Bauleistungen nach §13b UStG
Welche Leistungen fallen unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers? Hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Bauleistungen nach §13b UStG – mit Beispielen, Grenzfällen und klarer Abgrenzung.
Was sind Bauleistungen?
Legaldefinition nach §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
"Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen."
Ein Bauwerk ist dabei nicht nur ein Gebäude, sondern jede mit dem Erdboden verbundene Konstruktion:
- Wohn- und Geschäftsgebäude
- Industriebauten, Lagerhallen
- Straßen, Brücken, Tunnel
- Pipelines, Kanäle
- Windkraftanlagen, PV-Anlagen
- Sportanlagen, Schwimmbäder
Bauleistungen nach Kategorie
Die folgende Übersicht zeigt typische Bauleistungen, die unter §13b UStG fallen. Die Liste ist nicht abschließend – im Zweifel gilt das Prinzip: Dient die Leistung der Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung eines Bauwerks?
Rohbau & Strukturarbeiten
Ausbau & Innenarbeiten
Haustechnik & Installation
Erneuerbare Energien
Außenanlagen
Tiefbau & Infrastruktur
Das sind KEINE Bauleistungen
Die folgenden Leistungen fallen nicht unter §13b UStG. Hier gilt die normale Umsatzsteuerregelung – der Leistende muss USt ausweisen und abführen.
Planung & Beratung
Reine Lieferungen
Vermietung & Verleih
Temporäre Konstruktionen
Anschlussarbeiten
Grenzfälle: Kommt drauf an!
Bei diesen Leistungen hängt die Einordnung von den genauen Umständen ab. Prüfen Sie im Einzelfall, ob die Leistung tatsächlich der Herstellung oder Änderung eines Bauwerks dient.
Einbauküche
Kommt darauf anNur die Küchenmöbel = keine Bauleistung. Aber: Anschluss von Wasser, Strom und Gas = Bauleistung. Bei Kompletteinbau: Gesamtleistung betrachten.
Markise
Ja, BauleistungWenn fest an Fassade oder Dach montiert. Freistehende Markisen auf Standfüßen = keine Bauleistung.
Alarmanlagen
Kommt darauf anFest verkabelte Anlage mit Bewegungsmeldern = Bauleistung. Funk-Alarmanlagen zum Aufstellen = keine Bauleistung.
Gartenbau
TeilweisePflasterarbeiten, Mauern, Teichanlagen = Bauleistung. Bepflanzung, Rasenpflege, Baumschnitt = keine Bauleistung.
IT-Verkabelung
Kommt darauf anStrukturierte Verkabelung im Gebäude (Unterputz, Kabelschächte) = Bauleistung. Aufputz-Kabel mit Clip-Befestigung = keine Bauleistung.
Ladeneinrichtung
Kommt darauf anFest eingebaute Regale, Theken = Bauleistung. Freistehende Möbel, Warenträger = keine Bauleistung.
Häufige Fragen
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