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Betriebsausgaben

Bewirtungsbeleg ausfüllen: Vorlage, Pflichtangaben & Tipps

Ein korrekt ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist die Voraussetzung, um Geschäftsessen steuerlich abzusetzen. Hier erfahren Sie alle Pflichtangaben, die 70%-Regel und wie Sie häufige Fehler vermeiden.

Bewirtungsbeleg in 30 Sekunden

Geschäftsessen sind zu 70% als Betriebsausgabe absetzbar. Die Vorsteuer (USt) ist zu 100% abziehbar. Pflichtangaben: Ort, Datum, Teilnehmer, geschäftlicher Anlass, Höhe der Kosten. Die Restaurantrechnung muss bei Beträgen über 250 € auf den Firmennamen ausgestellt sein. Ohne Bewirtungsbeleg: kein Steuerabzug.

Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Der Bewirtungsbeleg (auch Bewirtungskostenbeleg) ist ein steuerliches Dokument, das zusätzlich zur Restaurantrechnung ausgefüllt werden muss, wenn Sie Geschäftsessen als Betriebsausgabe absetzen möchten. Die Rechtsgrundlage ist §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG in Verbindung mit R 4.10 EStR.

70% absetzbar

Bewirtungskosten bei geschäftlichem Anlass

100% Vorsteuer

Voller Vorsteuerabzug auf den Gesamtbetrag

Pflichtdokument

Ohne Beleg kein steuerlicher Abzug möglich

Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg

Ort der Bewirtung

Name und Adresse des Restaurants

Datum der Bewirtung

Muss mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen

Namen der bewirteten Personen

Alle Teilnehmer namentlich, inkl. sich selbst

Konkreter geschäftlicher Anlass

"Geschäftsessen" allein reicht nicht – z.B. "Projektbesprechung Website-Relaunch"

Höhe der Aufwendungen

Gesamtbetrag inkl. Trinkgeld

Unterschrift des Bewirtenden

Eigenhändig, nicht des Restaurantbetreibers

Restaurantrechnung: Zusätzliche Anforderungen

Bei Rechnungsbeträgen über 250 € (brutto) muss die Rechnung auf den Namen und Anschrift des Bewirtenden (Ihre Firma) ausgestellt sein. Unter 250 € genügt ein Kleinbetragsbeleg (maschinell erstellt mit Steuernummer des Restaurants).

Muster: Ausgefüllter Bewirtungsbeleg

BEWIRTUNGSBELEG

Ort der Bewirtung:

Restaurant Zum Goldenen Hirschen, Hauptstr. 15, München

Datum:

15.01.2026

Bewirtete Personen:

Max Müller (Clever Invoice), Anna Schmidt (Beispiel GmbH), Thomas Weber (Beispiel GmbH)

Anlass der Bewirtung (konkreter geschäftlicher Anlass):

Vertragsverhandlung über Jahresrahmenvertrag IT-Dienstleistungen 2026, Besprechung Leistungsumfang und Konditionen

Höhe der Aufwendungen:

187,50 € (inkl. 15 € Trinkgeld)

Unterschrift:

Max Müller

70%-Regel: So rechnen Sie richtig

Rechenbeispiel

Restaurantrechnung (brutto)187,50 €
davon Nettobetrag157,56 €
davon USt (19%)29,94 €
Vorsteuer (100% abzugsfähig)29,94 €
Betriebsausgabe: 70% von 157,56 €110,29 €
Nicht abzugsfähig: 30% von 157,56 €47,27 €
Steuerlich absetzbar gesamt140,23 €

Geschäftlich (70%)

Bewirtung von Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten – also Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind. Die 70%-Regel gilt.

Betrieblich (100%)

Bewirtung nur eigener Mitarbeiter (Betriebsfeier, Team-Event, Weihnachtsessen). Zu 100% absetzbar, aber max. 110 € pro Person und Event (bei 2+ Events pro Jahr).

Schritt-für-Schritt: Bewirtungsbeleg ausfüllen

1

Restaurantrechnung anfordern

Verlangen Sie immer eine maschinell erstellte Rechnung (nicht handschriftlich). Bei Beträgen über 250 € muss die Rechnung auf Ihren Firmennamen ausgestellt sein.

2

Bewirtungsbeleg ausfüllen

Füllen Sie den standardisierten Bewirtungsbeleg mit allen Pflichtangaben aus: Ort, Datum, Teilnehmer, geschäftlicher Anlass und Bewirtungskosten.

