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Rechnung für Coaching & Beratung schreiben

Professionelle Coaching-Rechnungen erstellen: Stundensätze, Pakete, Tagessätze. Umsatzsteuerbefreiung prüfen, Online-Coaching abrechnen, Reisekosten inkludieren. Mit interaktivem Rechnung-Generator.

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Rechnung-Generator
Verfasst von Clever Invoice Redaktion— RedaktionsteamFachlich geprüft von Tom Weber— Freelancer-Coach & ProduktivitätsexperteZuletzt aktualisiert am: 13.06.2026

Coaching- & Beratungsarten im Überblick

Business Coaching

Führungskräfteentwicklung, Karrierecoaching, Executive Coaching

Üblicher Satz: 150-400 €/Std.

USt.: 19% USt. (keine Befreiung)

Life Coaching

Persönlichkeitsentwicklung, Work-Life-Balance, Lebensberatung

Üblicher Satz: 80-200 €/Std.

USt.: 19% USt. (keine Befreiung)

Gesundheitscoaching

Ernährungsberatung, Stressmanagement, Burnout-Prävention

Üblicher Satz: 70-150 €/Std.

USt.: 19% USt. oder befreit (§ 4 Nr. 14 UStG)

Training & Seminare

Workshops, Inhouse-Schulungen, Teamtraining

Üblicher Satz: 1.000-3.000 €/Tag

USt.: 19% USt. oder befreit (§ 4 Nr. 21 UStG)

Unternehmensberatung

Strategieberatung, Prozessoptimierung, Change Management

Üblicher Satz: 150-500 €/Std.

USt.: 19% USt. (keine Befreiung)

Online-Coaching

Zoom-Sessions, Videokurse, digitale Programme

Üblicher Satz: 80-250 €/Std.

USt.: 19% USt. (keine Befreiung)

Umsatzsteuerbefreiung für Coaches: Wann gilt sie?

Wichtig: Normales Coaching ist NICHT steuerbefreit!

Die meisten Coaching-Leistungen unterliegen dem regulären Steuersatz von 19%. Eine Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG gilt nur für anerkannte Bildungseinrichtungen mit behördlicher Bescheinigung.

§ 4 Nr. 21a UStGBildungsleistungen

Voraussetzungen:

  • Leitung anerkannter allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen
  • Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde erforderlich
  • Unmittelbarer Schulungs-/Erziehungszweck

Beispiele:

Ausbildung zum Coach, IHK-Lehrgänge, Fortbildungen mit Zertifikat

§ 4 Nr. 21b UStGUnterrichtsleistungen

Voraussetzungen:

  • Privater Unterricht durch Lehrer an Schulen/Hochschulen
  • Wissenschaftlicher Inhalt
  • Unterricht direkt an Lernende

Beispiele:

Hochschuldozenten, Privatlehrer für Schulunterricht

§ 4 Nr. 14 UStGHeilbehandlungen

Voraussetzungen:

  • Medizinisch notwendige Leistung
  • Durchführung durch Heilberufler (Arzt, Psychotherapeut, Heilpraktiker)
  • Therapeutischer Zweck nachweisbar

Beispiele:

Psychologische Beratung durch approbierte Therapeuten, Heilpraktiker-Leistungen

Coaching-Rechnung Generator

Rechnung erstellen

Berechnung

Coaching-Session:270.00 €
Vor-/Nachbereitung:+ 135.00 €
Nettobetrag:405.00 €
+ 19% USt.:76.95 €
Gesamtbetrag:481.95 €

Rechnungstext (zum Kopieren)

Coaching-Session am [DATUM]
1.5 Stunden à 180.00 € = 270.00 €
Vor-/Nachbereitung (0.8 Std.) = 135.00 €

Nettobetrag: 405.00 €
zzgl. 19% USt.: 76.95 €
Gesamtbetrag: 481.95 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Musterrechnungen für Coaches

Einzelcoaching (Stundenbasis)

Standard-Abrechnung nach geleisteten Stunden

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Business Coaching Session am 15.01.20261.5Std.180.00 €19%
Vor-/Nachbereitung0.5Std.180.00 €19%
Hinweis: Leistungsdatum angeben, Vor-/Nachbereitung kann separat oder inklusive sein

Coaching-Paket (Pauschale)

Vorab vereinbartes Paket mit Ratenzahlung

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Coaching-Programm "Führungskräfte-Entwicklung" (10 Sessions à 90 Min.)1pauschal2400.00 €19%
Hinweis: Bei Paketen: Leistungszeitraum (z.B. "Januar bis März 2026") angeben

