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Aktualisiert 2026

Auslagen in Rechnung stellen: Anleitung für Selbstständige

Materialkosten, Porto, Fahrtkosten – als Selbstständiger legen Sie oft Auslagen für Kunden vor. Erfahren Sie, wie Sie diese korrekt weiterberechnen, welche USt-Regeln gelten und welche Formulierungen Sie verwenden sollten.

Grundlagen: Auslagen vs. durchlaufende Posten

Auslagen (Nebenleistung)

  • Kosten im eigenen Namen getragen
  • Originalrechnung lautet auf Sie
  • Sie haben Vorsteuerabzug
  • Bei Weiterberechnung mit USt

Beispiel: Sie kaufen Material im Baumarkt (Rechnung auf Ihren Namen) und berechnen die Kosten dem Kunden weiter.

Durchlaufende Posten (§ 10 Abs. 1 S. 5 UStG)

  • Kosten im Namen des Kunden getragen
  • Originalrechnung lautet auf Kunden
  • Kunde hat Vorsteuerabzug
  • Weiterberechnung ohne USt

Beispiel: Sie bestellen Druckerzeugnisse im Namen des Kunden (Rechnung lautet auf Kunden) und legen das Geld nur vor.

Wichtiger Unterschied

Der entscheidende Faktor ist, auf wessen Namen die Originalrechnung ausgestellt ist. Lautet sie auf Sie, handelt es sich um Auslagen mit USt-Pflicht. Lautet sie auf den Kunden, sind es durchlaufende Posten ohne USt.

Umsatzsteuer auf Auslagen: So funktioniert's

1

Nebenleistung teilt Schicksal der Hauptleistung

Auslagen gelten als Nebenleistung zu Ihrer Hauptleistung. Wenn Ihre Hauptleistung mit 19% USt besteuert wird, unterliegen auch die Auslagen dem Satz von 19%.

2

Auch auf USt-freie Einkäufe fällt USt an

Beispiel Porto: Briefporto ist von der USt befreit. Wenn Sie es weiterberechnen, müssen Sie trotzdem 19% USt aufschlagen – denn es ist jetzt Ihre Nebenleistung.

3

Vorsteuerabzug nutzen

Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und Auslagen mit ausgewiesener USt einkaufen, können Sie diese Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Bei Weiterberechnung führen Sie dann nur den Netto-Einkaufspreis plus Ihre USt weiter.

Rechenbeispiel: Materialkosten weiterberechnen

Ihr Einkauf:

Material netto100,00 €
+ 19% USt (Vorsteuer)19,00 €
Ihr Zahlbetrag119,00 €

→ Sie machen 19,00 € Vorsteuer geltend

Ihre Rechnung an Kunden:

Materialkosten netto100,00 €
+ 19% USt19,00 €
Rechnungsbetrag119,00 €

→ Neutral für Sie (Vorsteuer = USt-Schuld)

Auslagen-Rechner: Berechnen Sie Ihren Rechnungsbetrag

Summe Ihrer Auslagen ohne USt

Optional: Aufschlag für administrativen Aufwand

Ihr Rechnungsbetrag:

Auslagen netto150.00 €
Zwischensumme netto150.00 €
+ 19% USt28.50 €
Rechnungsbetrag brutto178.50 €

Typische Auslagenarten im Überblick

Fahrtkosten

KilometerpauschaleTankquittungenParkgebührenMautgebühren
USt-Satz:19%

2026: 0,30€ (1-20 km) / 0,38€ (ab 21. km)

Material

WerkzeugBaumaterialVerbrauchsmaterialErsatzteile
USt-Satz:19%

Originalbelege aufbewahren für Vorsteuerabzug

Porto & Versand

BriefportoPaketversandKurierdiensteVersicherung
USt-Satz:19%

Porto selbst ist oft USt-frei, Weiterberechnung jedoch mit USt

Büro & Kopien

DruckkostenKopienBindungPlandrucke
USt-Satz:19%

Dokumentierte Einzelnachweise führen

Formulierungen zum Kopieren

Standard-Angebot mit Auslagenklausel

Für Angebote und Verträge
Anfallende Auslagen (Material, Porto, Fahrtkosten) werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer weiterberechnet. Belege werden auf Wunsch als Kopie beigefügt.

Rechnungsposition Materialkosten

Für die Auslagenposition auf der Rechnung
Materialkosten lt. Aufstellung: [Betrag] EUR netto Reisekosten (Kilometer, Parken): [Betrag] EUR netto Auslagen gesamt netto: [Summe] EUR zzgl. 19% USt: [USt] EUR Auslagen gesamt brutto: [Brutto] EUR

Pauschalvereinbarung

Alternative zur Einzelabrechnung
Für anfallende Auslagen und Nebenkosten wird eine Pauschale in Höhe von [X]% des Nettohonorars vereinbart. Diese Pauschale deckt Material-, Porto- und Reisekosten ab.

Hinweis auf durchlaufende Posten

Nur für echte durchlaufende Posten
Die nachfolgenden Positionen wurden im Namen und für Rechnung des Auftraggebers verauslagt (durchlaufende Posten gem. § 10 Abs. 1 S. 5 UStG). Die Originalrechnungen werden anliegend übermittelt.

