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Steuerrecht 2026

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen & Änderungen

Die Kleinunternehmerregelung hat sich grundlegend geändert. Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen und eine EU-weite Regelung. Hier erfahren Sie alles, was Sie als Kleinunternehmer jetzt wissen müssen.

Kleinunternehmerregelung 2026 in 30 Sekunden

Seit 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen: Vorjahresumsatz max. 25.000 € (vorher 22.000 €) und laufendes Jahr max. 100.000 € (vorher 50.000 €). Neu: Bei Überschreitung der 100.000-€-Grenze entfällt der Status sofort ab der überschreitenden Rechnung. Außerdem gibt es jetzt eine EU-weite Kleinunternehmerregelung für grenzüberschreitende Geschäfte.

Was ändert sich bei der Kleinunternehmerregelung?

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurden die Regelungen in §19 UStG zum 1. Januar 2025 grundlegend überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Höhere Umsatzgrenzen

Die Vorjahresgrenze steigt von 22.000 € auf 25.000 €, die Grenze für das laufende Jahr von 50.000 € auf 100.000 €. Damit profitieren deutlich mehr Unternehmer von der Regelung.

Sofortiger Statusverlust bei 100.000 €

Neu und wichtig: Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt der Kleinunternehmerstatus sofort ab der überschreitenden Rechnung. Es gibt keine Übergangsregelung bis zum Jahresende mehr.

EU-weite Kleinunternehmerregelung

Erstmals können Kleinunternehmer auch in anderen EU-Ländern umsatzsteuerfrei verkaufen. Voraussetzung: Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und EU-Gesamtumsatz unter 100.000 €.

Neue Umsatzgrenzen im Vergleich

KriteriumBis 31.12.2024Ab 01.01.2025
Vorjahresumsatz (max.)22.000 €25.000 €
Umsatz laufendes Jahr (max.)50.000 €100.000 €
Bei Überschreitung im laufenden JahrAb dem Folgejahr regelbesteuertSofort ab der überschreitenden Rechnung
EU-weite RegelungNicht verfügbarVerfügbar (EU-Gesamtumsatz < 100.000 €)
Prognose laufendes JahrVoraussichtlich < 50.000 €Entfällt (nur tatsächlicher Umsatz zählt)

Vorjahresgrenze vs. Jahresgrenze: So funktioniert es

Vorjahresgrenze: 25.000 €

  • • Gesamtumsatz des Vorjahres max. 25.000 €
  • • Wird zum 1. Januar geprüft
  • • Maßgeblich: tatsächlicher Umsatz (nicht Prognose)
  • • Bei Überschreitung: Regelbesteuerung ab 1. Januar
  • • Gründungsjahr: Umsatz wird auf 12 Monate hochgerechnet

Jahresgrenze: 100.000 €

  • • Tatsächlicher Umsatz im laufenden Jahr max. 100.000 €
  • • Wird laufend geprüft (bei jeder Rechnung!)
  • • Bei Überschreitung: sofort regelbesteuert
  • • Keine Übergangsfrist oder Schonfrist
  • • Bereits gestellte Rechnungen bleiben gültig

Praxisbeispiel: Sofortiger Statusverlust

Ein Webdesigner hat 2025 einen Umsatz von 23.000 € erzielt. Im Jahr 2026 erhält er im Oktober einen Großauftrag über 85.000 €. Bisheriger Umsatz 2026: 18.000 €. Mit dem neuen Auftrag wäre der Gesamtumsatz 103.000 € - ab der Rechnung, die die 100.000-€-Grenze überschreitet, muss er Umsatzsteuer ausweisen. Die vorherigen Rechnungen ohne USt bleiben korrekt.

Rechnung als Kleinunternehmer: Was muss drauf?

Pflichtangaben

  • Vollständiger Name und Anschrift (Aussteller & Empfänger)
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung und -zeitraum
  • Entgelt (nur Netto = Brutto, da keine USt)
  • Hinweis auf §19 UStG

Das darf NICHT auf der Rechnung stehen

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen (kein MwSt-Betrag)
  • Kein Steuersatz angeben (kein "19%" oder "7%")
  • Keine Netto/Brutto-Trennung (nur ein Betrag)

Wichtig: Weisen Sie versehentlich USt aus, schulden Sie diese dem Finanzamt (§14c UStG)!

Empfohlene §19-Formulierungen

Standard:

"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Ausführlich:

"Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

EU-weite Kleinunternehmerregelung (neu seit 2025)

Erstmals können deutsche Kleinunternehmer auch in anderen EU-Ländern umsatzsteuerfrei an Privatkunden verkaufen. Dafür ist eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erforderlich.

Voraussetzungen

  • Nationale Kleinunternehmerregelung muss gelten
  • EU-weiter Gesamtumsatz unter 100.000 €
  • Registrierung beim BZSt (EX-Nummer erhalten)
  • Quartalsweise Umsatzmeldung an das BZSt

Für wen lohnt es sich?

  • Online-Händler mit EU-Privatkunden
  • Freelancer mit Kunden in AT, FR, NL etc.
  • Dienstleister für EU-Privatkunden (B2C)
  • Kreative, die digitale Produkte EU-weit verkaufen

Hinweis: Bei B2B-Geschäften greift meist das Reverse-Charge-Verfahren.

Wechsel: Kleinunternehmer ↔ Regelbesteuerung

Freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung

  • Jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt
  • Bindungsfrist: 5 Kalenderjahre (kein Rückwechsel möglich)
  • Sinnvoll bei hohen Betriebsausgaben (Vorsteuerabzug)
  • Sinnvoll bei überwiegend B2B-Kunden

Zurück zur Kleinunternehmerregelung

  • Möglich wenn Vorjahresumsatz unter 25.000 € fällt
  • Erst nach Ablauf der 5-Jahres-Bindungsfrist
  • Ggf. Vorsteuerberichtigung nach §15a UStG beachten

Häufige Fragen

Was sind die neuen Kleinunternehmer-Grenzen ab 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen: Der Vorjahresumsatz darf maximal 25.000 € betragen (vorher 22.000 €) und der Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht überschreiten (vorher 50.000 €). Bei Überschreitung der 100.000-€-Grenze entfällt der Status sofort ab der überschreitenden Rechnung.

Was passiert wenn ich die 100.000 € Grenze überschreite?

Anders als früher gibt es keine Übergangsregelung mehr. Sobald Sie mit einer Rechnung die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschreiten, müssen Sie ab genau dieser Rechnung Umsatzsteuer ausweisen. Alle vorherigen Rechnungen ohne USt bleiben gültig.

Muss ich als Kleinunternehmer MwSt auf Rechnungen ausweisen?

Nein, als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Stattdessen müssen Sie einen Hinweis auf §19 UStG anbringen, z.B. "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Weisen Sie versehentlich USt aus, schulden Sie diese dem Finanzamt.

Kann ich als Kleinunternehmer EU-weit steuerfrei verkaufen?

Ja, seit 2025 gibt es die EU-weite Kleinunternehmerregelung (EU Small Business Scheme). Voraussetzung: Registrierung beim BZSt, EU-weiter Gesamtumsatz unter 100.000 € und Einhaltung der nationalen Grenzen. Sie erhalten eine EX-Identifikationsnummer für EU-Rechnungen.

Wie wechsle ich von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung?

Sie können jederzeit freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, indem Sie dies dem Finanzamt erklären. Achtung: Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie für 5 Kalenderjahre. Ein Rückwechsel ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich, sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

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