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Cluster: §13b UStG

§13b Rechnung Muster & Vorlage 2026

Kostenlose Musterrechnung für Bauleistungen nach §13b UStG. Mit allen Pflichtangaben, korrektem Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und praktischer Checkliste.

Was muss auf einer §13b-Rechnung stehen?

  • 1. Alle Pflichtangaben nach §14 UStG (Name, Anschrift, Datum, Rechnungsnummer)
  • 2. Steuernummer oder USt-IdNr. beider Parteien
  • 3. Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. §13b UStG"
  • 4. Nur Nettobetrag ohne ausgewiesene Umsatzsteuer
  • 5. Detaillierte Beschreibung der Bauleistung

Muster: §13b-Rechnung für Bauleistungen

Mustermann Bau GmbH

Baustraße 123
12345 Musterstadt
Tel: 0123 456789
mail@mustermann-bau.de

Steuernummer

123/456/78901

USt-IdNr.

DE123456789

Rechnungsempfänger:

Bauunternehmen Schmidt GmbH
Herr Max Schmidt
Handwerkerweg 45
54321 Baustadt

USt-IdNr.: DE987654321

RECHNUNG

Rechnungsnummer: 2026-0042

Rechnungsdatum: 15.01.2026

Leistungsdatum: 10.01.2026

Pos.BeschreibungMengeEinheitEinzelpreisGesamt
1Fliesenarbeiten Bad EG
Verlegung Bodenfliesen 60x60cm, inkl. Fugenmörtel
2465,00 €1.560,00 €
2Wandfliesen Bad EG
Verlegung Wandfliesen 30x60cm bis 2,10m Höhe
1875,00 €1.350,00 €
3Abdichtung Duschbereich
Verbundabdichtung nach DIN 18534
645,00 €270,00 €
Nettobetrag:3.180,00 €
Umsatzsteuer:0,00 € *
Gesamtbetrag:3.180,00 €

* Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Gemäß §13b Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Die Steuer ist vom Leistungsempfänger zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen (Reverse-Charge-Verfahren).

Zahlungsziel: 14 Tage netto

Bankverbindung: Sparkasse Musterstadt | IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 | BIC: COBADEFFXXX

Mustermann Bau GmbH | GF: Max Mustermann | HRB 12345 AG Musterstadt

Pflichtangaben im Detail

Angaben zum Leistenden

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Kontaktdaten (optional, empfohlen)
  • Handelsregistereintrag bei GmbH/AG

Angaben zum Leistungsempfänger

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • USt-IdNr. (wichtig für §13b-Nachweis)
  • Ansprechpartner (optional)

Rechnungsangaben

  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum oder -zeitraum
  • Zahlungsziel und Bankverbindung

Leistungsbeschreibung

  • Art und Umfang der Bauleistung
  • Mengenangaben mit Einheiten
  • Einzelpreise und Gesamtbetrag
  • Ort der Leistungserbringung

Rechtssichere §13b-Hinweis-Formulierungen

Empfohlene Standardformulierung

"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 UStG. Die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen."

Kurzform

"Reverse Charge - Leistungsempfänger als Steuerschuldner gem. §13b UStG"

Englische Variante (für internationale Kommunikation)

"Reverse Charge - VAT liability transferred to recipient pursuant to Section 13b German VAT Act (UStG)"

Typische Fehler vermeiden

Fehler 1: Umsatzsteuer trotzdem ausweisen

Wird fälschlicherweise 19% MwSt. ausgewiesen, schulden Sie diese nach §14c UStG - der Kunde kann sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.

Lösung: Nur Nettobetrag ausweisen. Bei "Summe" ggf. "0,00 € MwSt." oder "ohne MwSt." vermerken.

Fehler 2: §13b-Hinweis vergessen

Ohne den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft ist die Rechnung formal fehlerhaft. Das Finanzamt kann dies beanstanden.

Lösung: Immer den §13b-Hinweis gut sichtbar auf der Rechnung platzieren, am besten in einem eigenen Textfeld.

Fehler 3: USt 1 TG nicht geprüft

Ohne gültiges USt 1 TG Zertifikat des Auftraggebers kann §13b nicht angewendet werden, wenn der Auftraggeber kein Bauunternehmer ist.

Lösung: USt 1 TG vor Rechnungsstellung anfordern und die Gültigkeit prüfen. Intern dokumentieren.

Fehler 4: Unvollständige Leistungsbeschreibung

Eine pauschale Beschreibung wie "Bauleistungen" reicht nicht. Das Finanzamt kann die Rechnung zurückweisen.

Lösung: Detaillierte Beschreibung mit Art der Leistung, Mengen, Einheiten und ggf. Ort der Ausführung.

Checkliste vor Versand

Formale Prüfung

  • Rechnungsnummer fortlaufend und eindeutig
  • Rechnungsdatum aktuell
  • Leistungsdatum/-zeitraum angegeben
  • Alle Pflichtangaben nach §14 UStG vorhanden
  • Steuernummer/USt-IdNr. beider Parteien

§13b-spezifisch

  • USt 1 TG des Auftraggebers geprüft
  • §13b-Hinweis klar formuliert
  • Keine Umsatzsteuer ausgewiesen
  • Nettobetrag korrekt berechnet
  • Bauleistung detailliert beschrieben

E-Rechnung & §13b

Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte in Deutschland. §13b- Rechnungen müssen ebenfalls im strukturierten Format (XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt werden.

§13b in der E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD):

  • Steuer-Code: "AE" (Reverse Charge) im VAT/TypeCode-Element
  • Steuersatz: 0% mit Begründung "Reverse Charge"
  • Freitext: §13b-Hinweis im Bemerkungsfeld

Häufige Fragen

Welche Angaben muss eine §13b-Rechnung enthalten?

Eine §13b-Rechnung muss alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten plus: Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Steuernummer oder USt-IdNr. beider Parteien, keine Umsatzsteuer ausweisen (0% oder "ohne MwSt."), und die Art der Bauleistung beschreiben.

Was passiert wenn ich die Rechnung falsch stelle?

Weisen Sie fälschlicherweise Umsatzsteuer aus, schulden Sie diese nach §14c UStG. Der Leistungsempfänger kann diese nicht als Vorsteuer abziehen. Eine Korrekturrechnung ist erforderlich. Bei fehlendem §13b-Hinweis drohen Bußgelder.

Muss ich das USt 1 TG Zertifikat auf der Rechnung angeben?

Nein, das Zertifikat muss nicht auf der Rechnung erscheinen. Sie sollten es aber vor Rechnungsstellung beim Auftraggeber anfordern und archivieren, um sich abzusichern. Vermerken Sie intern das Datum der Vorlage.

Wie formuliere ich den §13b-Hinweis korrekt?

Eine rechtssichere Formulierung lautet: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b UStG. Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger zu berechnen und abzuführen." Alternativ: "Reverse Charge - Leistungsempfänger als Steuerschuldner gem. §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG."

Gilt §13b auch für Kleinunternehmer?

Ja, §13b gilt unabhängig vom Status des Leistenden. Auch Kleinunternehmer müssen bei Bauleistungen an §13b-Empfänger ohne Umsatzsteuer fakturieren. Der Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG entfällt auf §13b-Rechnungen.

§13b-Rechnungen automatisch korrekt erstellen

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