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Aktualisiert: Januar 2026

E-Rechnung Fristen 2025–2028

Die komplette Timeline zur E-Rechnungspflicht in Deutschland – wann Sie was tun müssen.

TL;DR – Die wichtigsten Fristen

  • 1.1.2025: E-Rechnungen empfangen ist Pflicht für ALLE Unternehmen
  • 31.12.2026: Ende der Übergangszeit für Papierrechnungen
  • 1.1.2027: Versandpflicht für Unternehmen mit >800.000 € Umsatz
  • 1.1.2028: Versandpflicht für ALLE Unternehmen
  • Ausnahmen: Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen, B2C, steuerfreie Umsätze

Wo stehen wir heute? (Januar 2026)

Die Empfangspflicht gilt seit 1.1.2025. Ihr Unternehmen muss E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Sie haben noch bis Ende 2026 Zeit, Papierrechnungen zu versenden – aber die Umstellung sollte jetzt erfolgen.

Die E-Rechnung Timeline

1. Januar 2025Aktuell

Empfangspflicht startet

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können

  • Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können
  • Strukturierte Formate: XRechnung, ZUGFeRD (ab 2.0.1)
  • Archivierung muss GoBD-konform erfolgen
  • Papierrechnungen dürfen weiterhin versendet werden
  • PDF-Rechnungen nur noch mit Zustimmung des Empfängers
31. Dezember 2026Kommend

Ende Übergangsfrist Phase 1

Letzte Möglichkeit für Papierrechnungen (allgemein)

1. Januar 2027Kommend

Versandpflicht >800.000 €

Unternehmen mit >800k € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden

1. Januar 2028Kommend

Vollständige E-Rechnungspflicht

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden

Diese Ausnahmen gelten dauerhaft

Kleinunternehmer (§19 UStG)

Müssen keine E-Rechnungen versenden, aber empfangen können

Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €)

Können weiterhin als PDF oder Papier ausgestellt werden

B2C-Rechnungen

An Privatpersonen gelten die E-Rechnungsregeln nicht

Steuerfreie Umsätze (§4 Nr. 8-29 UStG)

Z.B. Finanzdienstleistungen, Grundstücksvermietung

Fahrausweise

Können weiterhin in Papierform ausgegeben werden

Ihre Checkliste bis Ende 2026

1
E-Mail-Postfach für E-Rechnungen einrichten
2
Software auf XRechnung/ZUGFeRD-Fähigkeit prüfen
3
Archivierungslösung (GoBD-konform) bereitstellen
4
Mitarbeiter schulen
5
Testrechnung empfangen und verarbeiten
6
Lieferanten über E-Rechnung-Bereitschaft informieren

Häufig gestellte Fragen zu den Fristen

Die E-Rechnungspflicht gilt in mehreren Phasen: Ab 1.1.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 1.1.2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden. Ab 1.1.2028 gilt die Versandpflicht für alle Unternehmen.

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