10 Tage). 2) Zeitnahe Inventur: 3 Monate vor bis 2 Monate nach dem Stichtag mit Wertfortschreibung. 3) Permanente Inventur: Laufende Bestandsfuehrung (z.B. per Lagersoftware) mit mindestens jaehrlicher koerperlicher Pruefung jeder Position.
Was passiert bei Inventurdifferenzen?
Differenzen zwischen Buchbestand und tatsaechlichem Bestand muessen dokumentiert und gebucht werden. Fehlbestaende werden als Aufwand (Schwund, Verderb) erfasst, Mehrbestaende als Ertrag. Wesentliche Differenzen muessen auf die Ursache geprueft werden (Diebstahl, Buchungsfehler, Messfehler).
Wie lange muessen Inventurunterlagen aufbewahrt werden?
Das Inventar und alle Inventurunterlagen (Zaehllisten, Protokolle) muessen 10 Jahre aufbewahrt werden (Paragraph 257 Abs. 4 HGB, Paragraph 147 Abs. 3 AO). Die Aufbewahrungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem das Inventar aufgestellt wurde.
Kann ich auf die Inventur verzichten?
Nur wenn Sie unter den Schwellenwerten des Paragraph 241a HGB liegen (Umsatz unter 800.000 Euro UND Gewinn unter 80.000 Euro) und keine Bilanz erstellen muessen. Ausserdem entfaellt bei bestimmten Vermoegenswerten (z.B. Grundstuecken) die koerperliche Inventur - hier genuegt die Beleginventur.

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