Ratgeber 2026
Rechnung in die Schweiz
Wie stellen Sie als deutsches Unternehmen Rechnungen an Schweizer Kunden? Erfahren Sie alles zu Umsatzsteuer, Bezugssteuer, Ausfuhrlieferung und den korrekten Pflichthinweisen.
Die wichtigste Regel
Rechnungen an Schweizer Unternehmen und Warenlieferungen in die Schweiz werden in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt. Die Schweiz ist ein Drittland (nicht EU), daher gelten besondere Regeln für Ausfuhrlieferungen und Dienstleistungen.
Szenarien im Überblick
Warenlieferung B2B
Sie liefern Waren an ein Schweizer Unternehmen
Warenlieferung B2C
Sie liefern Waren an eine Schweizer Privatperson
Dienstleistung B2B
Sie erbringen Dienstleistungen für ein Schweizer Unternehmen
Dienstleistung B2C
Sie erbringen Dienstleistungen für eine Schweizer Privatperson
Schweizer Mehrwertsteuersätze 2026
8,1%
Normalsatz
2,6%
Reduzierter Satz
Lebensmittel, Medikamente, etc.
3,8%
Sondersatz
Beherbergung
Hinweis: Die Schweizer MwSt wurde zum 01.01.2024 erhöht (vorher: 7,7% / 2,5% / 3,7%). Die neuen Sätze gelten weiterhin in 2026.
Pflichtangaben auf der Rechnung
Standard-Pflichtangaben
- Vollständiger Name und Anschrift (mit Länderkennung)
- Ihre deutsche Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
- Leistungsbeschreibung und -datum
- Nettobetrag (ohne deutsche USt)
Zusätzlich für Schweiz
- Hinweis auf Steuerbefreiung (siehe Formulierungen)
- UID-Nummer des Schweizer Kunden (B2B empfohlen)
- Währung (EUR oder CHF)
- Bei Waren: Zolltarifnummern für Zollabwicklung
Hinweistexte zum Kopieren
Ausfuhrlieferung (Waren)
Für Warenlieferungen in die Schweiz
B2B-Dienstleistung
Für Dienstleistungen an Schweizer Unternehmen
Nicht steuerbar (kurz)
Kompakte Variante für B2B
Mit Bezugssteuer-Hinweis
Ausführlicher Hinweis für Schweizer Kunden
Englisch
Für englischsprachige Rechnungen
Bezugssteuer (Reverse Charge Schweiz)
Die Bezugssteuer ist das Schweizer Pendant zum EU-Reverse-Charge-Verfahren. Bei B2B-Dienstleistungen aus dem Ausland muss der Schweizer Empfänger die MwSt selbst abführen.
So funktioniert es:
- Sie stellen eine Rechnung ohne deutsche USt
- Der Schweizer Kunde berechnet 8,1% MwSt auf Ihre Rechnung
- Er führt diese MwSt an die Eidg. Steuerverwaltung ab
- Gleichzeitig zieht er denselben Betrag als Vorsteuer ab (neutraler Effekt)
Vorteil für Sie
Sie müssen sich nicht in der Schweiz registrieren und keine Schweizer MwSt abführen, solange Ihr Umsatz unter 100.000 CHF bleibt.
Vorteil für den Kunden
Der Kunde hat keinen Nachteil, da er die Bezugssteuer als Vorsteuer abziehen kann (Nullsummenspiel).
Ausfuhrnachweis bei Warenlieferungen
Wichtig: Steuerbefreiung nur mit Nachweis
Für steuerfreie Ausfuhrlieferungen benötigen Sie einen Ausfuhrnachweis. Ohne diesen kann das Finanzamt nachträglich deutsche USt fordern.
Gültige Ausfuhrnachweise:
- Ausfuhranmeldung im ATLAS-System mit Ausgangsvermerk
- Bestätigung des Grenzzollamts
- Frachtpapiere mit Abgangsvermerk (CMR, Spediteursbescheinigung)
- Postsendungen: Postbeleg für Auslandsversand
Ab 100.000 CHF Umsatz
Wenn Ihr Umsatz in der Schweiz 100.000 CHF pro Jahr übersteigt, werden Sie dort obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.
