EÜR 2026: Einnahmenüberschussrechnung Anleitung
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende. Hier erfahren Sie, wie sie funktioniert und was Sie beachten müssen.
EÜR in 30 Sekunden
Die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen zählen, wenn das Geld auf dem Konto eingeht, Ausgaben, wenn sie bezahlt werden. Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Sie wird als Anlage EÜR über ELSTER mit der Steuererklärung eingereicht. Berechtigt sind Freiberufler und Gewerbetreibende unter 600.000 € Umsatz / 60.000 € Gewinn.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Gewinnermittlung. Im Kern ist sie simpel: Sie stellen alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Die Differenz ist Ihr Gewinn (oder Verlust).
Die EÜR-Formel
Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust
Zufluss-Abfluss-Prinzip: Entscheidend ist nicht, wann die Rechnung gestellt oder erhalten wird, sondern wann das Geld tatsächlich fließt. Eine Rechnung vom Dezember 2025, die erst im Januar 2026 bezahlt wird, zählt in die EÜR 2026.
Wer darf/muss eine EÜR abgeben?
EÜR berechtigt
- • Freiberufler (immer, unabhängig vom Umsatz)
- • Gewerbetreibende unter 600.000 € Umsatz
- • Gewerbetreibende unter 60.000 € Gewinn
- • Land- und Forstwirte (unter den Grenzen)
- • Kleinunternehmer
Bilanzierungspflicht
- • Gewerbetreibende über 600.000 € Umsatz
- • Gewerbetreibende über 60.000 € Gewinn
- • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- • OHG, KG (Handelsgesellschaften)
- • Im Handelsregister eingetragene Kaufleute
EÜR vs. Bilanzierung
| Merkmal | EÜR | Bilanzierung |
|---|---|---|
| Prinzip | Zufluss-Abfluss (Geldbewegung) | Periodenabgrenzung (Leistungszeitraum) |
| Aufwand | Gering | Hoch |
| Doppelte Buchführung | Nicht erforderlich | Pflicht |
| Inventur | Nicht erforderlich | Jährlich Pflicht |
| Abgabe | Anlage EÜR (ELSTER) | Bilanz + GuV (E-Bilanz) |
| Steuergestaltung | Eingeschränkt | Mehr Möglichkeiten |
EÜR Schritt für Schritt erstellen
Belege sammeln & ordnen
Alle Einnahmen- und Ausgabenbelege chronologisch sortieren. Digital oder in Ordnern.
Betriebseinnahmen erfassen
Alle Zahlungseingänge mit Datum, Betrag und Kategorie in die EÜR-Tabelle eintragen.
Betriebsausgaben erfassen
Alle Zahlungsausgänge mit Datum, Betrag und Kategorie erfassen. Vorsteuer separat notieren.
Abschreibungen berechnen
Anlagegüter über die Nutzungsdauer abschreiben (AfA). GWG bis 800 € netto sofort absetzen.
Anlage EÜR in ELSTER ausfüllen
Einnahmen und Ausgaben in die amtliche Anlage EÜR übertragen und elektronisch übermitteln.
Betriebseinnahmen & Betriebsausgaben
Typische Betriebseinnahmen
- • Honorare und Rechnungsbeträge
- • Sachbezüge und geldwerte Vorteile
- • Zinserträge auf Geschäftskonto
- • Eingenommene Umsatzsteuer
- • Erstattungen vom Finanzamt (USt)
- • Verkauf von Betriebsmitteln
Typische Betriebsausgaben
- • Büromiete und Nebenkosten
- • Software, Hardware, Arbeitsmittel
- • Fahrtkosten und Reisekosten
- • Telefon, Internet, Porto
- • Versicherungen (betrieblich)
- • Gezahlte Vorsteuer
- • USt-Vorauszahlungen ans Finanzamt
Abgabefristen 2026
EÜR für 2025 (ohne Steuerberater)
Abgabe bis 31. Juli 2026
EÜR für 2025 (mit Steuerberater)
Abgabe bis 28. Februar 2027
Verspätungszuschlag
0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat Verspätung (mind. 25 €/Monat)
Häufige Fragen
Was ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?
Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende. Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen werden erfasst, wenn sie auf dem Konto eingehen, und Ausgaben, wenn sie bezahlt werden. Die EÜR wird als Anlage EÜR in der Steuererklärung über ELSTER eingereicht.
Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR dürfen nutzen: Freiberufler (unabhängig vom Umsatz), Gewerbetreibende mit einem Umsatz unter 600.000 € und einem Gewinn unter 60.000 € pro Jahr, sowie Land- und Forstwirte mit einem Umsatz unter 600.000 € und einem Gewinn unter 60.000 €. Wer darüber liegt, muss bilanzieren.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierung?
Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt der Zahlung (Zufluss/Abfluss), bei der Bilanzierung der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die EÜR ist einfacher, erfordert keine doppelte Buchführung und kein Inventar. Die Bilanzierung gibt einen genaueren Überblick über die wirtschaftliche Lage, ist aber deutlich aufwändiger.
Wann muss ich die EÜR abgeben?
Die EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben. Die reguläre Frist endet am 31. Juli des Folgejahres (für 2025: 31.07.2026). Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres (für 2025: 28.02.2027).
Welche Software brauche ich für die EÜR?
Die EÜR muss elektronisch über ELSTER (Anlage EÜR) abgegeben werden. Für die laufende Buchführung können Sie eine einfache Buchhaltungssoftware nutzen. Clever Invoice erfasst automatisch alle Rechnungseinnahmen und erleichtert die EÜR-Erstellung erheblich.