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Projektabrechnung

Teilrechnung erstellen: Anleitung & Muster

Bei längeren Projekten mit abgrenzbaren Teilleistungen ermöglicht die Teilrechnung eine schrittweise Abrechnung. Erfahren Sie, wie Sie Teilrechnungen korrekt erstellen und worin sie sich von Abschlagsrechnungen unterscheiden.

Was ist eine Teilrechnung?

Eine Teilrechnung ist eine Rechnung über eine konkret abgeschlossene Teilleistung eines Gesamtauftrags. Sie wird erst gestellt, wenn die entsprechende Teilleistung vollständig erbracht wurde - im Gegensatz zur Abschlagsrechnung, die auch als Vorauszahlung fungieren kann.

Wann ist eine Teilrechnung sinnvoll?

Bauprojekte

Separate Gewerke (Rohbau, Elektrik, Sanitär) als einzelne Teilleistungen abrechnen

Handwerk

Größere Aufträge mit klar abgrenzbaren Arbeitsphasen oder Meilensteinen

Langzeitprojekte

Projekte über mehrere Monate mit vereinbarten Zwischenzielen

Teilrechnung vs. Abschlagsrechnung

AspektTeilrechnungAbschlagsrechnung
DefinitionAbrechnung einer vollständig erbrachten TeilleistungVorauszahlung auf die Gesamtleistung
LeistungsstandKonkrete Leistung muss abgeschlossen seinKann auch vor Leistungserbringung gestellt werden
UmsatzsteuerUSt. wird sofort fällig (§13 Abs.1 UStG)USt. wird mit Zahlung fällig (§13 Abs.1 Nr.1a UStG)
Typische BranchenBaugewerbe, Handwerk bei GewerkenBauprojekte, IT-Projekte, Beratung
Vorsteuerabzug KundeSofort möglichErst nach Zahlung möglich
SchlussrechnungEnthält nur noch nicht abgerechnete LeistungenEnthält Gesamtleistung abzgl. Abschläge
Merkhilfe: Teilrechnung = Teilleistung ist fertig. Abschlagsrechnung = Anzahlung auf Gesamtleistung (muss noch nicht fertig sein).

Pflichtangaben auf der Teilrechnung

Standardangaben (wie jede Rechnung)

  • Name und Anschrift (Leistender + Empfänger)
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und -nummer
  • Nettobetrag, USt.-Satz und -Betrag
  • Bruttobetrag

Zusätzlich bei Teilrechnungen

  • Klare Kennzeichnung "Teilrechnung"
  • Bezug zum Gesamtauftrag (Auftragsnummer)
  • Genaue Beschreibung der Teilleistung
  • Leistungszeitraum der Teilleistung
  • Laufende Nr. (z.B. "1 von 3")

Musterformulierungen zum Kopieren

Überschrift Teilrechnung

Teilrechnung Nr. 1 / 3 zu Auftrag 2026-0042

Leistungsabgrenzung

Hiermit stellen wir Ihnen folgende abgeschlossene Teilleistung in Rechnung: Gewerk 1: Rohbauarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis Position 1-15 Leistungszeitraum: 15.01.2026 bis 28.02.2026

Zahlungshinweis

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Bitte beachten Sie: Dies ist Teilrechnung 1 von insgesamt 3 Teilrechnungen für dieses Projekt.

Verweis auf Schlussrechnung

Die Schlussrechnung über die restlichen Leistungen erfolgt nach vollständiger Abnahme aller Gewerke.

Rechenbeispiel: Vom Auftrag zur Schlussrechnung

Ausgangssituation:

Gesamtauftrag: Komplettsanierung Badezimmer für 15.000,00 € netto
Vereinbarung: 3 Teilrechnungen nach Abschluss der Gewerke

Teilrechnung 1: Demontage & Rohinstallation

Leistung:4.500,00 €+ 19% USt.:855,00 €Brutto:5.355,00 €

Teilrechnung 2: Fliesen & Sanitärobjekte

Leistung:6.500,00 €+ 19% USt.:1.235,00 €Brutto:7.735,00 €

Schlussrechnung: Restarbeiten & Fertigstellung

Gesamtauftrag netto:15.000,00 €./. Teilrechnung 1:-4.500,00 €./. Teilrechnung 2:-6.500,00 €Restleistung netto:4.000,00 €+ 19% USt.:760,00 €Restbetrag brutto:4.760,00 €

Kontrolle:

Teilrechnung 1:5.355,00 €Teilrechnung 2:7.735,00 €Schlussrechnung:4.760,00 €Gesamt brutto:17.850,00 €(= 15.000,00 € + 2.850,00 € USt.)

