Rechnung ins AuslandEU-Ausland & Drittland 2026
Internationale Kunden richtig abrechnen: Wann gilt Reverse Charge? Was ist bei Drittländern zu beachten? Welche Pflichtangaben brauchen Sie? Hier erfahren Sie alles.
Internationale Rechnung erstellenEU-Ausland (B2B)
- Ohne deutsche USt. (Reverse Charge)
- Beide USt-IdNr. auf Rechnung
- Reverse-Charge-Hinweis Pflicht
- Zusammenfassende Meldung (ZM)
Drittland (z.B. Schweiz, USA)
- Ohne Umsatzsteuer (nicht steuerbar)
- Ausfuhrnachweis bei Waren
- Hinweis "steuerfreie Ausfuhr"
- Zollformalitäten beachten
EU-Ausland vs. Drittland - Wo liegt der Unterschied?
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob Ihr Kunde in der EU oder außerhalb sitzt.
EU-Mitgliedstaaten
Reverse Charge bei B2B
EFTA-Staaten
Drittland, aber enge Handelsbeziehungen
Drittländer
Keine EU-USt., Zollformalitäten
Brexit-Hinweis: Großbritannien
Seit dem Brexit (01.01.2021) ist Großbritannien ein Drittland. Rechnungen an UK-Kunden werden wie Drittland-Rechnungen behandelt - ohne Reverse Charge, aber mit Ausfuhrnachweis bei Warenlieferungen. Nordirland hat Sonderregeln für Waren.
Rechnung ins EU-Ausland
Bei B2B-Geschäften innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
B2B: Unternehmer an Unternehmer
- Keine deutsche USt. - Reverse Charge gilt
- Beide USt-IdNr. auf der Rechnung angeben
- Zusammenfassende Meldung (ZM) erforderlich
- Intrastat-Meldung bei Waren > 800.000€/Jahr
B2C: An Privatpersonen
- Deutsche USt. bis zur Lieferschwelle (10.000€/Jahr)
- Über Lieferschwelle: USt. im Bestimmungsland (OSS)
- Dienstleistungen: Sonderregeln je nach Art
Dieser Guide fokussiert sich auf B2B. Für B2C-Regeln siehe unseren OSS-Ratgeber.
Reverse Charge einfach erklärt
Was passiert?
Normalerweise zahlt der Rechnungssteller die Umsatzsteuer ans Finanzamt. Beim Reverse Charge dreht sich das um: Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer in seinem Land. Sie stellen eine Nettorechnung ohne deutsche USt. aus.
Warum gibt es das?
Damit B2B-Handel innerhalb der EU nicht durch unterschiedliche Steuersysteme behindert wird. Sie müssen sich nicht in 27 EU-Ländern steuerlich registrieren - der Kunde übernimmt die Steuerpflicht vor Ort.
Voraussetzungen für Reverse Charge:
- Beide Parteien sind Unternehmer
- Beide haben gültige USt-IdNr.
- Empfänger sitzt in anderem EU-Land
- Hinweis auf Rechnung vorhanden
Rechnung in Drittländer
Schweiz, USA, Großbritannien & Co. - Rechnungen ohne EU-Regelungen
Warenlieferungen (Export)
- Keine USt. - steuerfreie Ausfuhrlieferung
- Ausfuhrnachweis zwingend erforderlich!
- Zollanmeldung (ATLAS-Ausfuhrbescheinigung)
- Buchnachweis in Ihrer Buchhaltung
Dienstleistungen
- B2B: Nicht in DE steuerbar (§3a UStG)
- Rechnung ohne USt. ausstellen
- Achtung: Sonderregeln für bestimmte Leistungen
- Hinweis auf Rechnung empfohlen
Wichtig: Ohne Nachweis keine Steuerfreiheit!
Bei Warenexporten in Drittländer müssen Sie den Ausfuhrnachweis (Zollbescheinigung, Versandbelege) aufbewahren. Ohne diesen Nachweis ist die Lieferung nicht steuerfrei - Sie müssten dann 19% deutsche USt. nachzahlen!
Pflichthinweise für Auslandsrechnungen
Diese Hinweise müssen auf Ihrer Rechnung stehen - in mehreren Sprachen.
Reverse-Charge-Hinweise (EU-Ausland B2B)
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 194, 196 MwStSystRL.
Kurzform: Reverse Charge - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Reverse charge - VAT due by the recipient under Art. 194, 196 of Directive 2006/112/EC.
Kurzform: Reverse charge - VAT to be paid by the recipient
Autoliquidation - TVA due par le preneur conformément aux art. 194, 196 de la directive 2006/112/CE.
Kurzform: Autoliquidation de la TVA
Inversión del sujeto pasivo - IVA a cargo del destinatario según art. 194, 196 de la Directiva 2006/112/CE.
Kurzform: Inversión del sujeto pasivo
Hinweise für Drittland-Rechnungen
Deutsch: Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG.
English: Tax-free export delivery according to German VAT Act § 4 No. 1a in conjunction with § 6.
Deutsch: Leistung nicht in Deutschland steuerbar gemäß § 3a UStG.