Vereinbarung mit Handlingaufschlag

Wenn Sie einen Aufschlag berechnen möchten
Für die Organisation und Abwicklung von Auslagen wird ein Handlingaufschlag von 15% auf den Nettobetrag der Auslagen berechnet. Dieser unterliegt ebenfalls der Umsatzsteuer.

Praxis-Tipps für die Auslagenabrechnung

Vorab vereinbaren

Nehmen Sie die Auslagenregelung in Ihr Angebot oder Ihren Vertrag auf. So vermeiden Sie Diskussionen bei der Abrechnung.

Belege aufbewahren

Alle Originalbelege 10 Jahre aufbewahren. Sie brauchen diese für den Vorsteuerabzug und eventuelle Betriebsprüfungen.

Pauschale erwägen

Für wiederkehrende Aufträge kann eine Auslagenpauschale (z.B. 5-10% des Honorars) den administrativen Aufwand reduzieren.

Grenzen beachten

Bei hohen Auslagen (z.B. über 500€) sollten Sie vorab die Zustimmung des Kunden einholen oder Anzahlungen vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zu Auslagen auf Rechnungen

Muss ich auf weiterberechnete Auslagen Umsatzsteuer erheben?

Ja, in den meisten Fällen. Auslagen gelten als Nebenleistung und teilen das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Wenn Ihre Hauptleistung mit 19% USt besteuert wird, müssen Sie auch auf Auslagen 19% USt berechnen – selbst wenn Sie die Auslagen netto (z.B. Portokosten) eingekauft haben.

Was ist der Unterschied zwischen durchlaufenden Posten und Auslagen?

Durchlaufende Posten (§ 10 Abs. 1 Satz 5 UStG) sind Beträge, die Sie im Namen und für Rechnung des Kunden vereinnahmen und verauslagen. Diese sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Auslagen hingegen sind Kosten, die Sie im eigenen Namen tragen und dann weiterberechnen – diese unterliegen der USt. Der entscheidende Faktor ist, auf wessen Namen die Originalrechnung ausgestellt ist.

Wie weise ich Auslagen auf der Rechnung korrekt aus?

Auslagen sollten als separate Position auf der Rechnung aufgeführt werden. Geben Sie eine klare Bezeichnung (z.B. "Materialkosten", "Portoauslagen"), den Nettobetrag, den USt-Satz und den Bruttobetrag an. Die Originalbelege sollten Sie für Ihre Buchhaltung aufbewahren.

Kann ich einen Aufschlag auf Auslagen berechnen?

Ja, Sie können einen Handlingaufschlag (z.B. 10-20%) auf Auslagen erheben, sofern dies vorab vereinbart wurde. Dieser Aufschlag unterliegt ebenfalls der Umsatzsteuer. Viele Selbstständige berechnen einen pauschalen Aufschlag für den administrativen Aufwand.

Welche typischen Auslagen kann ich weiterberechnen?

Typische weiterberechenbare Auslagen sind: Fahrtkosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten), Materialkosten, Portokosten, Verpackungskosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren, Telefon- und Internetkosten sowie Kopier- und Druckkosten.

Muss der Kunde der Weiterberechnung von Auslagen zustimmen?

Ja, idealerweise. Die Weiterberechnung von Auslagen sollte vertraglich oder im Angebot vereinbart werden. Ohne vorherige Vereinbarung kann der Kunde die Erstattung verweigern. Formulieren Sie klar: "Auslagen werden nach Aufwand zuzüglich USt weiterberechnet."

Wie buche ich Auslagen korrekt in der Buchhaltung?

Buchung bei Zahlung: Betriebsausgaben an Bank (mit Vorsteuerabzug, falls berechtigt). Buchung bei Weiterberechnung: Forderungen an Erlöse plus USt. Die Originalbelege verbleiben bei Ihnen – Sie haben hieraus das Recht auf Vorsteuerabzug.

Sind Bewirtungskosten als Auslagen weiterberechenbar?

Grundsätzlich ja, wenn vereinbart. Beachten Sie jedoch: Bewirtungskosten sind steuerlich nur zu 70% als Betriebsausgabe absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Bei Weiterberechnung können Sie trotzdem 100% berechnen, müssen aber ggf. 30% als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe buchen.

Was mache ich, wenn ich die Originalrechnung verloren habe?

Ohne Originalbeleg ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Fordern Sie beim Lieferanten eine Rechnungskopie an oder dokumentieren Sie die Ausgabe anderweitig (Kontoauszug, Bestellbestätigung). Für den Kunden können Sie die Auslage trotzdem berechnen.

Gibt es einen Unterschied bei Auslagen für Privatkunden (B2C)?

Bei Privatkunden (B2C) gelten dieselben USt-Regeln. Da Privatkunden keine Vorsteuer abziehen können, weisen Sie Bruttopreise aus. Auslagen können trotzdem separat aufgeführt werden, allerdings immer inklusive USt.

Auslagen automatisch auf Rechnungen übernehmen?

Mit Clever Invoice erfassen Sie Auslagen direkt bei der Zeiterfassung und übernehmen sie automatisch in Ihre Rechnungen – inklusive korrekter USt-Berechnung.

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