Zum Inhalt springen
🇨🇭

Ratgeber 2026

Rechnung in die Schweiz

Wie stellen Sie als deutsches Unternehmen Rechnungen an Schweizer Kunden? Erfahren Sie alles zu Umsatzsteuer, Bezugssteuer, Ausfuhrlieferung und den korrekten Pflichthinweisen.

Die wichtigste Regel

Rechnungen an Schweizer Unternehmen und Warenlieferungen in die Schweiz werden in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt. Die Schweiz ist ein Drittland (nicht EU), daher gelten besondere Regeln für Ausfuhrlieferungen und Dienstleistungen.

Szenarien im Überblick

Warenlieferung B2B

Sie liefern Waren an ein Schweizer Unternehmen

Dt. USt:Nein (Ausfuhrlieferung)
CH MwSt:Einfuhr-MwSt beim Zoll (8,1%)
§ 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG

Warenlieferung B2C

Sie liefern Waren an eine Schweizer Privatperson

Dt. USt:Nein (Ausfuhrlieferung)
CH MwSt:Einfuhr-MwSt beim Zoll (8,1%)
§ 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG

Dienstleistung B2B

Sie erbringen Dienstleistungen für ein Schweizer Unternehmen

Dt. USt:Nein (Leistungsort Schweiz)
CH MwSt:Bezugssteuer (8,1%)
§ 3a Abs. 2 UStG

Dienstleistung B2C

Sie erbringen Dienstleistungen für eine Schweizer Privatperson

Dt. USt:Ggf. ja (je nach Leistungsart)
CH MwSt:Meist keine
Prüfung nach § 3a UStG erforderlich

Schweizer Mehrwertsteuersätze 2026

8,1%

Normalsatz

2,6%

Reduzierter Satz

Lebensmittel, Medikamente, etc.

3,8%

Sondersatz

Beherbergung

Hinweis: Die Schweizer MwSt wurde zum 01.01.2024 erhöht (vorher: 7,7% / 2,5% / 3,7%). Die neuen Sätze gelten weiterhin in 2026.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Standard-Pflichtangaben

  • Vollständiger Name und Anschrift (mit Länderkennung)
  • Ihre deutsche Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
  • Leistungsbeschreibung und -datum
  • Nettobetrag (ohne deutsche USt)

Zusätzlich für Schweiz

  • Hinweis auf Steuerbefreiung (siehe Formulierungen)
  • UID-Nummer des Schweizer Kunden (B2B empfohlen)
  • Währung (EUR oder CHF)
  • Bei Waren: Zolltarifnummern für Zollabwicklung

Hinweistexte zum Kopieren

Ausfuhrlieferung (Waren)

Für Warenlieferungen in die Schweiz

Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG

B2B-Dienstleistung

Für Dienstleistungen an Schweizer Unternehmen

Leistungsort nicht in Deutschland. Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Bezugssteuer Art. 45 MWSTG).

Nicht steuerbar (kurz)

Kompakte Variante für B2B

Nicht steuerbar nach § 3a Abs. 2 UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Mit Bezugssteuer-Hinweis

Ausführlicher Hinweis für Schweizer Kunden

Diese Leistung unterliegt der Bezugssteuer nach Art. 45 MWSTG. Der Leistungsempfänger schuldet die Schweizer Mehrwertsteuer.

Englisch

Für englischsprachige Rechnungen

Reverse charge: VAT liability transfers to the recipient. No German VAT charged pursuant to § 3a para. 2 German VAT Act.

Bezugssteuer (Reverse Charge Schweiz)

Die Bezugssteuer ist das Schweizer Pendant zum EU-Reverse-Charge-Verfahren. Bei B2B-Dienstleistungen aus dem Ausland muss der Schweizer Empfänger die MwSt selbst abführen.

So funktioniert es:

  1. Sie stellen eine Rechnung ohne deutsche USt
  2. Der Schweizer Kunde berechnet 8,1% MwSt auf Ihre Rechnung
  3. Er führt diese MwSt an die Eidg. Steuerverwaltung ab
  4. Gleichzeitig zieht er denselben Betrag als Vorsteuer ab (neutraler Effekt)

Vorteil für Sie

Sie müssen sich nicht in der Schweiz registrieren und keine Schweizer MwSt abführen, solange Ihr Umsatz unter 100.000 CHF bleibt.

Vorteil für den Kunden

Der Kunde hat keinen Nachteil, da er die Bezugssteuer als Vorsteuer abziehen kann (Nullsummenspiel).

Ausfuhrnachweis bei Warenlieferungen

Wichtig: Steuerbefreiung nur mit Nachweis

Für steuerfreie Ausfuhrlieferungen benötigen Sie einen Ausfuhrnachweis. Ohne diesen kann das Finanzamt nachträglich deutsche USt fordern.