Inhouse-Seminar (Tagessatz)

Vor-Ort-Training mit Reisekosten

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Seminar "Kommunikation im Team" am 20.01.20261Tag1800.00 €19%
Anreise und Unterkunft1pauschal250.00 €19%
Seminarunterlagen (20 Teilnehmer)20Stück15.00 €19%
Hinweis: Reisekosten als Nebenleistung mit gleichem Steuersatz

Steuerbefreite Bildungsleistung

Anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 UStG

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Ausbildung zum Coach (Modul 3)1pauschal1200.00 €0%
Prüfungsgebühr1pauschal200.00 €0%
Hinweis: Steuerfrei gem. § 4 Nr. 21a UStG (Bescheinigung der zuständigen Behörde erforderlich)

Online-Coaching-Programm

Digitales Coaching mit Videocalls

BezeichnungMengeEinheitPreisUSt.
Online-Coaching "Karrierebooster" (8 Wochen-Programm)1pauschal1500.00 €19%
Inkl. wöchentliche 1:1-Videocalls (8 × 60 Min.)---19%
Inkl. Workbook und Online-Kursbereich---19%
Hinweis: Bei digitalen Produkten: Lieferort = Sitz des Kunden (B2C: OSS beachten)

Häufige Fragen zur Coaching-Rechnung

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Coaching?

Standard-Coaching unterliegt dem regulären Satz von 19%. Eine Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG gilt nur für anerkannte Bildungsleistungen mit Bescheinigung der Landesbehörde. "Normales" Business- oder Life-Coaching ist nicht befreit.

Was ist der Unterschied zwischen Coaching und Beratung bei der Rechnung?

Umsatzsteuerlich gibt es keinen Unterschied – beide unterliegen 19% USt. Der Unterschied liegt in der Leistungsbeschreibung: Coaching beschreibt einen Prozess (z.B. "Coaching-Session"), Beratung ein Ergebnis (z.B. "Strategieberatung zu...").

Wie rechne ich Online-Coaching ab?

Online-Coaching wird wie Präsenz-Coaching abgerechnet. Bei B2C-Kunden im EU-Ausland gilt der Ort der Leistung im Empfängerland (OSS-Verfahren). Geben Sie das Datum der Session als Leistungsdatum an.

Kann ich Vor- und Nachbereitung separat abrechnen?

Ja, Sie können Vor- und Nachbereitung als eigene Position oder pauschal inkludiert abrechnen. Viele Coaches kalkulieren dies in den Stundensatz ein. Wichtig: Transparenz gegenüber dem Kunden.

Wie gebe ich den Leistungszeitraum bei Coaching-Paketen an?

Bei Paketen geben Sie den Gesamtzeitraum an (z.B. "Leistungszeitraum: Januar bis März 2026"). Bei der Schlussrechnung können Sie die einzelnen Sessions mit Datum auflisten.

Muss ich bei Gruppencoaching anders abrechnen?

Bei Gruppencoaching rechnen Sie meist mit dem Auftraggeber (Unternehmen) ab, nicht mit den Teilnehmern. Der Steuersatz bleibt 19%. Geben Sie die Anzahl der Teilnehmer in der Leistungsbeschreibung an.

Wie behandle ich Stornierungsgebühren?

Stornierungsgebühren sind echter Schadenersatz und unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn keine Leistung erbracht wurde. Bei Teilleistung (z.B. Vorbereitung) ist dieser Anteil steuerpflichtig.

Kann ich als Kleinunternehmer Coaching anbieten?

Ja, als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Beachten Sie die Umsatzgrenze von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (ab 2025).

Wie rechne ich Retreats und mehrtägige Veranstaltungen ab?

Bei Retreats empfiehlt sich eine Pauschale pro Teilnehmer oder eine Gesamtpauschale. Unterkunft und Verpflegung können als durchlaufende Posten (wenn im Namen des Kunden gebucht) oder als Nebenleistung abgerechnet werden.

Was ist bei internationalen Coaching-Kunden zu beachten?

Bei B2B-Kunden in der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) – Sie stellen netto aus. Bei B2C-Kunden in der EU gilt der Ort des Empfängers (OSS). Bei Drittländern: grundsätzlich steuerfrei als sonstige Leistung.

Coaching-Rechnungen in Sekunden erstellen

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