English: Service not taxable in Germany according to § 3a German VAT Act.
Checkliste: Auslandsrechnung erstellen
Muster: Auslandsrechnung
So sieht eine korrekte EU-Reverse-Charge-Rechnung aus.
USt-IdNr.: DE123456789
Date: 05.02.2026
Herengracht 100, 1015 BS Amsterdam
Netherlands
VAT ID: NL123456789B01
| Description | Amount |
|---|---|
| Software Development Services Project: E-Commerce Platform Migration Service period: 01.01. - 31.01.2026 | 8,500.00 € |
Reverse charge - VAT due by the recipient under Art. 194, 196 of Directive 2006/112/EC.
Payment terms: Net 14 days
Bank: Commerzbank AG | IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
Internationale Rechnungen einfach erstellen
Clever Invoice erkennt automatisch, ob Ihr Kunde in der EU oder im Drittland sitzt, prüft die USt-IdNr. und fügt die korrekten Hinweise ein. Sie konzentrieren sich aufs Geschäft.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen zu Auslandsrechnungen beantwortet
Muss ich bei Rechnungen ins EU-Ausland Umsatzsteuer berechnen?
Bei B2B-Rechnungen ins EU-Ausland (Unternehmer an Unternehmer): Nein, es gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Sie stellen die Rechnung netto ohne deutsche USt. aus. Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer in seinem Land. Voraussetzung: Beide haben eine gültige USt-IdNr. Bei B2C (an Privatpersonen): Deutsche USt. berechnen, bis zur Lieferschwelle (10.000€/Jahr).
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Beim Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) zahlt nicht der Rechnungssteller die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger in seinem Land. Der Rechnungssteller weist keine USt. aus und notiert den Hinweis "Reverse Charge" oder "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf der Rechnung.
Welche Angaben brauche ich für eine Rechnung ins EU-Ausland?
Zusätzlich zu den normalen Pflichtangaben benötigen Sie: Ihre eigene USt-IdNr., die USt-IdNr. des Kunden (beim Finanzamt prüfbar), den Hinweis auf Reverse Charge, und bei Warenlieferungen den Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung (z.B. Versandnachweis, CMR-Frachtbrief).
Wie schreibe ich eine Rechnung in ein Drittland (z.B. Schweiz, USA)?
Bei Rechnungen an Drittländer (Nicht-EU) wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet - die Lieferung/Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. Sie stellen eine Nettorechnung ohne USt. aus. Bei Warenexporten benötigen Sie Ausfuhrnachweise (Zolldokumente, Versandbelege). Der Hinweis "nicht steuerbare Ausfuhrlieferung" ist empfehlenswert.
Muss ich die USt-IdNr. meines EU-Kunden prüfen?
Ja, Sie sollten die USt-IdNr. des Kunden über das MIAS/VIES-System der EU prüfen. Ist die Nummer ungültig, haftet ggf. Sie für die nicht abgeführte Umsatzsteuer. Clever Invoice prüft USt-IdNr. automatisch bei der Rechnungserstellung.
In welcher Währung muss ich Auslandsrechnungen ausstellen?
Sie können jede Währung verwenden, die Sie mit dem Kunden vereinbart haben. Üblich sind EUR, USD, GBP oder CHF. Die Umsatzsteuer-Beträge in Ihrer Buchhaltung müssen jedoch in Euro angegeben werden - nutzen Sie den EZB-Tageskurs am Rechnungsdatum zur Umrechnung.
Was passiert, wenn ich die Reverse-Charge-Angaben vergesse?
Fehlt der Reverse-Charge-Hinweis oder die USt-IdNr., kann die Rechnung beanstandet werden. Im schlimmsten Fall müssen Sie die deutsche Umsatzsteuer nachzahlen. Bei formellen Fehlern sollten Sie eine korrigierte Rechnung ausstellen. Das Finanzamt kann außerdem Bußgelder verhängen.
Gilt Reverse Charge auch für Dienstleistungen?
Ja, bei B2B-Dienstleistungen an EU-Unternehmen gilt ebenfalls Reverse Charge. Der Leistungsort verlagert sich zum Empfänger (B2B-Grundregel §3a UStG). Ausnahmen gibt es für bestimmte Leistungen, z.B. Grundstücksbezogen, kurzfristige Vermietung, Veranstaltungen - hier gelten Sonderregelungen.
Wie melde ich EU-Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung?
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen müssen Sie monatlich oder vierteljährlich in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Anzugeben sind: USt-IdNr. des Kunden, Art der Leistung und Summe der Umsätze. Frist: Bis zum 25. des Folgemonats.
Welche Nachweise brauche ich für steuerfreie Ausfuhrlieferungen?
Für Warenexporte in Drittländer benötigen Sie Belegnachweise: Ausgangsvermerk der Zollbehörde (IT-System ATLAS), Spediteursbescheinigung oder Frachtbrief, Buchnachweis in Ihrer Buchhaltung. Ohne diese Nachweise ist die Ausfuhr nicht steuerfrei und Sie müssen deutsche USt. nachzahlen.