Was dann zu tun ist:
- Registrierung bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
- Schweizer MwSt auf Rechnungen ausweisen (8,1%)
- Quartalsweise MwSt-Abrechnung an ESTV
- Fiskalvertreter bestellen (empfohlen)
Tipp: Umsatz im Blick behalten
Führen Sie eine separate Auswertung Ihrer Schweiz-Umsätze. Der Wechselkurs zum Jahresende ist maßgeblich. Bei Überschreiten der Grenze haben Sie 30 Tage Zeit zur Registrierung.
Häufige Fragen zu Rechnungen in die Schweiz
Muss ich auf Rechnungen in die Schweiz Umsatzsteuer berechnen?
Bei Warenlieferungen (Ausfuhrlieferung) und B2B-Dienstleistungen: Nein, diese sind in Deutschland von der USt befreit. Bei Dienstleistungen an Schweizer Privatpersonen kann deutsche USt anfallen, je nach Art der Leistung (Ort der Leistung nach § 3a UStG).
Welcher Hinweis muss auf die Rechnung in die Schweiz?
Bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen: "Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG". Bei B2B-Dienstleistungen mit Leistungsort Schweiz: "Leistungsort nicht in Deutschland, § 3a UStG" oder "Nicht steuerbar nach § 3a Abs. 2 UStG".
In welcher Währung stelle ich Rechnungen in die Schweiz?
Sie können in Euro (EUR) oder Schweizer Franken (CHF) fakturieren. Bei CHF tragen Sie das Wechselkursrisiko. Viele Schweizer Unternehmen akzeptieren Euro-Rechnungen. Die Währungsvereinbarung sollte im Vertrag geregelt sein.
Muss mein Schweizer Kunde Schweizer Mehrwertsteuer zahlen?
Bei B2B-Dienstleistungen greift in der Schweiz die Bezugssteuer: Der Schweizer Kunde muss die Schweizer MwSt (8,1%) selbst abführen und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Bei Warenlieferungen fällt Einfuhr-MwSt beim Zoll an.
Brauche ich einen Ausfuhrnachweis für Lieferungen?
Ja, für steuerfreie Ausfuhrlieferungen benötigen Sie einen Ausfuhrnachweis (Zolldokumente, Frachtpapiere). Ohne Nachweis kann das Finanzamt die Steuerbefreiung versagen. Bewahren Sie Ausfuhrdokumente mindestens 10 Jahre auf.
Was ist bei der Bezugssteuer (Reverse Charge Schweiz) zu beachten?
Die Bezugssteuer ist das Schweizer Pendant zum Reverse-Charge. Ihr Schweizer Kunde führt die MwSt ab und zieht sie als Vorsteuer ab. Auf Ihrer Rechnung vermerken Sie: "Bezugssteuer nach Art. 45 MWSTG - Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".
Ab wann bin ich in der Schweiz steuerpflichtig?
Wenn Ihr Umsatz in der Schweiz 100.000 CHF pro Jahr übersteigt, werden Sie dort mehrwertsteuerpflichtig. Sie müssen sich dann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren und Schweizer MwSt abführen.
Welche Pflichtangaben hat eine Rechnung in die Schweiz?
Deutsche Pflichtangaben nach § 14 UStG plus: Hinweis auf Steuerbefreiung, vollständige Adresse mit Länderkennung (CH), bei B2B die UID-Nummer des Schweizer Kunden (CHE-xxx.xxx.xxx MWST), und ggf. Zoll-/Warencodes.
Muss ich die Schweizer UID-Nummer auf der Rechnung angeben?
Bei B2B-Geschäften ist es empfehlenswert, die Schweizer UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer) Ihres Kunden anzugeben. Sie beginnt mit "CHE" und endet mit "MWST" (z.B. CHE-123.456.789 MWST).
Wie unterscheidet sich die Rechnung an Privatkunden vs. Unternehmen?
Bei Privatkunden (B2C) kann je nach Leistungsart deutsche USt anfallen (z.B. elektronische Dienstleistungen). Bei Unternehmen (B2B) ist der Leistungsort meist die Schweiz, sodass keine deutsche USt anfällt.
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