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Teilleistung definiert: Teilrechnungen setzen eine konkret abgeschlossene Teilleistung voraus - nicht einfach "30% des Auftrags"
  • Fehlende Kennzeichnung: Immer klar als "Teilrechnung" kennzeichnen mit Bezug zum Gesamtauftrag
  • Schlussrechnung vergessen: Nach der letzten Teilleistung muss eine ordnungsgemäße Schlussrechnung folgen
  • Doppelte Abrechnung: Prüfen Sie, dass keine Leistungen doppelt abgerechnet werden (in Teilrechnung UND Schlussrechnung)

Häufige Fragen

Was ist eine Teilrechnung?

Eine Teilrechnung ist eine Rechnung über eine konkret abgeschlossene Teilleistung eines Gesamtauftrags. Im Gegensatz zur Abschlagsrechnung wird hier nur das abgerechnet, was tatsächlich fertiggestellt wurde. Die Umsatzsteuer wird sofort fällig, und der Kunde kann sie sofort als Vorsteuer abziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilrechnung und Abschlagsrechnung?

Der Hauptunterschied: Eine Teilrechnung rechnet eine vollständig erbrachte Teilleistung ab, während eine Abschlagsrechnung eine Vorauszahlung auf die Gesamtleistung darstellt - auch wenn noch nichts oder nur teilweise geliefert wurde. Steuerlich unterscheiden sich auch die Zeitpunkte der USt.-Entstehung.

Wann verwende ich eine Teilrechnung?

Teilrechnungen eignen sich bei Projekten mit klar abgrenzbaren Teilleistungen, z.B. im Baugewerbe (Rohbau, Ausbau, Elektrik als separate Gewerke), bei längeren Projekten mit Meilensteinen, oder wenn Teilleistungen vertraglich separat abgerechnet werden sollen.

Welche Pflichtangaben gehören auf eine Teilrechnung?

Alle regulären Rechnungspflichtangaben nach §14 UStG plus: Klare Kennzeichnung als Teilrechnung, Bezug zum Gesamtauftrag, genaue Beschreibung der abgerechneten Teilleistung, Leistungszeitraum der Teilleistung, und bei mehreren Teilrechnungen die laufende Nummer.

Wie viele Teilrechnungen darf ich stellen?

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Die Anzahl sollte sich nach dem Projekt und den vereinbarten Meilensteinen richten. Üblich sind 3-5 Teilrechnungen bei größeren Projekten. Wichtig ist, dass jede Teilrechnung einer tatsächlich abgeschlossenen Teilleistung entspricht.

Muss ich bei Teilrechnungen eine Schlussrechnung erstellen?

Ja, nach Abschluss aller Teilleistungen sollte eine Schlussrechnung erstellt werden. Diese fasst alle erbrachten Leistungen zusammen, listet die bereits gezahlten Teilrechnungen auf und weist den noch zu zahlenden Restbetrag aus.

Wann wird die Umsatzsteuer bei Teilrechnungen fällig?

Bei Teilrechnungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Teilleistung erbracht wurde (§13 Abs.1 Nr.1a UStG). Sie muss also sofort in der USt.-Voranmeldung angegeben werden - unabhängig davon, wann der Kunde zahlt.

Was muss in der Schlussrechnung stehen?

Die Schlussrechnung enthält: Gesamtaufstellung aller Leistungen, Gesamtbetrag (brutto und netto), Auflistung aller gezahlten Teilrechnungen mit Beträgen und Rechnungsnummern, Berechnung des Restbetrags, Hinweis dass dies die Schlussrechnung ist.

Kann der Kunde Teilrechnungen steuerlich absetzen?

Ja, der Kunde kann die Vorsteuer aus Teilrechnungen sofort geltend machen - im Gegensatz zu Abschlagsrechnungen, wo der Vorsteuerabzug erst mit Zahlung möglich ist. Das macht Teilrechnungen für Geschäftskunden steuerlich attraktiver.

Was passiert bei Mängeln an einer abgerechneten Teilleistung?

Bei Mängeln an einer bereits abgerechneten Teilleistung bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet, kann aber die Mängelbeseitigung fordern. Ein angemessener Einbehalt für Mängel kann vereinbart werden. Die Gewährleistung läuft ab Abnahme der jeweiligen Teilleistung.

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