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Bauleistungen-Katalog

Bauleistungen nach §13b UStG

Welche Leistungen fallen unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers? Hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Bauleistungen nach §13b UStG – mit Beispielen, Grenzfällen und klarer Abgrenzung.

Nach BMF-Schreiben 2024
Rechtlich geprüft

Was sind Bauleistungen?

Legaldefinition nach §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG

"Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen."

Ein Bauwerk ist dabei nicht nur ein Gebäude, sondern jede mit dem Erdboden verbundene Konstruktion:

  • Wohn- und Geschäftsgebäude
  • Industriebauten, Lagerhallen
  • Straßen, Brücken, Tunnel
  • Pipelines, Kanäle
  • Windkraftanlagen, PV-Anlagen
  • Sportanlagen, Schwimmbäder

Bauleistungen nach Kategorie

Die folgende Übersicht zeigt typische Bauleistungen, die unter §13b UStG fallen. Die Liste ist nicht abschließend – im Zweifel gilt das Prinzip: Dient die Leistung der Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung eines Bauwerks?

Rohbau & Strukturarbeiten

Mauerarbeiten, Betonarbeiten
Stahlbau, Holzbau
Dachdeckerarbeiten, Zimmererarbeiten
Gerüstbau (wenn für Bauleistung erforderlich)
Abbruch- und Abrissarbeiten
Erdarbeiten im Zusammenhang mit Bauwerk

Ausbau & Innenarbeiten

Fenster- und Türeinbau
Trockenbau, Innenausbau
Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
Maler- und Lackierarbeiten
Tapezierarbeiten
Putz- und Stuckarbeiten
Treppen- und Geländereinbau

Haustechnik & Installation

Sanitärinstallation (Bad, Küche)
Heizungsinstallation
Elektroinstallation (fest verbunden)
Klimaanlagen, Lüftungssysteme
Aufzugseinbau
Brandschutzanlagen
Sicherheitstechnik (fest verbunden)

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Anlagen (Dach, Fassade, Boden)
Solarthermie-Anlagen
Wärmepumpen-Installation
Kleinwindanlagen (fest installiert)
Batteriespeicher (gebäudegebunden)

Außenanlagen

Pflasterarbeiten, Wegebau
Zaunbau, Toranlagen
Teichanlagen, Schwimmbecken
Carport- und Garagenbau
Terrassenbau
Entwässerungsanlagen

Tiefbau & Infrastruktur

Straßenbau, Kanalbau
Brückenbau, Tunnelbau
Pipeline-Verlegung
Gleisbau, Bahnsteige
Kabelverlegung (Erdkabel)
Brunnenbohrungen

Das sind KEINE Bauleistungen

Die folgenden Leistungen fallen nicht unter §13b UStG. Hier gilt die normale Umsatzsteuerregelung – der Leistende muss USt ausweisen und abführen.

Planung & Beratung

Architektenleistungen
Statische Berechnungen
Bauingenieurleistungen
Bauleitung und -überwachung
Gutachten und Prüfungen
Vermessungsleistungen

Reine Lieferungen

Baumateriallieferung (Baustoffhandel)
Fenster-/Türenlieferung ohne Einbau
Betonlieferung (einfaches Einfüllen)
Fertigteillieferung ohne Montage
Werkzeug- und Maschinenverkauf

Vermietung & Verleih

Kranvermietung (auch mit Bediener)
Baumaschinenverleih
Gerüstvermietung (ohne Aufbau)
Containerverleih
Baubuden, Baustellentoiletten

Temporäre Konstruktionen

Messestände, Tribünen
Zelte, Festzelte
Mobile Bürocontainer
Baustelleneinrichtungen
Absperrungen, Bauzäune

Anschlussarbeiten

Lampen aufhängen/anschließen
Herd, Waschmaschine anschließen
Möbelmontage
Gardinen-/Vorhangsysteme
Einbauküchen (nur Möbel)

Grenzfälle: Kommt drauf an!

Bei diesen Leistungen hängt die Einordnung von den genauen Umständen ab. Prüfen Sie im Einzelfall, ob die Leistung tatsächlich der Herstellung oder Änderung eines Bauwerks dient.

Einbauküche

Kommt darauf an

Nur die Küchenmöbel = keine Bauleistung. Aber: Anschluss von Wasser, Strom und Gas = Bauleistung. Bei Kompletteinbau: Gesamtleistung betrachten.

Markise

Ja, Bauleistung

Wenn fest an Fassade oder Dach montiert. Freistehende Markisen auf Standfüßen = keine Bauleistung.

Alarmanlagen

Kommt darauf an

Fest verkabelte Anlage mit Bewegungsmeldern = Bauleistung. Funk-Alarmanlagen zum Aufstellen = keine Bauleistung.

Gartenbau

Teilweise

Pflasterarbeiten, Mauern, Teichanlagen = Bauleistung. Bepflanzung, Rasenpflege, Baumschnitt = keine Bauleistung.

IT-Verkabelung

Kommt darauf an

Strukturierte Verkabelung im Gebäude (Unterputz, Kabelschächte) = Bauleistung. Aufputz-Kabel mit Clip-Befestigung = keine Bauleistung.

Ladeneinrichtung

Kommt darauf an

Fest eingebaute Regale, Theken = Bauleistung. Freistehende Möbel, Warenträger = keine Bauleistung.

Häufige Fragen

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