Gültige Ausfuhrnachweise:

  • Ausfuhranmeldung im ATLAS-System mit Ausgangsvermerk
  • Bestätigung des Grenzzollamts
  • Frachtpapiere mit Abgangsvermerk (CMR, Spediteursbescheinigung)
  • Postsendungen: Postbeleg für Auslandsversand

Ab 100.000 CHF Umsatz

Wenn Ihr Umsatz in der Schweiz 100.000 CHF pro Jahr übersteigt, werden Sie dort obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.

Was dann zu tun ist:

  • Registrierung bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
  • Schweizer MwSt auf Rechnungen ausweisen (8,1%)
  • Quartalsweise MwSt-Abrechnung an ESTV
  • Fiskalvertreter bestellen (empfohlen)

Tipp: Umsatz im Blick behalten

Führen Sie eine separate Auswertung Ihrer Schweiz-Umsätze. Der Wechselkurs zum Jahresende ist maßgeblich. Bei Überschreiten der Grenze haben Sie 30 Tage Zeit zur Registrierung.

Häufige Fragen zu Rechnungen in die Schweiz

Muss ich auf Rechnungen in die Schweiz Umsatzsteuer berechnen?

Bei Warenlieferungen (Ausfuhrlieferung) und B2B-Dienstleistungen: Nein, diese sind in Deutschland von der USt befreit. Bei Dienstleistungen an Schweizer Privatpersonen kann deutsche USt anfallen, je nach Art der Leistung (Ort der Leistung nach § 3a UStG).

Welcher Hinweis muss auf die Rechnung in die Schweiz?

Bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen: "Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG". Bei B2B-Dienstleistungen mit Leistungsort Schweiz: "Leistungsort nicht in Deutschland, § 3a UStG" oder "Nicht steuerbar nach § 3a Abs. 2 UStG".

In welcher Währung stelle ich Rechnungen in die Schweiz?

Sie können in Euro (EUR) oder Schweizer Franken (CHF) fakturieren. Bei CHF tragen Sie das Wechselkursrisiko. Viele Schweizer Unternehmen akzeptieren Euro-Rechnungen. Die Währungsvereinbarung sollte im Vertrag geregelt sein.

Muss mein Schweizer Kunde Schweizer Mehrwertsteuer zahlen?

Bei B2B-Dienstleistungen greift in der Schweiz die Bezugssteuer: Der Schweizer Kunde muss die Schweizer MwSt (8,1%) selbst abführen und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Bei Warenlieferungen fällt Einfuhr-MwSt beim Zoll an.

Brauche ich einen Ausfuhrnachweis für Lieferungen?

Ja, für steuerfreie Ausfuhrlieferungen benötigen Sie einen Ausfuhrnachweis (Zolldokumente, Frachtpapiere). Ohne Nachweis kann das Finanzamt die Steuerbefreiung versagen. Bewahren Sie Ausfuhrdokumente mindestens 10 Jahre auf.

Was ist bei der Bezugssteuer (Reverse Charge Schweiz) zu beachten?

Die Bezugssteuer ist das Schweizer Pendant zum Reverse-Charge. Ihr Schweizer Kunde führt die MwSt ab und zieht sie als Vorsteuer ab. Auf Ihrer Rechnung vermerken Sie: "Bezugssteuer nach Art. 45 MWSTG - Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".

Ab wann bin ich in der Schweiz steuerpflichtig?

Wenn Ihr Umsatz in der Schweiz 100.000 CHF pro Jahr übersteigt, werden Sie dort mehrwertsteuerpflichtig. Sie müssen sich dann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren und Schweizer MwSt abführen.

Welche Pflichtangaben hat eine Rechnung in die Schweiz?

Deutsche Pflichtangaben nach § 14 UStG plus: Hinweis auf Steuerbefreiung, vollständige Adresse mit Länderkennung (CH), bei B2B die UID-Nummer des Schweizer Kunden (CHE-xxx.xxx.xxx MWST), und ggf. Zoll-/Warencodes.

Muss ich die Schweizer UID-Nummer auf der Rechnung angeben?

Bei B2B-Geschäften ist es empfehlenswert, die Schweizer UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer) Ihres Kunden anzugeben. Sie beginnt mit "CHE" und endet mit "MWST" (z.B. CHE-123.456.789 MWST).

Wie unterscheidet sich die Rechnung an Privatkunden vs. Unternehmen?

Bei Privatkunden (B2C) kann je nach Leistungsart deutsche USt anfallen (z.B. elektronische Dienstleistungen). Bei Unternehmen (B2B) ist der Leistungsort meist die Schweiz, sodass keine deutsche USt anfällt.

Internationale Rechnungen leicht gemacht

Mit Clever Invoice erstellen Sie Rechnungen in die Schweiz mit den korrekten Steuerhinweisen – in Euro oder CHF, mit allen Pflichtangaben automatisch.

Verwandte Artikel