3

Geschäftlichen Anlass dokumentieren

Beschreiben Sie den konkreten geschäftlichen Anlass, z.B. "Besprechung Projektangebot Website-Relaunch" oder "Vertragsverhandlung Jahresauftrag 2026".

4

Alle Teilnehmer namentlich auflisten

Listen Sie alle anwesenden Personen namentlich auf, einschließlich sich selbst. Bei mehr als 10 Personen genügt die Angabe der Anzahl.

5

Rechnung anheften und archivieren

Heften Sie die Originalrechnung an den Bewirtungsbeleg und bewahren Sie beides 10 Jahre auf (§14b UStG). Digitale Archivierung nach GoBD ist zulässig.

Die 7 häufigsten Fehler beim Bewirtungsbeleg

"Geschäftsessen" als Anlass

Zu ungenau – konkreten Anlass nennen, z.B. "Besprechung Projektangebot Website"

Teilnehmer vergessen

Alle Personen namentlich auflisten, auch sich selbst

Handschriftliche Rechnung

Restaurantrechnungen müssen maschinell erstellt sein

Trinkgeld nicht dokumentiert

Trinkgeld auf Rechnung quittieren lassen oder auf Beleg notieren

Firmennamen fehlt (über 250 €)

Bei Rechnungen über 250 € muss Ihre Firma als Empfänger stehen

Beleg nicht zeitnah ausgefüllt

Sofort nach dem Essen ausfüllen, nicht Wochen später

Sonderfälle bei der Bewirtung

Bewirtung im eigenen Büro

Auch Bewirtungen im eigenen Büro oder Besprechungsraum (z.B. Catering) sind absetzbar. Gleiche Regeln: Bewirtungsbeleg mit Anlass und Teilnehmern. Die 70%-Regel gilt bei externen Gästen.

Geschäftsreise mit Essenseinladung

Laden Sie auf einer Geschäftsreise Kunden ein, gelten die normalen Bewirtungsregeln (70%). Die eigene Verpflegung auf Reisen wird über Verpflegungspauschalen abgerechnet (14 € ab 8h, 28 € ab 24h).

Kleinunternehmer und Bewirtung

Kleinunternehmer nach §19 UStG können die 70%-Betriebsausgabenregel nutzen, aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Kosten werden in der EÜR unter "sonstige Betriebsausgaben" erfasst.

Häufige Fragen

Was ist ein Bewirtungsbeleg und wann brauche ich ihn?

Ein Bewirtungsbeleg ist ein steuerliches Dokument, das Sie bei Geschäftsessen ausfüllen müssen, um die Kosten als Betriebsausgabe geltend zu machen. Er wird zusätzlich zur Restaurantrechnung benötigt und enthält Angaben zu den bewirteten Personen, dem geschäftlichen Anlass und der Höhe der Kosten.

Wie viel kann ich bei einem Geschäftsessen absetzen?

Geschäftliche Bewirtungskosten sind zu 70% als Betriebsausgabe abzugsfähig (§4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Die Vorsteuer (USt) ist dagegen zu 100% abzugsfähig, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Bei internen Betriebsfeiern (nur Mitarbeiter) sind 100% absetzbar.

Muss der Bewirtungsbeleg sofort ausgefüllt werden?

Ja, das Finanzamt erwartet eine zeitnahe Dokumentation. Füllen Sie den Bewirtungsbeleg am besten direkt nach dem Essen aus, solange alle Informationen frisch sind. Nachträgliche Ergänzungen werden vom Finanzamt kritisch gesehen.

Was passiert wenn der Bewirtungsbeleg fehlt?

Ohne ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg kann das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug komplett streichen. Die Rechnung allein reicht nicht aus. Auch ein unvollständig ausgefüllter Beleg kann zur Aberkennung führen. Die Vorsteuer kann trotzdem abzugsfähig sein, wenn die Rechnung korrekt ist.

Muss auf dem Bewirtungsbeleg auch das Trinkgeld stehen?

Ja, das Trinkgeld sollte auf dem Beleg vermerkt werden. Es ist als Bewirtungskosten absetzbar, allerdings nur wenn es im Gesamtbetrag enthalten und vom Kellner auf der Rechnung quittiert ist. Trinkgeld sollte 10-15% nicht überschreiten, da das Finanzamt sonst die Angemessenheit prüfen kann.

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